NEUTECTA Grundinvest AG, Leipzig – Bekanntmachung eines Hinweises der übernehmenden Gesellschaft gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG
NEUTECTA Grundinvest AG Leipzig Bekanntmachung eines Hinweises der übernehmenden Gesellschaft gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG Die NEUTECTA Grundinvest AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%igen Tochter-GmbH, die NEUTECTA 31. Berlin GmbH mit Sitz in Leipzig als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., […]