TAG Immobilien AG, Hamburg – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG sowie Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

TAG Immobilien AG

Hamburg

ISIN DE0008303504 /​ WKN 830350

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG sowie Hinweisbekanntmachung nach §
221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und/​oder Optionsschuldverschreibungen
mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und Neufassung des Bedingten Kapitals
2021/​I als Bedingtes Kapital 2022

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 13. Mai 2022 hat unter Tagesordnungspunkt
8 – unter Aufhebung der bestehenden, unter Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung
vom 11. Mai 2021 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen
– beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 12. Mai 2025 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen
und/​oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen auch „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.200.000.000,00
zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte
auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag
des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 29.000.000,00 nach näherer Maßgabe der
vom Vorstand festzulegenden Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren.

Den Aktionären der Gesellschaft steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen
zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht
der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen nach Maßgabe der
näheren Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses auszuschließen.

Zur Bedienung der Wandlungs- bzw. Optionsrechte aus den Schuldverschreibungen hat
die Hauptversammlung vom 13. Mai 2022 ferner beschlossen, das von der Hauptversammlung
am 11. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 9 beschlossene Bedingte Kapital 2021/​I als
Bedingtes Kapital 2022/​I neuzufassen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird demnach
um bis zu EUR 29.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu EUR 29.000.000 neuen, auf den
Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022/​I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von
Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß den Ermächtigungen der Hauptversammlungen
vom 23. Mai 2018, vom 11. Mai 2021 oder vom 13. Mai 2022 von der Gesellschaft oder
durch eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft
begeben werden.

Die Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen ist mit der Beschlussfassung
am 13. Mai 2022 wirksam geworden. Das Bedingte Kapital 2022/​I sowie die entsprechende
Neufassung von § 4 Abs. 9 der Satzung der Gesellschaft bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
noch der Eintragung in das Handelsregister.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
verwiesen, der zu Tagesordnungspunkt 8 in der Einberufung der Hauptversammlung der
Gesellschaft im Bundesanzeiger vom 1. April 2022 bekannt gemacht worden ist und den
die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

 

Hamburg, im Mai 2022

TAG Immobilien AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.