SURE Energies AG Hamburg – außerordentliche Hauptversammlung

SURE Energies AG

Hamburg

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Die SURE Energies AG lädt hiermit ihre Aktionäre zu außerordentlichen Hauptversammlung am

15. September 2014 um 15:30 Uhr

in den Geschäftsräumen des Aufsichtsratsvorsitzenden, Wilhelm-Maybach-Straße 5, 74196 Neuenstadt

ein.

Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Minderheitsverlangens gemäß § 122 Abs. 1 AktG der Aktionärin SaRo Beteiligungen GmbH, deren Anteil während der letzten drei Monate vor dem Zugang des Einberufungsverlangens mehr als den zwanzigsten Teil des Grundkapitals betragen hat. Die in dem Einberufungsverlangen enthaltenen Tagesordnungspunkte sind Gegenstand dieser Einberufung. Höchst vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Vorschläge der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten gemäß § 124 Abs. 3 Satz 3 AktG nicht aufzunehmen sind.

Tagesordnung

Die Aktionärin SaRo Beteiligungen GmbH hat die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung mit folgenden Tagesordnungspunkten verlangt:

1.

Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die entsprechende Änderung der Satzung sowie über weitere Satzungsänderungen

Der derzeitige Unternehmensgegenstand hat sich als zu weit gefasst herausgestellt. Er sollte daher an die von der Gesellschaft tatsächlich erbrachten Geschäftstätigkeiten angepasst werden. Die weiteren vorgeschlagenen Satzungsänderungen sollen die Satzung an übliche Regelungen anpassen.

Die Aktionärin SaRo Beteiligungen GmbH schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Der Gegenstand des Unternehmens wird teilweise wie folgt

die Planung, Entwicklung von PV-Solarkraftwerken als Freiflächen- oder Dachanlagen im In- und Ausland, sowie die Beschaffung der zugehörigen Projektfinanzierung und Vermarktung dieser Projekte;

die Planung, Entwicklung von Kraftwerken zur Erzeugung von Erneuerbaren Energien anderer Art (z.B. aus Wind, Bioenergie und Erdwärme), sowie die Beschaffung der zugehörigen Projektfinanzierung und Vermarktung dieser Projekte;

die Zusammenarbeit mit institutionellen Investoren, für die die Gesellschaft nach definierten Investitionskriterien Kraftwerke entwickelt und plant.

geändert und § 2 Abs. 1 der Satzung wird daher wie folgt neu gefasst:

„(1)

Gegenstand des Unternehmens ist

die Planung, Entwicklung von PV-Solarkraftwerken als Freiflächen- oder Dachanlagen im In- und Ausland, sowie die Beschaffung der zugehörigen Projektfinanzierung und Vermarktung dieser Projekte;

die Planung, Entwicklung von Kraftwerken zur Erzeugung von Erneuerbaren Energien anderer Art (z.B. aus Wind, Bioenergie und Erdwärme), sowie die Beschaffung der zugehörigen Projektfinanzierung und Vermarktung dieser Projekte;

die Zusammenarbeit mit institutionellen Investoren, für die die Gesellschaft nach definierten Investitionskriterien Kraftwerke entwickelt und plant.“

b)

§ 3 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„(1)

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger, soweit gesetzlich nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Soweit Bekanntmachungen freiwilliger Natur sind, können sie auch ausschließlich auf der Internetseite der Gesellschaft erfolgen.“

c)

Die derzeitigen Absätze 8 und 9 von § 13 der Satzung werden ersatzlos gestrichen. Die bisherigen Absätze 10, 11 und 12 von § 13 der Satzung werden infolgedessen neu nummeriert zu Absätzen 8, 9 und 10 von § 13 der Satzung.

d)

Die derzeitigen Absätze 2 und 3 von § 20 der Satzung werden ersatzlos gestrichen. Die bisherigen Absätze 4, 5 und 6 von § 20 der Satzung werden infolgedessen neu nummeriert zu Absätzen 2, 3 und 4 von § 13 der Satzung.

Adressen für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Anmeldungen zur Hauptversammlung und Übersendungen zum Nachweis des Anteilsbesitzes sind an folgende Adresse zu senden:

Eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge sind an folgende Adresse zu senden:

SURE Energies AG
Ortelsburger Straße 62
24568 Kaltenkirchen

Gegenanträge und Wahlvorschläge:

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG machen. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung sind ausschließlich an die oben genannte Adresse zu richten. Anders adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung, die mindestens 14 Tage vor der ordentlichen Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, bei der Gesellschaft eingehen und die die weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG erfüllen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung zugänglich gemacht.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen Tageordnungspunkten und Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu erstellen bleibt unberührt.

 

Hamburg im August 2014

SURE Energies AG

Der Vorstand

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