Tacitus Capital AG – Hauptversammlung 2016

Tacitus Capital AG

Lüneburg

Wertpapierkenn-Nr.: A0MFXQ
ISIN: DE000A0MFXQ0

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 21. Januar 2016, 10:00 Uhr

in ihren Geschäftsräumen, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg

stattfinden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
der Tacitus Capital AG

I.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2011 samt Lagebericht des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats

II.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2012 samt Lagebericht des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats

III.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2013 samt Lagebericht des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats

IV.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2014 samt Lagebericht des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats

V.

Verwendung des Bilanzverlustes 2011

Es ist kein Gewinn entstanden, der Verlust in Höhe von EUR 13.865,19 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Beschlussfassung entfällt.

VI.

Verwendung des Bilanzverlustes 2012

Es ist kein Gewinn entstanden, der Verlust in Höhe von EUR 5.076,09 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Beschlussfassung entfällt.

VII.

Verwendung des Bilanzverlustes 2013

Es ist kein Gewinn entstanden, der Verlust in Höhe von EUR 9.370,34 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Beschlussfassung entfällt.

VIII.

Verwendung des Bilanzverlustes 2014

Es ist kein Gewinn entstanden, der Verlust in Höhe von EUR 4.707,50 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Beschlussfassung entfällt.

IX.

Bericht des Vorstands zur aktuellen Lage des Unternehmens und Ausblick

X.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

XI.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

XII.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

XIII.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

XIV.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

XV.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

XVI.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

XVII.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

XVIII.

Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder

Der Aufsichtsrat setzt sich derzeit aus den Herren Werner Tschense, Jesteburg, Arie Hendriks, Afferden und Florian Hans, Lüneburg zusammen. Herr Arie Hendriks und Herr Florian Hans wurden am 28.10.2015 vom Amtsgericht Lüneburg zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt.

Nach dem Gesetz (vgl. § 101 AktG) werden die Mitglieder des Aufsichtsrats jedoch grundsätzlich von der Hauptversammlung gewählt; daher endet die Amtszeit der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder auch nach § 104 Abs. 5 AktG automatisch, sobald eine Neuwahl des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung erfolgt ist.

Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern (vgl. § 7 Abs. 1 der Satzung). Er setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG aus drei Vertretern der Anteilseigner/Aktionäre zusammen.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseigner-/Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung die folgenden Personen jeweils für eine volle Amtsperiode nach § 7 Abs. 2 der Satzung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:

Herrn Florian Hans, Lüneburg
Leitung Finanz- und Rechnungswesen/Controlling der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg

Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
Keine weiteren Ämter

Herrn Arie Hendriks, Afferden
Geschäftsführer der Kelder Box B.V. Gent

Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
Mitglied des Aufsichtsrats der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg

Die Amtszeit der zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats würde mit Ablauf der Hauptversammlung enden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 entscheidet (vgl. § 7 Abs. 2 der Satzung).

XIX.

Verschmelzung mit Tochtergesellschaft

Die Gesellschaft beabsichtigt, die Verschmelzung der 100%igen Tochtergesellschaft Hercules Sägemann GmbH in die Tacitus Capital AG.

XX.

Änderung des § 1 Abs. 1 der Satzung (Umfirmierung)

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Namen der Gesellschaft in Hercules Sägemann AG zu ändern.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung der Gesellschaft in § 1 Abs. 1 wie folgt neu zu fassen:

„(1) Die Gesellschaft führt die Firma Hercules Sägemann AG.“

Zurzeit lautet der § 1 Abs. 1 der Satzung:

„(1) Die Gesellschaft führt die Firma Tacitus Capital AG.“

XXI.

Änderung des § 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens)

Die Gesellschaft beabsichtigt, den § 2 der Satzung um einen Punkt d) und e) zu erweitern.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung der Gesellschaft in § 2 Abs. 1 um den Satz d) und e) wie folgt zu ergänzen:

„d) Handel, Produktion und Entwicklungen von Waren und Dienstleistungen, die aus den Bereichen der Kautschuk- und Kunststoffindustrie und angrenzenden Bereichen.“

„e) Der Erwerb, die Verwaltung und die Vertretung nationaler und internationaler Schutzrechte aller Art, insbesondere die Marken „Hercules Sägemann“, „Triumph Master“ sowie „Matador“.“

Zurzeit lautet der § 2 Abs. 1 der Satzung:

„(1)

Gegenstand des Unternehmens ist

a)

Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften,

b)

Geschäftsführung in und Vertretung solcher Unternehmungen und Gesellschaften zu a) sowie

c)

Übernahme von Verwaltung, Managementaufgaben und Beratung (Organisation, Finanzierung, Kapitalmarkt usw.) an anderen Unternehmungen und Gesellschaften mit Ausnahme von Rechts- und Steuerberatung.“

XXII.

Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2016/I sowie über die Änderung der Satzung

Die Satzung enthält in § 3 Abs. 4 ein Genehmigtes Kapital, das den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital um bis zu EUR 75.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Von dieser Ermächtigung ist kein Gebrauch gemacht worden. Diese Ermächtigung lief am 07.07.2013 aus.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt Euro 5.000.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016) und dabei die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden:

1. zum Ausschluss von Spitzenbeträgen;

2. wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet;

3. bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmte Kreditinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 3 Abs. 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend anzupassen.

Ausgelegte Unterlagen

Der Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats,

der Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats und

der Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2013 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats

der Abschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats

können jeweils in den Geschäftsräumen der Gesellschaft

Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg

eingesehen werden.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen.

Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der Anschrift Tacitus Capital AG, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg, Telefax: 04131/ 22 44 105 spätestens bis zum 14.01.2016, 24:00 Uhr (MEZ) zugehen.

Die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 31.12.2015, 0:00 Uhr (MEZ) zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse (Tacitus Capital AG, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg, Telefax: 04131/ 22 44 105) bis spätestens 14.01.2016 zugehen.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder auch einer anderen Person, ausüben lassen. Sofern es sich bei dem Bevollmächtigten nicht um ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Person handelt, bedarf es zur Ausübung des Stimmrechts der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder auch einer durch Telefax oder elektronische Medien erteilten Vollmacht.

Die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihr Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf kann per Post an die Anschrift Tacitus Capital AG, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg, per Telefax an die Telefaxnummer 04131/ 22 44 105 oder mittels elektronischen Medien per E-Mail an florian.hans@nyhag.de versandt werden.

Vollmachtsformulare sind unter der Internetadresse http://www.tacitus-capital.de verfügbar.

Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei Gesellschaft eingehen.

Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG

Nach § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,– erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.

Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten. Nach § 70 AktG bestehen bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hingewiesen wird. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an die durch den Vorstand vertretene Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Auch auf einen beschlusslosen Diskussionspunkt kann das Ergänzungsverlangen zielen. Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft bis mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 21.12.2015, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen.

Sämtliche Anträge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft zu übersenden unter der Anschrift: New-York Hamburger Environment AG, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg per Post oder per Telefax unter der Telefaxnummer 04131/ 22 44 105.

Etwaige Anträge für einen bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung sowie Wahlvorschläge brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens am 06.01.2016 der Gesellschaft übersandt wurden.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden – unverzüglich im Bundesanzeiger bekanntgemacht und auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.tacitus-capital.de veröffentlicht.

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auf das Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Absatz 1 AktG wird hingewiesen.

 

Lüneburg, im Dezember 2015

Tacitus Capital AG

Der Vorstand

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