evercom Aktiengesellschaft – Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG
evercom Aktiengesellschaft Düsseldorf Beschluss der Hauptversammlung am 27.03.2023 über eine ordentliche Kapitalherabsetzung der evercom AG Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) von EUR 334.904,00 um EUR 284.904,00 auf EUR 50.000,00 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt durch Verringerung des auf jede einzelne Aktie entfallenden […]