TAG Colonia-Immobilien AG – Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG betreffend den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der TAG Beteiligungs- und Immobilienverwaltungs GmbH

TAG Colonia-Immobilien AG – 412 HKO 96/16, 13 W 20/21

TAG Colonia-Immobilien AG

Hamburg

Bekanntmachung gemäß § 14 SpruchG betreffend den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
mit der TAG Beteiligungs- und Immobilienverwaltungs GmbH

Nach dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der TAG
Beteiligungs- und Immobilienverwaltungs GmbH als herrschender Gesellschaft und der
TAG Colonia-Immobilien AG als beherrschte Gesellschaft vom 15.07.2016, dem die Hauptversammlung
der TAG Colonia-Immobilien AG mit Beschluss vom 29.08.2016 zugestimmt hat, haben Aktionäre
der TAG Colonia-Immobilien AG ein Spruchverfahren gegen die TAG Beteiligungs- und
Immobilienverwaltungs GmbH eingeleitet. Das Landgericht Hamburg hat über die Anträge
der Aktionäre mit Beschluss vom 16.12.2020 entschieden (Az. 412 HKO 96/​16). Nachdem
mehrere Antragsteller Beschwerde eingelegt hatten, hat das Oberlandesgericht Hamburg
über die Beschwerden mit Beschluss vom 31.03.2022 entschieden (Az. 13 W 20/​21). Das
Verfahren ist nunmehr rechtskräftig abgeschlossen. Die TAG Colonia-Immobilien AG macht
gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG die rechtskräftigen Beschlüsse des Landgerichts Hamburg und
des Hanseatischen Oberlandesgerichts wie folgt bekannt:

 
1.

Beschluss des Landgerichts Hamburg

Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 16.12.2020 (Az. 412 HKO 96/​16) über
die Anträge mit folgendem Tenor entschieden:

1.

Die Anträge der Antragsteller auf Erhöhung der Barabfindung und der Ausgleichszahlung
werden zurückgewiesen.

2.

Die gerichtlichen Kosten und Auslagen sowie die Kosten des gemeinsamen Vertreters
und die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Die Antragsteller haben ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen.

3.

Der Geschäftswert für das Gericht, für den gemeinsamen Vertreter sowie für die außergerichtlichen
Kosten der Antragsgegnerin wird auf € 200.000,00 festgesetzt. Die Geschäftswerte für
die einzelnen Antragsteller betragen jeweils € 5.000,00.

2.

Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 31.03.2022 (Az. 13 W 20/​21)
über die von mehreren Verfahrensbeteiligten eingelegte Beschwerde mit folgendem Tenor
entschieden:

Die Beschwerden der Antragsteller zu 1 – 4, 16 – 18, 23, 29 – 36, 42 – 51 und 66 gegen
den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 14.12.2020 werden zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten sowie die Kosten des Gemeinsamen Vertreters
nach einem Gegenstandswert von € 200.000,–. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung
nicht statt.

 

Hamburg, April 2022

TAG Colonia-Immobilien AG

Der Vorstand

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