Symrise AG – Schaffung von genehmigtem Kapital

Symrise AG
Mühlenfeldstraße 1, 37603 Holzminden
WKN: SYM999
ISIN: DE000SYM9999
Veröffentlichung
gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Beschlussfassung über die Schaffung von genehmigtem Kapital)

Die ordentliche Hauptversammlung vom 12. Mai 2015 hat den Vorstand der Symrise AG, nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 27. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punkt 7 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Symrise AG, ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 11. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 25.000.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital gemäß § 202 ff. AktG). Die Hauptversammlung hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.

Zugleich hat die Hauptversammlung nach Maßgabe von Punkt 7 der Tagesordnung beschlossen, die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 18. Mai 2011 beschlossene Ermächtigung für ein genehmigtes Kapital gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung mit Wirksamwerden dieses Beschlusses durch Eintragung in das Handelsregister aufzuheben.

Holzminden , im Mai 2015

Symrise AG

Der Vorstand

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