Suportis AG – Hinweis der übernehmenden Gesellschaft gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Suportis AG
Ludwigsburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweis der übernehmenden Gesellschaft gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG 24.06.2019

Suportis AG

Ludwigsburg

Amtsgericht Stuttgart, HRB 206359

Hinweis der übernehmenden Gesellschaft gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG (Bekanntmachung)

Die Suportis AG mit Sitz in Ludwigsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 206359 beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100 %-igen Tochter-GmbH, Suportis Customer Services GmbH mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 21767 als Ganzes ohne deren Abwicklung im Wege der Aufnahme gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60ff, 68 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m §§ 46 ff UmwG aufzunehmen.

Der Verschmelzungsvertrag wurde am 18.06.2019 zum Handelsregister der Suportis AG eingereicht.

Da das Stammkapital der Suportis Customer Services GmbH als übertragender Gesellschaft vollständig von der Suportis AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der Suportis AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Suportis Customer Services GmbH nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 S. 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der Suportis AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 S. 1 HS 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung der Suportis AG können Aktionäre der Suportis AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Suportis AG erreichen, jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG werden die Aktionäre hingewiesen.

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der Suportis Customer Services GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Suportis AG ist entbehrlich, da der Suportis AG sämtliche Geschäftsanteile an der Suportis Customer Services GmbH gehören, § 62 Abs. 4 S. 1 UmwG.

Ab dem 17.06.2019 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der Suportis AG der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Suportis AG und der Suportis Customer Services GmbH aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Suportis AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen – auf Verlangen auch elektronisch.

 

Stuttgart, 18.06.2019

Suportis AG

– Der Vorstand –

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