Syncwork Aktiengesellschaft
Dresden
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Hauptversammlung findet am Freitag, den 22. April 2016, um 15:00 Uhr im Konferenzbereich des ABBA Hotel Berlin in 10719 Berlin, Lietzenburger Str. 89, statt.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 mit Testat des Abschlussprüfers, dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates Der Jahresabschluss ist ab dem 20. März 2015 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Dresden und Berlin zur Einsichtnahme für die Aktionäre ausgelegt. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 649.910,25 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,00 für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015 je Aktie = Euro 152.750,00 und Einstellung von Euro 497.160,25 in die Gewinnrücklagen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 Herrn Dr. Winfried Heide, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater in Dresden, zu bestellen. |
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6. |
Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat ist daher insgesamt neu zu wählen. Gemäß § 9 Absatz 1 der Satzung in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1 AktG besteht der Aufsichtsrat aus 3 Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Herrn Achim Groß, Herrn Klaus Christian Plönzke und Herrn Heiko Morgenweck zur Wahl vor.
Die Amtsperiode geht bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. |
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7. |
Vergütung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates ab dem Geschäftsjahr 2016 wie folgt neu festzulegen. Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält eine feste Vergütung von Euro 4.000,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte dieser Vergütung. |
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind oder bis 21. April 2016 der Gesellschaft gegenüber ihre Aktionärseigenschaft nachgewiesen haben.
Aktionäre können sich auch durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Ausübung des Stimmrechts kann nur bei Vorlage einer ordnungsgemäßen Vollmacht erfolgen. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Bilanz, das Testat der Abschlussprüferin, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates können während der Bürozeiten Montag bis Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Ferdinandplatz 1 in 01069 Dresden oder Lietzenburger Straße 69 in 10719 Berlin, eingesehen werden.
Dresden/Berlin, im März 2016
Syncwork Aktiengesellschaft
Der Vorstand