STRABAG AG: Umwandlungsrechtlicher Squeeze-out

eine Verschmelzung der STRABAG AG (als übertragende Rechtsträgerin) auf die Ilbau (als übernehmende Rechtsträgerin) durchzuführen. In diesem Zusammenhang soll ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der STRABAG AG nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 des Umwandlungsgesetzes...