Syrakus Holding AG – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Syrakus Holding AG

Bremen

– WKN 608430 –

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Mittwoch, 4. Mai 2022
um 15.00 Uhr in den Geschäftsräumen des Notariats Schrenick, Tal 13 (1. Stockwerk),
80331 München, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

 
1

Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen

Es wird vorgeschlagen, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht zu beschließen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu € 200.000 durch Ausgabe von bis zu
200.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital
in Höhe von € 1,00 je Stückaktie zum Bezugspreis von € 1,00 je Stückaktie mit Bezugsrecht
der Aktionäre erhöht.

Das Bezugsrecht der Aktionäre kann gemäß § 186 Abs. 5 AktG gewährt werden. Die neuen
Aktien sind ab dem 1.1.2022 gewinnberechtigt.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der
Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung, soweit
erforderlich, entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung zu ändern.

b)

§ 4 Absatz 1 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 250.000 und ist eingeteilt in 250.000
nennwertlose Stückstammaktien.“

Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wird nach Maßgabe des Art.
2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (BGBl. I 2020, S.
569) mit verkürzten Fristen eingeladen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 3. Mai 2022 bei
der Gesellschaft unter

Syrakus Holding AG, Innere Wiener Str. 14, 81667 München
Fax: 089 – 6003 7545
E-Mail: info@syrakusholding.de

angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher
oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen.
Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer
Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende
Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 13. April 2022 beziehen und
der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 3. Mai 2022
zugehen.

Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle
Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http:/​/​www.syrakusholding.de
zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten,
auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert
im Sinne des § 3 Absatz 2 AktG, da die Aktien lediglich im Freiverkehr gehandelt werden.
Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat,
die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich
zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch
auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Bremen, im April 2022

Die Hauptversammlung

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