SYNLAB AG, München – Korrektur der Dividendenbekanntmachung (Berichtigung der Veröffentlichung vom 17.05.2022 – ISIN DE000A2TSL71)

SYNLAB AG

München

ISIN DE000A2TSL71

Korrektur der Dividendenbekanntmachung

 

 

Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 17. Mai 2022 hat der Vorstand der SYNLAB AG die in der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Mai 2022 beschlossene Verwendung des Bilanzgewinns bekannt gemacht (Dividendenbekanntmachung). Die Dividendenbekanntmachung ging davon aus, dass die Auszahlung grundsätzlich nach Abzug von 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375%) sowie gegebenenfalls Kirchensteuer durch die depotführenden Banken erfolgt. Tatsächlich wurde die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagenkonto im Sinne des § 27 KStG und daher grundsätzlich ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag geleistet. Es ergibt sich somit folgende korrigierte Mitteilung:

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 16. Mai 2022 hat beschlossen, den für das Geschäftsjahr 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 75.565.743,79 wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von je € 0,33
pro dividendenberechtigter Stückaktie
= € 73.326.601,26
Auf neue Rechnung vorzutragen € 2.239.142,53
Insgesamt: € 75.565.743,79

Die Dividende ist am 19. Mai 2022 zur Zahlung fällig. Da die Dividende in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.

Zentrale Zahlstelle ist die Deutsche Bank.

Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung mindert nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien.

 

München, im Juni 2022

 

Der Vorstand

 

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