TAG Immobilien AG – Bezugsrechtsauschluss bei der Verwendung eigener Aktien

TAG Immobilien AG
Hamburg
ISIN DE0008303504 / WKN 830350
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über eine Beschlussfassung zu einem Bezugsrechtsauschluss bei der Verwendung eigener Aktien

Die ordentliche Hauptversammlung der TAG Immobilien AG hat am 13. Juni 2014 die Gesellschaft im Einklang mit § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum Ablauf des 12. Juni 2019 eigene Aktien der TAG Immobilien AG zu erwerben. Im Rahmen der Verwendung der eigenen Aktien wurde der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre nach näherer Maßgabe des Beschlusses (Tagesordnungspunkt 6 lit. c) lit. aa) bis dd)) auszuschließen. Der vollständige Wortlaut des zum Erwerb eigener Aktien gefassten Beschlusses wurde im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 7. Mai 2014 im Bundesanzeiger unter Tagesordnungspunkt 6 veröffentlicht.

Die Gesellschaft hat im Oktober 2014 von der Möglichkeit, eigene Aktien zu erwerben, Gebrach gemacht und insgesamt 13.127.178 eigene TAG-Aktien zu einem Preis von EUR 9,30 je Aktie zurück erworben. Das Ergebnis des Rückerwerbs wurde am 23. Dezember 2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 2. Februar 2015 beschlossen, bis zu 2 Mio. eigene TAG-Aktien zum Erwerb von Unternehmensanteilen zu verwenden und auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni 2014 (Tagesordnungspunkt 6 lit. c) lit. dd)) gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 in Verbindung mit § 186 Abs. 3, 4 AktG das Bezugsrecht für bis zu 2 Mio. eigene TAG-Aktien ausgeschlossen. Der genaue Umfang des Bezugsrechtsausschlusses hängt davon ab, in welchem Umfang Unternehmensanteile erworben werden; er wird zu gegebener Zeit an gleicher Stelle veröffentlicht.

Hamburg, im Februar 2015

TAG Immobilien AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.