TAG Immobilien AG, Hamburg – Dividendenbekanntmachung und Gewinnverwendungsbeschluss (ISIN DE 0008303504 – WKN 830350)

TAG Immobilien AG

Hamburg

ISIN DE 0008303504 – WKN 830350

Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Dividendenbekanntmachung und Gewinnverwendungsbeschluss

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 13. Mai 2022 hat beschlossen,
vom Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR 253.551.805,44 eine Dividende
in Höhe von EUR 0,93 für jede der 146.400.831 dividendenberechtigten Stückaktien auszuschütten. Dies entspricht
einer Ausschüttung von insgesamt EUR 136.152.772,83 und einem Gewinnvortrag auf neue
Rechnung in Höhe von EUR 117.399.032,61.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 18. Mai 2022 über die Clearstream Banking
AG, Frankfurt am Main, durch die Depotbanken. Zahlstelle ist die Commerzbank Aktiengesellschaft,
Frankfurt am Main.

Die Dividende von insgesamt EUR 0,93 je dividendenberechtigter Stückaktie wird in
Höhe von EUR 0,50 aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht
in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet.

Für den Teil der Dividende, der nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto geleistet
wird (EUR 0,43), erfolgt die Auszahlung grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer
sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %)
und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer.

Der Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer
entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung
oder einen Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer
einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

Soweit die Dividende aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht
in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne
Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer. Bei
unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären unterliegt der diesbezügliche Teil der Dividende
im Regelfall nicht der Besteuerung und eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit
ist mit der Dividende insoweit nicht verbunden. Die Ausschüttung aus dem steuerlichen
Einlagekonto gilt steuerlich als Rückgewähr von Einlagen und mindert – nach Auffassung
der Finanzverwaltung – insoweit die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien.

 

Hamburg, im Mai 2022

TAG Immobilien AG

Der Vorstand

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