Syncwork AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Syncwork AG

Dresden

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Hauptversammlung findet am Freitag, den 21. April 2023, um 15:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Syncwork AG in der Lietzenburger Str. 69, 10719 Berlin, statt.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 mit Testat des Abschlussprüfers, dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates

Der Jahresabschluss ist seit dem 20. März 2023 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Dresden und Berlin zur Einsichtnahme für die Aktionäre ausgelegt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der Jahresüberschuss in Höhe von Euro 1.221.088,69 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer Dividende von Euro 4,00 für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022 je Aktie = Euro 611.000,00 und Einstellung von Euro 610.088,69 in die Gewinnrücklagen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

5.

Wahl des Abschlussprüfers

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heide & Noack PartGmbB in Dresden zu bestellen.

6.

Wahl eines neuen Mitglieds des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der Syncwork Aktiengesellschaft setzt sich nach § 95 und § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Das amtierende Aufsichtsratsmitglied Herr Heiko Morgenweck hat mit Schreiben vom 14.03.2023 erklärt, mit Wirkung zum 21.04.2023 sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats niederzulegen, so dass ein Nachfolger zu wählen ist.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,

Herrn Eberhard Bröer, wohnhaft in Berlin, Unternehmensberater

mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind oder bis 20. April 2023 der Gesellschaft gegenüber ihre Aktionärseigenschaft nachgewiesen haben.

Aktionäre können sich auch durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Ausübung des Stimmrechts kann nur bei Vorlage einer ordnungsgemäßen Vollmacht erfolgen. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Bilanz, das Testat der Abschlussprüferin, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates können während der Bürozeiten Montag bis Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Prager Straße 3 in 01069 Dresden, oder Lietzenburger Straße 69 in 10719 Berlin, eingesehen werden.

 

Dresden/​Berlin, im März 2023

Syncwork AG

Der Vorstand

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