TAG Immobilien AG – Kündigung der 6,5 % Wandelschuldverschreibung 2010/2015

TAG Immobilien AG
Hamburg
Kündigung der 6,5 % Wandelschuldverschreibung 2010/2015
ISIN DE000A1E89W7 – WKN A1E89W

Die TAG Immobilien AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 106718, hat am 10. Dezember 2010 Wandelschuldverschreibungen im Volumen von EUR 66.600.000,00 (der „Gesamtnennbetrag”) begeben. Die Stück 9.000.000 von der TAG Immobilien AG begebenen Wandelschuldverschreibungen sind eingeteilt in untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen (die „Schuldverschreibungen”) im Nennbetrag von jeweils EUR 7,40. Den Inhabern der Schuldverschreibungen („Anleihegläubiger“) und der Gesellschaft stehen daraus die in den Anleihebedingungen bestimmten Rechte zu. Die Laufzeit der Schuldverschreibungen begann am 10. Dezember 2010 und endet gemäß den Anleihebedingungen am 10. Dezember 2015 („Rückzahlungstag“). Für den Zeitraum zwischen dem 10. Dezember 2010 (einschließlich) bis zum Rückzahlungstag (ausschließlich) sind Zinsen in Höhe von 6,5 % p.a. auf den Nennbetrag zu zahlen.

Gemäß § 3 Abs. 3 der Anleihebedingungen ist die TAG Immobilien AG berechtigt, die noch ausstehenden Schuldverschreibungen insgesamt, nicht jedoch teilweise, jederzeit mit einer Frist von mindestens 30 und höchstens 60 Tagen zum letzten Tag eines Ausübungszeitraums (wie in § 6 Abs. 2 der Anleihebedingungen definiert) durch Bekanntmachung gemäß § 16 der Anleihebedingungen zu kündigen und vorzeitig zum Nennbetrag zuzüglich bis zum Tag der Rückzahlung (ausschließlich) auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen, falls der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Schuldverschreibungen (einschließlich etwaiger nach § 17 der Anleihebedingungen ausgegebener Schuldverschreibungen) zu irgendeinem Zeitpunkt unter 20 % des Gesamtnennbetrages der ursprünglich begebenen Schuldverschreibungen (einschließlich etwaiger nach § 17 der Anleihebedingungen ausgegebener Schuldverschreibungen) fällt. Gemäß § 3 Abs. 3 der Anleihebedingungen ist die Kündigungserklärung unwiderruflich und muss den Tag der vorzeitigen Rückzahlung angeben; der Tag der vorzeitigen Rückzahlung muss ein Geschäftstag (wie in § 4 Abs. 3 der Anleihebedingungen definiert) sein.

Nach Mitteilung der Zahl- und Wandlungsstelle sind aktuell – unter Berücksichtigung der von der TAG Immobilien AG selbst gehaltenen Schuldverschreibungen – noch Schuldverschreibungen mit einem Nennwert in Höhe von insgesamt weniger als EUR 8.300.000,00 ausstehend, also weniger als 20 % des Gesamtnennbetrages, so dass die Voraussetzungen einer Kündigung gemäß § 3 Abs. 3 der Anleihebedingungen vorliegen. Dies vorausgeschickt erklärt die TAG Immobilien AG hiermit die
Kündigung
der ausstehenden
6,5 % Wandelschuldverschreibung 2010/2015
ISIN DE000A1E89W7 – WKN A1E89W

mit Wirkung zum Ablauf des 21. August 2015 und verlangt deren vorzeitige Rückzahlung. Die Rückzahlung der gekündigten Schuldverschreibungen erfolgt am 24. August 2015 als Tag der vorzeitigen Rückzahlung zu 100 % nebst Zinsen für den Zeitraum vom 10. Dezember 2014 (einschließlich) bis zum Tag der vorzeitigen Rückzahlung (ausschließlich).

Die Anleihegläubiger werden darauf hingewiesen, dass sie
bis zum 10. August 2015

letztmals die Gelegenheit haben, ihr Wandlungsrecht gemäß § 6 der Anleihebedingungen auszuüben. Der gemäß § 11 Abs. 4 der Anleihebedingungen angepasste Wandlungspreis beträgt EUR 6,3717. Machen die Anleihegläubiger von ihrem Wandlungsrecht in diesem Ausübungszeitraum keinen Gebrauch, ist eine Ausübung des Wandlungsrechts nicht mehr möglich. Die nicht gewandelten Schuldverschreibungen werden dann am 24. August 2015 zum Nennbetrag von je EUR 7,40 vorzeitig zurück gezahlt.

Hamburg, im Juli 2015

TAG Immobilien AG

Der Vorstand

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