SYSback AG – Hauptversammlung

SYSback AG
Hamburg

Die Aktionäre der SYSback AG werden hiermit zur
Hauptversammlung

eingeladen, die
am Freitag, den 28. November 2014, um 11:00 Uhr,

im Hause Esche Schümann Commichau, Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg,

stattfindet.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SYSback AG auf den 31. Dezember 2013 nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses der SYSback-Gruppe auf den 31. Dezember 2013 nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung
2.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Wege der Einzelentlastung für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG für das Geschäftsjahr 2014 zum Jahresabschlussprüfer sowie zum Konzernabschlussprüfer zu wählen.
5.

Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien sowie entsprechende Änderungen der Satzung

Es ist beabsichtigt, die derzeit bestehenden Inhaberaktien in Namensaktien umzuwandeln, bei denen der Name des Aktionärs zukünftig im Aktienregister festgehalten wird.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen:
a)

Die derzeit bestehenden Inhaberaktien werden im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Aktien umgewandelt.

Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum, soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien anzugeben. Der Vorstand wird ermächtigt, alles Erforderliche und Notwendige für die Umwandlung der Inhaber- in Namensaktien zu veranlassen.
b)

§ 4 Abs. 1 bis 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
㤠4
Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
Art der Aktien, Mitteilungspflichten
1.

Das Grundkapital beträgt EUR 400.000,00 (in Worten: vierhunderttausend Euro). Es ist eingeteilt in Stück 400.000 Stammaktien ohne Nennbetrag, die auf den Namen ausgestellt sind.
2.1

Die Form und den Inhalt der Aktienurkunden sowie der Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine sowie von Schuldverschreibungen und Zwischenscheinen bestimmt der Vorstand, soweit solche Urkunden ausgegeben werden.
2.2

Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum, soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien anzugeben. Die Aktionäre haben der Gesellschaft jede Änderung ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
2.3

Mitteilungen und Aufforderungen an die Aktionäre werden an die der Gesellschaft zuletzt bekannt gegebene Anschrift gerichtet.
2.4

Trifft im Falle einer Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss keine Bestimmung darüber, ob die neuen Aktien auf den Inhaber oder auf den Namen lauten sollen, so lauten sie ebenfalls auf den Namen.
3.

Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktienurkunden auszustellen, die jeweils mehrere Aktien verbriefen (Sammelurkunden). Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist ausgeschlossen.
4.

Die Einziehung von Aktien ist gestattet.“
c)

§ 17 Abs. 1 bis 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
㤠17
Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung
1.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind oder die nicht später als am 6. Tag vor der Hauptversammlung ihre Umschreibung im Aktienregister angemeldet haben und die sich nicht später als am 6. Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Der Tag des Zugangs der Anmeldung ist nicht mitzurechnen.
2.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder auf einem anderen von der Gesellschaft zu bestimmenden elektronischen Wege zugehen.
3.

Je eine Stückaktie gewährt eine Stimme.“

Vorlagen an die Aktionäre

Folgende Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft im Theresienstieg 11, 22085 Hamburg, zur Einsicht der Aktionäre aus:

festgestellter Jahresabschluss von SYSback AG für das Geschäftsjahr 2013,

Lagebericht des Vorstands für SYSback AG,

gebilligter Konzernabschluss der SYSback-Gruppe für das Geschäftsjahr 2013,

Konzernlagebericht des Vorstands für die SYSback-Gruppe,

Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen stehen in der Hauptversammlung allen Aktionären zur Einsicht zur Verfügung.

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme berechtigt sind alle Aktionäre und legitimierten Aktionärsvertreter.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft schriftlich unter

SYSback AG
Theresienstieg 11
22085 Hamburg

oder per Telefax oder per E-Mail spätestens bis zum 21. November 2014 zugehen.

Stimmrechtsausübung

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte unter Vorlage oder Übermittlung (auch per Fax) einer entsprechenden Vollmachtsurkunde durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Anfragen, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Wir bitten, Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG sowie Anfragen ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

SYSback AG
Theresienstieg 11
22085 Hamburg

Ordnungsgemäß eingegangene Anträge und Wahlvorschläge im Sinne der §§ 126, 127 AktG, die bis zum Ablauf des 13. November 2014, 24:00 Uhr, bei der oben genannten Anschrift eingehen, werden den anderen Aktionären schriftlich mit einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung zugänglich gemacht.

Hamburg, im Oktober 2014

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