Syrakus Holding AG – Hauptversammlung 2018

Syrakus Holding AG

Bremen

– WKN 608430 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 25. April 2018 um 17.00 Uhr in der in der Sonnenstraße 23 (6. Stockwerk), 80331 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrats Alexander Landgraf-Meltzer und Sebastian Scheuerer haben ihr Amt niedergelegt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Taco Sieburgh Sjoerdsma, Chief Financial Officer der Sturgeon Capital Ltd, London, und Herrn Roman Borisovich, selbst. Kaufmann, Luxemburg, bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen.

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

a)

Dem Vorstand wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 erteilt.

b)

Dem Aufsichtsrat wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für den Fall, dass der Aufsichtsrat die Durchführung einer Jahresabschlussprüfung beschließt, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum 23. April 2018 bei der Gesellschaft in Textform

(Fax: 089 – 6003 7545, E-Mail info@syrakusholding.de)

angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 4. April 2018 beziehen und der Gesellschaft in Textform bis zum Ablauf des 23. April 2018 zugehen. Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter

http://www.syrakusholding.de

zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Absatz 2 AktG, da die Aktien lediglich im Freiverkehr gehandelt werden. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Bremen, im März 2018

Der Vorstand

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