TAG Immobilien AG – Umfang eines Bezugsrechtsauschlusses bei der Verwendung eigener Aktien

TAG Immobilien AG
Hamburg
ISIN DE0008303504 / WKN 830350
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über den Umfang eines Bezugsrechtsauschlusses bei der Verwendung eigener Aktien

Die Gesellschaft hat im Oktober 2014 von der Möglichkeit, eigene Aktien zu erwerben, Gebrauch gemacht und insgesamt 13.127.178 eigene TAG-Aktien zu einem Preis von EUR 9,30 je Aktie zurück erworben. Das Ergebnis des Rückerwerbs wurde am 23. Dezember 2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Grundlage des Aktienrückkaufes war der Ermächtigungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung der TAG Immobilien AG vom 13. Juni 2014, durch den der Vorstand ermächtigt worden war, das Bezugsrecht der Aktionäre nach näherer Maßgabe des Beschlusses auszuschließen.

Vorstand und Aufsichtsrat hatten am 2. Februar 2015 beschlossen, bis zu 2 Mio. eigene TAG-Aktien zum Erwerb von Unternehmensanteilen zu verwenden und auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 13. Juni 2014 (Tagesordnungspunkt 6 lit. c) lit. dd)) gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 in Verbindung mit § 186 Abs. 3, 4 AktG das Bezugsrecht für bis zu 2 Mio. eigene TAG-Aktien ausgeschlossen. Zwischenzeitlich ist der Erwerb von Unternehmensanteilen abgeschlossen. Für den Erwerb sind 2 Mio. Stück eigene TAG-Aktien eingesetzt worden. Damit beträgt der Umfang des am 2. Februar 2015 beschlossenen Bezugsrechtsausschlusses insgesamt 2 Mio. Stück TAG-Aktien.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 9. Februar 2015 verwiesen.

Hamburg, im Februar 2015

TAG Immobilien AG

Der Vorstand

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