SYNLAB AG – Mitteilung betreffend die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts (WKN A2TSL7 / ISIN DE000A2TSL71)

SYNLAB AG

München

WKN A2TSL7 /​ ISIN DE000A2TSL71

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG betreffend die Ermächtigung
zum Erwerb eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugs- und
Andienungsrechts

Die SYNLAB AG wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Mai 2022 ermächtigt,
bis zum 15. Mai 2027 eigene Aktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden
anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe
von EUR 222.222.222,00 (d. h. 22.222.222,00) zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der
näheren Bestimmungen des am 8. April 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlags
von Vorstand und Aufsichtsrat zu Punkt 9 der Tagesordnung der Hauptversammlung der
Gesellschaft (Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zum Erwerb und
zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz und zum Ausschluss
des Bezugs- und Andienungsrechts vom 27. April 2021 und neuerliche Ermächtigung des
Vorstands zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz
und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts).

Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien auch
unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach Maßgabe des Beschlusses zu Punkt
9 der Tagesordnung veräußern, andienen oder übertragen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ergibt sich aus Tagesordnungspunkt 9 der
im Bundesanzeiger am 8. April 2022 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung
der Gesellschaft.

 

München, im Mai 2022

 

SYNLAB AG

Der Vorstand

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