Syrakus Holding AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Syrakus Holding AG

Bremen

– WKN 608430 –

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Montag, 21. Februar 2022, um 15.30 Uhr in der Innere Wiener Str. 14 (6. Stockwerk), 81667 München, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

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Anzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft wird nach Maßgabe des Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (BGBl. I 2020, S. 569) mit verkürzten Fristen eingeladen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 19. Februar 2022 bei der Gesellschaft unter

Syrakus Holding AG, Innere Wiener Str. 14, 81667 München
Fax: 089 – 6003 7545
e-mail info@syrakusholding.de

angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 31. Januar 2022 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 19. Februar 2022 zugehen.

Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter

http:/​/​www.syrakusholding.de

zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Absatz 2 AktG, da die Aktien lediglich im Freiverkehr gehandelt werden. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Bremen, im Januar 2022

Der Vorstand

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