Dienstag, 07.02.2023

Cheplapharm AG, Greifswald – Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Ausgabe von bis zu 150.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien)

Cheplapharm AG Greifswald Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG Die Hauptversammlung der Cheplapharm AG hat am 13. Oktober 2022 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 150.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 150.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit Gewinnanteilberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt zu […]