SYGNIS AG – Ausgabe neuer Aktien

SYGNIS AG
Heidelberg
ISIN DE000A1RFM03 / WKN A1RFM0
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Nr. 2 WpHG über die Ausgabe neuer Aktien

Gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung war der Vorstand der SYGNIS AG ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 16. Juli 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 5.317.395,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen.

Der Vorstand hat am 13. November 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom selben Tag unter Ausnutzung des am 17. Juli 2014 von der ordentlichen Hauptversammlung beschlossenen genehmigten Kapitals (eingetragen im Handelsregister der Gesellschaft am 29. Juli 2014) gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu EUR 2.475.678,00 durch Ausgabe von bis zu 2.475.678 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts zu erhöhen.

Mit Beschlüssen vom 11. Dezember 2014 von Vorstand und Aufsichtsrat wurde die Anzahl der auszugebenden Aktien auf 2.475.678 Stück festgesetzt. Die Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von EUR 2.475.678,00 durchgeführt.

Die Durchführung der Barkapitalerhöhung wurde am 8. Dezember 2015 in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim eingetragen.

Das Grundkapital der SYGNIS AG per 8. Dezember 2015 beträgt damit EUR 13.298.340,00. und ist eingeteilt in 13.298.340 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 je Aktie.

Heidelberg, im Januar 2015

SYGNIS AG

Der Vorstand

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