Synaxon AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Synaxon AG
Schloß Holte-Stukenbrock
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 25.04.2019

Synaxon AG

Schloß Holte-Stukenbrock

ISIN-Nr.: DE 0006873805

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Mittwoch, 05. Juni 2019
um 9.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Synaxon AG
in der Falkenstr. 31, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung
zur Hauptversammlung der Synaxon AG
am 5. Juni 2019

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Synaxon AG in Schloß Holte-Stukenbrock zur Einsichtnahme aus und stehen auch im Internet unter

www.synaxon.ag

zum Download bereit.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Synaxon AG in Höhe von 3.422.470,98 € wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von je 0,42 € auf 3.533.500 dividendenberechtigte Stückaktien; d. h. insgesamt 1.484.070,00 €.

b)

Vortrag des Restbetrages in Höhe von 1.938.400,98 € auf neue Rechnung.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung für Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 der Synaxon AG zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen. Er hat sich auf den Beginn des 15.05.2019, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag), zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Synaxon AG spätestens zum Ablauf des 29.05.2019, 24:00 Uhr, unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:

Synaxon AG
c/o HV-Management GmbH
Pirnaer Straße 8
68309 Mannheim
oder Telefax: +49 621 718592-40
oder E-Mail: anmeldestelle@hv-management.de

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.

Stimmrechtsvertretung / Bevollmächtigung

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigung, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform (§ 126b BGB).

Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung richten Sie bitte an:

Synaxon AG
– Vorstand –
Falkenstr. 31, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefax: +49 5207 9299296
Elektronisch: ir@synaxon.de

 

Schloß Holte-Stukenbrock, im April 2019

Der Vorstand

 

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:

Wir weisen Sie darauf hin, dass aufgrund der Regelung in § 14 Abs. 5 unserer Satzung die Übermittlung von Mitteilungen nach § 125 AktG auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt ist. Wir stellen daher keine gedruckten Mitteilungen zur Verfügung und bitten auch davon abzusehen, Ausdrucke der Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu versenden. Wir werden Weiterleitungsgebühren ausschließlich für elektronische Mitteilungen nach § 1 Nr. 2 der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute erstatten.

Bitte richten Sie Ihre Bestellung an:

Synaxon AG
Falkenstr. 31
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Telefax: +49 (0) 52 07 / 92 99 296
E-Mail-Adresse: ir@synaxon.de

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