Syzygy AG, Bad Homburg v. d. Höhe – Dividendenbekanntmachung (WKN 510 480 / ISIN DE0005104806 – Ausschüttung von 0,20 EUR Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie)

Syzygy AG

Bad Homburg v. d. Höhe

WKN 510 480 /​ ISIN DE0005104806

Dividendenbekanntmachung
und Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 5. Juli 2022 hat beschlossen, den im Jahresabschluss der SYZYGY AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 10.025.015,55 EUR wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung von 0,20 EUR Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie: 2.700.005,20 EUR
Einstellung in die Gewinnrücklagen: 0,00 EUR
Gewinnvortrag: 7.325.010,35 EUR

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 8. Juli 2022 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Hauptzahlstelle ist die Quirin Privatbank AG, Berlin.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Eine etwaige Erstattung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag.

 

Bad Homburg v.d.H., im Juli 2022

Syzygy AG

Der Vorstand

 

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