Surikate Mittelstands AG – Hauptversammlung 2018

Surikate Mittelstands AG

Lünen

ISIN DE000A1PG557-WKN A1PG55

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 17. August 2018, 10:00 Uhr
in 58730 Fröndenberg, Ardeyer Straße 15
bei der Schmöle GmbH,
im Großen Besprechungsraum
stattfindenden,
ordentlichen Hauptversammlung
ein.

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Surikate Mittelstands AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses 2017, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2017

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 26.237,06 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Lotter Straße 43, 49078 Osnabrück, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Neuregelung der Bezüge des Aufsichtsrates

Gemäß § 17 der Satzung der Gesellschaft entscheidet die Hauptversammlung über die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats. Die Festsetzung gilt, bis die Hauptversammlung etwas anderes beschließt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, die seit der Gründung der Gesellschaft unveränderten Bezüge für die Aufsichtsratsmitglieder wie folgt neu zu regeln:

„Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält neben dem Ersatz seiner nachgewiesenen Auslagen für seine Tätigkeit für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare, jährliche Vergütung. Diese beträgt ab 1. Januar 2018 für jedes Mitglied Euro 3.500,00. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält den doppelten Betrag.“

Ausgelegte Unterlagen

Der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft, der gebilligte Konzernabschluss für das Jahr 2017, der Lagebericht und der Konzernlagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2017 können in den Geschäftsräumen der

Surikate Mittelstands AG
Hüttenallee 49
44534 Lünen

eingesehen werden.

Die vorbezeichneten Unterlagen stehen auf der Homepage des Unternehmens zum Download bereit und liegen in der Hauptversammlung aus.

II.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis Freitag, den 10. August 2018, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse angemeldet haben:

Surikate Mittelstands AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40-63785423
E-Mail: hv@ubj.de

Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister finden gemäß § 20 Absatz 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft ab dem sechsten Tag vor der Hauptversammlung bis zum Ablauf der Versammlung nicht statt. Daher entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 10. August 2018, 24.00 Uhr.

III.
Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen, hin. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind in Textform zu erteilen. Die Erteilung kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder per Fax oder elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen:

Surikate Mittelstands AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0) 40-63785423
E-Mail: hv@ubj.de

Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Personen auf der Rückseite der Eintrittskarte zugesendet.

Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der Erteilung, ihren Widerruf und den Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

IV.
Anträge von Aktionären und Wahlvorschläge

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach den §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1 und 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

Surikate Mittelstands AG
Hüttenallee 49
44534 Lünen
E-Mail: info@surikate.de

Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers sowie zu den Wahlen zum Aufsichtsrat, die mit Begründung, wobei Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers sowie zu den Wahlen des Aufsichtsrats keiner Begründung bedürfen, bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 02. August 2018, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft an der vorstehend genannten Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

http://www.surikate.de/hauptversammlung

veröffentlicht.

Wenn Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen (dies entspricht 146.200 Aktien), gemäß § 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes verlangen, dass neue Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, muss das Verlangen samt Begründung oder Beschlussvorlage der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung, also bis zum 23. Juli 2018, 24.00 Uhr, unter der zuvor genannten Adresse der Gesellschaft zugehen. Ein solches Verlangen wird unverzüglich nach seinem Eingang unter der genannten Internetadresse sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter gemäß § 131 Absatz 1 AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Der Vorstand kann unter den in § 131 Absatz 3 AktG genannten Voraussetzungen von der Beantwortung einzelner Fragen absehen. Gemäß § 22 Absatz 3 der Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs den zeitlichen Rahmen des Frage- und Rederechts für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte und/oder für einzelne Frage- und Redebeiträge angemessen festzusetzen.

 

Lünen, im Juni 2018

Surikate Mittelstands AG

Der Vorstand

Comments are closed.