Syrakus Holding AG – Hauptversammlung 2016

Syrakus Holding AG

Bremen

– WKN 608430 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 26.7.2016 um 10.00 Uhr in der Sonnenstraße 23, Konferenzraum 6. OG, 80331 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
a) Dem Vorstand wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 erteilt.
b) Dem Aufsichtsrat wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 erteilt.

3

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

4

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
a) Dem Vorstand wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 erteilt.
b) Dem Aufsichtsrat wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 erteilt.

5

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für den Fall, dass der Aufsichtsrat die Durchführung einer Jahresabschlussprüfung beschließt, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum 25.7.2016 bei der Gesellschaft (c/o Carthago Transaction Services EWIV, Häschenstraße 19, 28199 Bremen, Tel.: 0421/5961490, Fax: 0421/5961492, E-Mail info@syrakusholding.de) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 5.7.2016 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 25.7.2016 zugehen. Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http://www.syrakusholding.de zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Absatz 2 AktG, da die Aktien lediglich im Freiverkehr gehandelt werden. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Bremen, im Juni 2016

Der Vorstand

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