TAG Immobilien AG, Hamburg – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG sowie Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen und Bedingtes Kapital, Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG)

TAG Immobilien AG

Hamburg

ISIN DE0008303504 /​ WKN 830350

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG sowie Hinweisbekanntmachung
nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

 

Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen und Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 16. Mai 2023 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 15. Mai 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen und/​oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen auch „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.400.000.000,00 zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 35.000.000,00 nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren.

Den Aktionären der Gesellschaft steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses auszuschließen.

Zur Bedienung der Wandlungs- bzw. Optionsrechte aus den Schuldverschreibungen hat die Hauptversammlung vom 16. Mai 2023 ferner beschlossen, das von der Hauptversammlung am 13. Mai 2022 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossene Bedingte Kapital 2022 als Bedingtes Kapital 2023 neuzufassen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird demnach um bis zu EUR 35.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 35.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß den Ermächtigungen der Hauptversammlungen vom 23. Mai 2018 oder vom 16. Mai 2023 von der Gesellschaft oder durch eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft begeben werden.

Die Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen ist mit der Beschlussfassung am 16. Mai 2023 wirksam geworden. Das Bedingte Kapital 2023 sowie die entsprechende Neufassung von § 4 Abs. 9 der Satzung der Gesellschaft bedürfen zu ihrer Wirksamkeit noch der Eintragung in das Handelsregister.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der zu Tagesordnungspunkt 9 in der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft im Bundesanzeiger vom 04. April 2023 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der TAG Immobilien AG vom 16. Mai 2023 hat zu Tagesordnungspunkt 10 eine erneute Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien beschlossen. Die Gesellschaft wurde ermächtigt, bis zum 15. Mai 2025 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des bei Wirksamwerden oder – sollte dieses geringer sein – bei Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, die sich bereits im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen, soweit die eigenen Aktien gemäß Tagesordnungspunkt 10 b) aa) bis ff) verwendet werden. Bei einer Veräußerung der eigenen Aktien durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot wurde der Vorstand darüber hinaus ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen.

Der Vorstand wurde weiter ermächtigt, die Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend davon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht; der Vorstand wurde zudem ermächtigt, in diesem Fall die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der zu Tagesordnungspunkt 10 in der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft im Bundesanzeiger vom 04. April 2023 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Hamburg, im Mai 2023

TAG Immobilien AG

Der Vorstand

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