Synaxon AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Synaxon AG

Schloß Holte-Stukenbrock

ISIN-Nr.: DE 0006873805

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Dienstag, 23. Mai 2023, um 9:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Synaxon AG

in der Falkenstr. 31, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung
zur Hauptversammlung der Synaxon AG
am 23. Mai 2023

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lagenberichts, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Synaxon AG in Schloß Holte-Stukenbrock zur Einsichtnahme aus und stehen auch im Internet unter

www.synaxon.ag

zum Download bereit.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Synaxon AG in Höhe von 10.408.508,22 € wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von je 0,84 € auf 3.532.800 dividendenberechtigte Stückaktien; d. h. insgesamt 2.967.552,00 €.

b)

Vortrag des Restbetrages in Höhe von 7.440.956,22 € auf neue Rechnung.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung für Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

5.

Neuwahl zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der aktuellen vier Mitglieder des Aufsichtsrates, die im Jahr 2018 gewählt worden sind, endet gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung mit Beendigung der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2022.

Der Aufsichtsrat schlägt vor als neue Aufsichtsratsmitglieder

a)

Herrn Heiner Großekämper, freiberuflicher Berater Financial Reporting und Controlling, wohnhaft in Paderborn,

b)

Frau Alexandra Robeck, Geschäftsführerin der Jofo Pneumatik GmbH, wohnhaft in Schloß Holte-Stukenbrock,

c)

Herrn Dr. Niklas Darijtschuk, Geschäftsführer der Dino Holding GmbH, wohnhaft in Verl,

d)

Herrn Robert Fortmeier, Geschäftsführer der Müller Apparatebau GmbH, wohnhaft in Schloß Holte-Stukenbrock,

für eine Amtsperiode gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung in den Aufsichtsrat zu wählen.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.

6.

Satzungsänderung

Der Aufsichtsrat der Synaxon AG besteht derzeit gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier Mitgliedern. Vorstand und Aufsichtsrat halten es im Interesse der Gesellschaft für sinnvoll, dass der Aufsichtsrat künftig aus drei Mitgliedern besteht. Hierfür ist eine Anpassung der Satzung erforderlich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 9 Abs. 1 der Satzung wie folgt zu ändern:

Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.

Für den Fall, dass die vorgeschlagene Satzungsänderung von der Hauptversammlung beschlossen wird, wird Herr Robert Fortmeier nach Wirksamwerden der Satzungsänderung durch Eintragung derselben ins Handelsregister der Gesellschaft, sein Amt als Aufsichtsrat niederlegen.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 der Synaxon AG zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen. Er hat sich auf den Beginn des 02.05.2023, 0:00 Uhr, (Nachweisstichtag) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Synaxon AG spätestens zum Ablauf des 16.05.2023, 24:00 Uhr, unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:

Synaxon AG
Falkenstraße 31
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
oder Telefax: +49 (0) 52 07 /​ 92 99-296
oder E-Mail: anmeldestelle@synaxon.de

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.

Stimmrechtsvertretung /​ Bevollmächtigung

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigung, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung richten Sie bitte an:

Synaxon AG
– Vorstand –
Falkenstraße 31, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
oder Telefax: +49 (0) 52 07 92 99-296
oder E-Mail: ir@synaxon.de

 

Schloß Holte-Stukenbrock, im April 2023

Der Vorstand

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