TAKKT AG – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
TAKKT AG
Stuttgart
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 23.05.2019

Stuttgart

Wertpapier-Kenn-Nr. 744 600
ISIN: DE 000 744 600 7

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 15. Mai 2019 beschlossen, den ausgewiesenen Bilanzgewinn von 89.261.183,53 Euro wie folgt zu verwenden:

(a)

Zahlung einer Dividende von Euro 0,85 je Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital von Euro 65.610.331,00 an die Aktionäre, aufgeteilt in eine Basisdividende von Euro 0,55 je Stückaktie sowie eine Sonderdividende von Euro 0,30 je Stückaktie, insgesamt also Ausschüttung von Euro 55.768.781,35.

(b)

Der verbleibende Bilanzgewinn von Euro 33.492.402,18 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Dividende ist am 20. Mai 2019 zahlbar.

Da keine effektiven Aktienurkunden ausgegeben sind, wird die

Auszahlung der Dividende am 20. Mai 2019

durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über die Depotbanken unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) erfolgen.

Bei inländischen nicht von der Steuer befreiten Aktionären wird die einbehaltene Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag auf die veranlagte Einkommen- oder Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag angerechnet, soweit der Kapitalertragsteuerabzug nicht abgeltende Wirkung entfaltet (sogenannte Abgeltungssteuer).

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei solchen unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nicht-Veranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem ausländischen Ansässigkeitsstaat des Aktionärs ermäßigen. Anträge auf Erstattung des Ermäßigungsbetrages können beim Bundeszentralamt für Steuern gestellt werden.

Für Aktien, die bei einem Kreditinstitut verwahrt werden, brauchen die Aktionäre nichts zu veranlassen.

Zentrale Zahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main.

 

Stuttgart, im Mai 2019

TAKKT AG

Der Vorstand

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