SYNLAB AG, München – Mitteilung betreffend die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

SYNLAB AG

München

WKN A2TSL7 /​ ISIN DE000A2TSL71

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG betreffend die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts

 

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der SYNLAB AG vom 17. Mai 2023 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 16. Mai 2028 eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 5. April 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat zu Punkt 10 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft. Auf Grundlage dieser Ermächtigung kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach Maßgabe des Beschlusses zu Punkt 10 der Tagesordnung veräußern, andienen oder übertragen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ergibt sich aus Tagesordnungspunkt 10 der im Bundesanzeiger am 5. April 2023 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft.

 

München, im Mai 2023

SYNLAB AG

Der Vorstand

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