Symrise AG: Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Symrise AG
Holzminden
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG 22.06.2020

Symrise Aktiengesellschaft

Holzminden

Wertpapier-Kennnummer: SYM999
ISIN: DE000SYM9999

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der Symrise AG hat am 17. Juni 2020 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 16. Juni 2025 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der Bestimmungen des am 6. Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung.

Die auf Grund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet werden, insbesondere zu den in Punkt 7 der am 6. Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung genannten Zwecken. Unter anderem können die auf Grund dieses Beschlusses erworbenen Aktien sowohl unter Herabsetzung des Grundkapitals als auch unter Erhöhung des Anteils der übrigen Aktien am Grundkapital eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ergibt sich aus der am 6. Mai 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Symrise AG am 17. Juni 2020.

 

Holzminden, im Juni 2020

Symrise AG

Der Vorstand

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