StuttgartWertpapier-Kenn-Nr. 744 600
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I. |
Tagesordnung
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II. |
Vergütungsbericht (Tagesordnungspunkt 6) Der Vergütungsbericht ist der Einladung als Anlage 2 beigefügt. Anlage 2 ist Bestandteil |
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III. |
Berichte des Vorstands |
1. |
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG in Verbindung § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG bietet Aktiengesellschaften die Möglichkeit, aufgrund einer Ausschluss etwaiger Andienungsrechte („umgekehrte Bezugsrechte“) beim Erwerb eigener Der Erwerb eigener Aktien kann nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines Für den Fall des Erwerbs eigener Aktien wird in der aktienrechtlichen Literatur aus Erfolgt der Erwerb mittels eines öffentlichen Kaufangebots oder einer an alle Aktionäre Ferner soll ein freihändiger Erwerb, d.h. ein verhandelter Erwerb außerhalb der Börse Ausschluss des Bezugsrechts bei der Verwendung eigener Aktien Nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 3 AktG ist § 53a AktG (Gleichbehandlungsgrundsatz) auf Bei Veräußerung der eigenen Aktien im Rahmen eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots Darüber hinaus sollen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu Die Gesellschaft soll eigene Aktien auch ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung Nach dem Beschlussvorschlag soll die Gesellschaft ferner in der Lage sein, eigene Die Gesellschaft soll auch in der Lage sein, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, Der Vorstand wird über die Ausübung der vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb und Stuttgart, im März 2022
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2. |
Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Absatz 2 Satz 2, 186 Absatz 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung die Aufhebung des bisherigen Die derzeit geltende Satzung der Gesellschaft ermächtigt in § 4 Absatz 2 den Vorstand, Mit dem neuen Genehmigten Kapital soll der Vorstand erneut ermächtigt werden, das Wenn der Vorstand von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, steht den Aktionären das Bezugsrechtsausschluss bei Spitzenbeträgen Das Bezugsrecht kann zum Ausgleich von Spitzenbeträgen ausgeschlossen werden. Die Bezugsrechtsausschluss bei Barkapitalerhöhungen gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG Mit Zustimmung des Aufsichtsrats soll das Bezugsrecht ferner bei Barkapitalerhöhungen Dadurch wird eine bestmögliche Stärkung der Eigenmittel im Interesse der Gesellschaft Die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Durch diese Vorgabe wird im Einklang mit der gesetzlichen Regelung dem Bedürfnis der Bezugsrechtsausschluss bei Sachkapitalerhöhungen Das Bezugsrecht der Aktionäre soll mit Zustimmung des Aufsichtsrats ferner bei Kapitalerhöhungen Beschränkung des Gesamtumfangs bezugsrechtsfreier Kapitalerhöhungen Die insgesamt unter den vorstehend erläuterten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts Ausnutzung des Genehmigten Kapitals Pläne für eine Ausnutzung des Genehmigten Kapitals bestehen derzeit nicht. Entsprechende Stuttgart, im März 2022
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IV. |
Weitere Angaben zur Einberufung
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Stuttgart, im März 2022
Der Vorstand
Anlage 1: Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat
Anlage 2: Vergütungsbericht
Anlage 1
Dr. Florian Funck
Mitglied des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH
Persönliche Daten: Geboren am: 23. März 1971
Ausbildung:
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Münster
Promotion zum Dr. rer. pol. „Modellgestützte Planung und unvollkommene Information“
Lit-Verlag, Münster
Beruflicher Werdegang:
Seit September 2011:
Vorstand der Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg, Verantwortungsbereich Controlling/Bilanzierung,
Steuern, Finanzen, Recht & GRC und Holding Services
2004 – 2011:
Vorstand der TAKKT AG, Stuttgart, Verantwortungsbereich Controlling und Finanzen
1999 – 2004:
Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg, Zentralabteilung Betriebswirtschaft, zuletzt als
Abteilungsdirektor mit den Verantwortungsbereichen Konzernbilanzierung, Beteiligungscontrolling,
Unternehmensplanung und Risikomanagement
1994 – 1998:
Institut für Industriebetriebslehre der Universität Münster, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Weitere Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien:
Vonovia SE, Bochum (Mitglied des Aufsichtsrats)
CECONOMY AG, Düsseldorf (Mitglied des Aufsichtsrats)
Dr. Johannes Haupt
Vorsitzender der Geschäftsführung/CEO der BLANC & FISCHER Familienholding GmbH (bis
31. Dezember 2021)
Persönliche Daten: Geboren am: 29. Juni 1961
Ausbildung:
Ausbildung zum Industriekaufmann, D&S Sanitärprodukte GmbH, Schriesheim
Studium der Volkswirtschaftslehre, Germanistik und Empirischen Sozialforschung an
der Universität Mannheim;
Projektleiter Marktforschung im Rhein-Main-Neckar-Raum der Universität Mannheim Abschluss:
M.A.
Promotion an der Universität Mannheim
Beruflicher Werdegang:
Januar 2009 – Dezember 2021:
E.G.O. Blanc und Fischer & Co GmbH, Oberderdingen, CEO der Blanc&Fischer Familienholding
und Verwaltungsratsvorsitzender der Teilkonzerne
Oktober 2004 – Dezember 2008:
Metabo AG, Nürtingen, CEO – Marketing, Vertrieb und Strategie
Januar 2002 – September 2004:
Duscholux Thun AG (CH), CEO und Verwaltungsratsvorsitzender der Firmengruppe
September 1996 – Dezember 2001:
Hansa Metallwerke AG, Stuttgart, Vertriebsdirektor International; Vorstand für Marketing
und Vertrieb Hansa und KWC (CH)
Januar 1990 – August 1996:
DUSCHOLUX GmbH, Schriesheim, Bereichsleiter Export; Vertriebsdirektor International;
Geschäftsführer der Tochtergesellschaften Niederlande, Belgien, Österreich und Italien
Weitere Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien:
Vorsitzender des Verwaltungsrats der BLANCO GmbH & Co. KG, Oberderdingen (bis 31.
Dezember 2021) Vorsitzender des Verwaltungsrats der B.PRO GmbH (vormals BLANCO Professional
GmbH & Co. KG, Oberderdingen) (bis 31. Dezember 2021)
Mitglied des Verwaltungsrats der ARPA S.A.S., Niedermodern/Frankreich (bis 31. Dezember
2021)
Mitglied des Beirats der Lenze SE, Aerzen
Mitglied des Verwaltungsrats der ACO Group SE, Büdelsdorf
Weitere Tätigkeiten und sonstige Mitgliedschaften:
Beirat der LBBW
Beirat des HDI Konzerns
Mitglied in Gremien der IHK Karlsruhe
Verwaltungsratsmitglied der Universität Karlsruhe (Karlsruher Institut für Technologie
(KIT))
Mitglied des Directors Club der Hochschule Pforzheim
Mitglied in der Stiftung Familienunternehmen, München
Thomas Kniehl
Sachbearbeiter Customer Support der KAISER + KRAFT GmbH
Persönliche Daten: Geboren am: 11. Juni 1965
Ausbildung:
Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann, Blume Stahlservice GmbH (vormals Eisen-Blume
GmbH), Stuttgart
Abendschule zum Fachwirt/IHK und anschließend zum Betriebswirt/IHK
Beruflicher Werdegang:
Seit Oktober 1991:
KAISER + KRAFT GmbH, Stuttgart, Sachbearbeiter Schäden/Recherchen/Retouren
Januar 1991 – Oktober 1991:
Walter Massong KG Spedition und Güterfernverkehr, Stuttgart, Disponent
September 1984 – Dezember 1990:
Blume Stahlservice GmbH (vormals Eisen-Blume GmbH), Stuttgart, Einkäufer im Stahlhandel
(Grobbleche)
Weitere Tätigkeiten und sonstige Mitgliedschaften:
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der KAISER + KRAFT Europa GmbH und der KAISER
+ KRAFT GmbH, Deutschland
Vorsitzender des Betriebsrats der KAISER + KRAFT Europa GmbH und der KAISER + KRAFT
GmbH, Stuttgart
Mitglied im Wirtschaftsausschuss und diversen weiteren Ausschüssen der KAISER + KRAFT
Europa GmbH und der KAISER + KRAFT GmbH, Deutschland
Mitglied im Haniel-Konzernbetriebsrat
Alyssa Jade McDonald-Bärtl Geschäftsführerin, BLYSS GmbH, Berlin
Persönliche Daten:
Geboren am: 14. August 1979
Ausbildung:
Master of Philosophy – Environmental Science (Research). University of Sydney, Australien
Bachelor of Arts Journalism. Queensland University of Technology. Brisbane, Australien
Diploma of Fitness Australian Institute of Fitness. Brisbane, Australien
Beruflicher Werdegang:
Seit September 2020:
Vorstandsmitglied, CGIAR System, Montpellier, Occitanie, Frankreich
seit November 2015:
Vorstandsmitglied, Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) e.V., Berlin, Deutschland
seit 2010:
Gründerin und Geschäftsführerin, BLYSS GmbH, Berlin, Deutschland
März 2016 – March 2019:
Vorstandsmitglied, Ecopreneur.eu, European Sustainable Business Federation, Brüssel,
Belgien
Januar 2007 – Januar 2010:
Head of International Communications, Deutsche Telekom AG, Bonn, Deutschland
2004 – 2007:
International Brand Manager, T-Systems, Frankfurt a.M., Deutschland
2001 – 2003:
Communication and Change Manager, Energex, Brisbane, Australien
1999 – 2000:
Media Relations Officer, SOCOG: Sydney Organising Committee for the Olympic Games,
Sydney, Australien
1997 – 1999:
External Communications Officer, Queensland University of Technology (QUT), Queensland,
Australien
Mitgliedschaften in Stiftungs- und Verwaltungsräten (Member Board of Trustees o.ä.)
von wissenschaftlichen der karitativen Einrichtungen sowie Interessensvertretungen:
World Fish, Malaysia (Vice Chair)
FPRI International Food Policy Research Institute, USA
ICARDA International Center for Agricultural Research in the Dry Areas, Libanon International
Rice Research Institute, Philippinen
International Water Management Institute, Sri Lanka International Potato Centre, Peru
International Livestock Research Institute, Kenia International Institute of Tropical
Agriculture, Nigeria AfricaRice, Côte d’Ivoire
Sydney Environment Institute, Australien Sydney Institute of Agriculture, Australien
Sydney Food and Nutrition Network, Australien Sydney South East Asia Centre, Australien
Digital Media Women, Deutschland
Ladies Mentoring, Deutschland
German Federation of Sustainable Economy, Deutschland
Thomas Schmidt
Vorsitzender des Vorstandes der Franz Haniel & Cie. GmbH
Persönliche Daten:
Geboren am: 10. November 1971
Ausbildung:
Studium der Kunststofftechnik an der FH Würzburg-Schweinfurt Abschluss: Diplom-Ingenieur
Beruflicher Werdegang:
Seit Juli 2019:
Vorsitzender des Vorstandes bei Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg, Deutschland
Februar 2017 – Juni 2019:
Mitglied des Vorstandes bei Franz Haniel & Cie. GmbH
sowie Juni 2017 – Mai 2019:
Vorsitzender der Geschäftsführung des Geschäftsbereichs CWS-boco in Duisburg, Deutschland
Juni 2008 – November 2016:
Diverse Managementpositionen bei TE Connectivity Gruppe, u.a.
TE Industrial, Darmstadt, President und General Manager Communications & Industrial
Solutions, Darmstadt, Vice President (Europa, Naher Osten, Afrika)
Februar 1996 – Mai 2008:
Diverse Managementpositionen bei General Electric Gruppe, u.a.
GE Plastics/Sabic Innovative Plastics, Bergen op Zoop (Niederlande), General Manager
(Osteuropa, Naher Osten, Afrika)
GE Plastics/Sabic Innovative Plastics, Rüsselsheim, General Manager (Deutschland,
Österreich, Schweiz)
Weitere Tätigkeiten und sonstige Mitgliedschaften:
Mitglied im AllBright Stiftungsrat Mitglied im ForTomorrow Beirat
Aliz Tepfenhart
Geschäftsführende Direktorin der Burda Digital SE sowie CEO des Geschäftsbereichs
Burda Commerce, München, Deutschland
Persönliche Daten:
Geboren am: 04. November 1974
Ausbildung:
Diplom Betriebswirtin BA
Beruflicher Werdegang:
Seit April 2019:
Burda Digital SE, Geschäftsführerende Direktorin, München, Deutschland
Mai 2015 – April 2019:
Burda Digital GmbH, Geschäftsführerin, München, Deutschland
2013 – April 2015:
Otto Group, Geschäftsführerin BAUR Versand GmbH & Co. KG, Burgkunstadt, Deutschland
2009 – 2012:
Otto Group, Chief Executive Officer (CEO) Quelle Russia, Moskau, Russland
2005 – 2009:
Quelle Rumänien SRL, Chief Executive Officer (CEO), Satu Mare, Rumänien
Weitere Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien:
HolidayCheck Group AG, München (Mitglied des Aufsichtsrats)
Cyberport GmbH, Dresden (Vorsitzende des Beirats)
Silkes Weinkeller GmbH, Mettmann (Vorsitzende des Beirats)
BurdaForward GmbH, München (Mitglied des Beirats)
computeruniverse GmbH, Friedberg (Vertreterin der Gesellschafter)
Weitere Tätigkeiten und sonstige Mitgliedschaften:
GEFRO, Memmingen (Mitglied des Stiftungsvorstandes)
Anlage 2
VERGÜTUNGSBERICHT DES TAKKT-KONZERNS 2021
VERGÜTUNGSBERICHT
Der Vergütungsbericht erläutert die Grundsätze für das Vergütungssystem des Vorstands
und der Aufsichtsratsmitglieder der TAKKT AG und schildert die Struktur und die Höhe
der Vorstandsvergütung. Zudem beschreibt er die Struktur und die Höhe der Vergütung
des Aufsichtsrats. Er entspricht den Anforderungen des Aktiengesetzes (§162 AktG)
und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
RÜCKBLICK AUF DAS VERGÜTUNGSJAHR 2021
BESTÄTIGUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS DURCH DIE AKTIONÄRE
Unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
(“ARUG II“) und des neuen Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat
Änderungen des Vergütungssystems für alle seit dem 01.01.2020 neu abzuschließenden
oder zu verlängernden Vorstandsdienstverträge beschlossen und das Vergütungssystem
der Hauptversammlung am 11. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 6 zur Billigung vorgelegt.
Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands mit
einer großen Mehrheit von 85,1 Prozent gebilligt.
GESCHÄFTSENTWICKLUNG IM JAHR 2021
TAKKT konnte Umsatz und Ergebnis im Geschäftsjahr 2021 deutlich steigern. Insgesamt
erzielte die Gruppe einen Umsatzanstieg von 10,4 Prozent auf 1.178,0 (1.067,4) Millionen
Euro. Das organische Umsatzwachstum lag bei 11,4 Prozent und stieg damit auf den höchsten
Wert seit Bestehen des Unternehmens.
Durch die Lockerung der Schutzmaßnahmen und die anhaltende wirtschaftliche Erholung
zog die Nachfrage der Kunden spürbar an. Engpässe bei Herstellungs- und Transportkapazitäten
führten dabei zu Einschränkungen der Produktverfügbarkeit, von denen auch die TAKKT-Gesellschaften
betroffen waren. Der Auftragsbestand erhöhte sich im Jahresverlauf um rund 55 Millionen
Euro.
Noch deutlicher als der Umsatzanstieg fiel mit 21,7 Prozent die Steigerung des EBITDA
aus. Die TAKKT-Gruppe erreichte ein EBITDA von 112,6 (92,6) Millionen Euro. Die Marge
erhöhte sich auf 9,6 (8,7) Prozent. Bereinigt um Einmaleffekte hätte TAKKT eine zweistellige
Profitabilität erzielt.
VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND
Seit dem 01. August verantwortet Maria Zesch als CEO die Führung der TAKKT-Gruppe.
Sie hat damit Felix Zimmermann abgelöst, der das Unternehmen auf eigenen Wunsch zum
11. Mai 2021 verlassen hat. Tobias Flaitz hat sich entschlossen, sein Vorstandsmandat
auf eigenen Wunsch zum 20. Dezember 2021 niederzulegen.
DAS VERGÜTUNGSSYSTEM IM ÜBERBLICK
GRUNDSÄTZE DES VERGÜTUNGSSYSTEMS
Das Vergütungssystem des Vorstands ist mit der Unternehmensstrategie der TAKKT eng
verwoben und trägt wesentlich zur Erreichung der Unternehmensziele bei. Die Vergütung
orientiert sich an der Größe des Unternehmens, seiner finanziellen Lage sowie an der
Struktur und Höhe der Vorstandsvergütung vergleichbarer Unternehmen. Die Vorstandsmitglieder
erhalten eine Vergütung, die sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten
zusammensetzt.
Die erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich zusammen aus einer Festvergütung, der
betrieblichen Altersvorsorge sowie Nebenleistungen. Nebenleistungen sind beispielsweise
die Nutzung eines Dienstwagens und eines Mobiltelefons. Die Höhe der erfolgsunabhängigen
Vergütung bemisst sich an der Erfahrung des Vorstandsmitglieds und der im Horizontalvergleich
für die jeweilige Funktion bzw. Zuständigkeit maßgeblichen Marktvergütung. Zu den
Komponenten der erfolgsbezogenen Bezüge zählen der Short Term Incentive Plan (STIP),
eine Vergütungskomponente mit einer kurz- und langfristigen Anreizwirkung, und der
Long Term Incentive Plan (LTIP) in Form eines Performance-Cash-Plans, eine rollierende
Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung. Insbesondere mit den erfolgsbezogenen
Komponenten mit einer langfristigen Anreizwirkung erfolgt eine klare Ausrichtung der
Vorstandsvergütung an einer nachhaltigen Steigerung des externen Unternehmenswerts
durch einen direkten Bezug zur Aktienrendite. Der STIP orientiert sich dabei maßgeblich
am operativen Ergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen
bzw. Wertminderungen aus Kaufpreisallokationen (EBITA) als Leistungskriterium. Der
LTIP orientiert sich seit 2020 ausschließlich an der Entwicklung des Total Shareholder
Return (TSR) von TAKKT und damit an der Entwicklung des Aktienkurses der TAKKT-Aktie
sowie der Dividende. Die erfolgsbezogene Vergütungskomponente ist sowohl hinsichtlich
des STIP als auch des LTIP insgesamt begrenzt (Cap).
ANGEMESSENHEIT DER VERGÜTUNG
Das Vergütungssystem wurde durch den Personalausschuss u.a. auf Basis eines Systemgutachtens
erarbeitet. Das Systemgutachten war Teil eines Angemessenheitsgutachtens, das von
unabhängigen Vergütungsexperten erstellt wurde. Der Personalausschuss ist zuständig,
die Beschlüsse des Aufsichtsrats über das Vergütungssystem und seine regelmäßige Überprüfung
vorzubereiten. Bei allen Vergütungsentscheidungen berücksichtigen Personalausschuss
und Aufsichtsrat die Vorgaben des Aktiengesetzes und orientieren sich an den Empfehlungen
des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie an folgenden Leitlinien:
• |
Leistungsorientierte Ausrichtung des Vergütungssystems |
• |
Förderung der langfristigen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung und Wertgenerierung |
• |
Sicherstellung einer marktgerechten Vergütung |
• |
Konformität zu aktienrechtlichen und governanceseitigen Anforderungen |
Der Personalausschuss überprüft regelmäßig auf Basis von Angemessenheitsgutachten
die Marktüblichkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Angemessenheit der Vorstandsvergütung
sowie der einzelnen Vergütungsbestandteile und macht gegenüber dem Aufsichtsrat bei
Bedarf Vorschläge zur Anpassung. Die Beurteilung der Marktüblichkeit, Wettbewerbsfähigkeit
und Angemessenheit der Vergütung erfolgt zu vergleichbaren Unternehmen (Peer-Group),
anhand der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und seiner Zukunftsaussichten sowie
anhand der Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Der Aufsichtsrat
führt dazu regelmäßig einen Horizontal- und Vertikalvergleich durch. Beim Horizontalvergleich
werden vergleichbare Unternehmen herangezogen, während beim Vertikalvergleich unternehmensintern
die Vergütung des Vorstands im Verhältnis zur Vergütung des oberen Führungskreises
und der gesamten Belegschaft gesetzt wird.
Bei der Überprüfung ist der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis gekommen, dass die Höhe der
Vorstandsvergütung und die der Ruhegehälter aus rechtlicher Sicht angemessen im Sinne
des § 87 Abs. 1 AktG sind.
Peer-Group
Unternehmen | Index |
Amadeus FiRe AG | SDAX |
Cancom SE | MDAX |
Carl Zeiss Meditec AG | MDAX |
CEWE Stiftung & Co. KGaA | SDAX |
CTS Eventim AG & Co. KGaA | MDAX |
DEUTZ AG | SDAX |
Drägerwerk AG & Co. KGaA | SDAX |
Elring Klinger AG | – |
GFT Technologies SE | SDAX |
Grenke AG | SDAX |
Hamburger Hafen und Logistik AG | – |
Heidelberger Druckmaschinen AG | SDAX |
Hornbach Holding AG & Co. KGaA | – |
JENOPTIK AG | SDAX |
Klöckner & Co SE | SDAX |
Koenig & Bauer AG | – |
LEONI AG | – |
Nemetschek SE | MDAX |
NORMA Group SE | SDAX |
Pfeiffer Vacuum Technology AG | SDAX |
Salzgitter AG | SDAX |
Scout24 AG | MDAX |
SGL Carbon SE | SDAX |
SMA Solar technology AG | SDAX |
Ströer SE & Co. KGaA | MDAX |
Vossloh AG | – |
ZIELVERGÜTUNG UND MAXIMALVERGÜTUNG
Zielvergütung
Als Zielgesamtvergütung wird die Summe aus erfolgsunabhängiger Vergütung (Festvergütung,
betriebliche Altersvorsorge und Nebenleistungen) und der erfolgsbezogenen Vergütung
bei 100 Prozent Zielerreichung bezeichnet. Der Anteil der Festvergütung an der Zielgesamtvergütung
beträgt für die Vorstände zwischen 33 und 39 Prozent. Die Nebenleistungen betragen
zwischen ein und zwei Prozent und die betriebliche Altersversorge sieben Prozent der
Zielgesamtvergütung. Der Anteil des STIP mit kurzfristiger Anreizwirkung (sog. STIP
ohne Deferral) entspricht zwischen 24 und 29 Prozent der Zielgesamtvergütung und der
erfolgsbezogenen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (LTIP und STIP-Deferral)
zwischen 28 und 30 Prozent. Dem Leistungsgedanken folgend übersteigt somit der Anteil
der erfolgsbezogenen Zielvergütung dem der erfolgsunabhängigen Zielvergütung. Zudem
überwiegen die langfristigen Vergütungsbestandteile die kurzfristigen leicht.
Der Anteil der einzelnen Vergütungselemente kann abhängig von der individuellen Inanspruchnahme
von Nebenleistungen, bei Gewährung etwaiger Zahlungen aus Anlass des Amtsantritts
bei Neubestellungen, sowie bei Gewährung etwaiger Zahlungen für den Fall der vorzeitigen
Beendigung der Tätigkeit abweichen. Bei entsprechenden Zahlungen entscheidet der Aufsichtsrat
nach pflichtgemäßem Ermessen über die Höhe solcher Zahlungen.
Die folgende Tabelle zeigt die individuelle Zielvergütung je Vorstandsmitglied und
die relativen Anteile der einzelnen Vergütungselemente an der Zielgesamtvergütung.
In der sonstigen Vergütung sind für Maria Zesch einmalige Zahlungen aus Anlass ihrer
Neubestellung enthalten, unter anderem zur Kompensation anderweitiger Vergütungsansprüche.
Für Felix Zimmermann und Tobias Flaitz sind die Leistungen aus Anlass der vorzeitigen
Beendigung der Vorstandstätigkeit enthalten. Der STIP 2021 für Felix Zimmermann enthält
keinen Deferral-Anteil, da ihm bereits bei Beendigung seiner Vorstandstätigkeit der
vereinbarte anteilige Zielwert ausgezahlt wurde.
Zielgesamtvergütung
Maria Zesch (seit 01. August 2021) |
Claude Tomaszewski | |||||||
2020 | 2021 | 2020 | 2021 | |||||
in TEUR | in % | in TEUR | in % | in TEUR | in % | in TEUR | in % | |
Festvergütung | – | – | 188 | 23% | 360 | 35% | 360 | 35% |
Nebenleistungen | – | – | 8 | 1% | 20 | 2% | 20 | 2% |
Betriebliche Altersvorsorge | – | – | 35 | 4% | 77 | 7% | 77 | 7% |
Erfolgsunabhängige Zielvergütung | – | – | 231 | 28% | 457 | 44% | 457 | 44% |
STIP ohne Deferral | – | – | 117 | 14% | 287 | 28% | 287 | 28% |
STIP Deferral | – | – | 50 | 6% | 123 | 12% | 123 | 12% |
LTIP | – | – | 83 | 10% | 176 | 17% | 176 | 17% |
Erfolgsbezogene Zielvergütung | – | – | 250 | 30% | 586 | 56% | 586 | 56% |
Sonstiges | – | – | 350 | 42% | – | – | – | – |
Zielgesamtvergütung | – | – | 831 | 100% | 1.043 | 100% | 1.043 | 100% |
Tobias Flaitz (seit 01. Juni 2020 und bis 20. Dezember 2021) |
Felix Zimmermann (bis 11. Mai 2021) |
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2020 | 2021 | 2020 | 2021 | |||||
in TEUR | in % | in TEUR | in % | in TEUR | in % | in TEUR | in % | |
Festvergütung | 182 | 36% | 336 | 23% | 520 | 33% | 217 | 7% |
Nebenleistungen | 12 | 2% | 20 | 1% | 20 | 1% | 8 | 0% |
Betriebliche Altersvorsorge | 37 | 7% | 69 | 5% | 117 | 7% | 49 | 2% |
Erfolgsunabhängige Zielvergütung | 231 | 46% | 425 | 29% | 657 | 42% | 274 | 8% |
STIP ohne Deferral | 131 | 26% | 245 | 17% | 455 | 29% | 276 | 9% |
STIP Deferral | 56 | 11% | 105 | 7% | 195 | 12% | 0 | 0% |
LTIP | 88 | 17% | 150 | 10% | 276 | 17% | 115 | 4% |
Erfolgsbezogene Zielvergütung | 274 | 54% | 500 | 35% | 926 | 58% | 391 | 12% |
Sonstiges | – | – | 515 | 36% | – | – | 2.565 | 79% |
Zielgesamtvergütung | 505 | 100% | 1.440 | 100% | 1.583 | 100% | 3.230 | 100% |
Maximalvergütung
Sowohl die einzelnen variablen Vergütungskomponenten als auch die Summe aller Vergütungskomponenten
der Vorstände inklusive von Nebenleistungen und betrieblicher Altersvorsorge (Gesamtvergütung)
sind begrenzt. Die Auszahlung des STIP sowie des LTIP ist bei je 300 Prozent des Zielwerts
gedeckelt. Die Maximalvergütung entspricht der Summe des maximal möglichen Zuflusses
aller Vergütungsbestandteile für das betreffende Geschäftsjahr.
Die betraglich festgelegte maximale Vergütung (Maximalvergütung) des Vorstands gemäß
§ 87a Abs. 1 Nr. 1 AktG (inklusive Nebenleistungen und Aufwendungen der betrieblichen
Altersvorsorge) beträgt für die Vorstandsvorsitzende TEUR 3.435 p.a. und für die ordentlichen
Vorstandsmitglieder TEUR 2.437 p.a. Die Vergütung kann demnach diese Beträge nicht
übersteigen.
Über die abschließende Einhaltung der Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2021
wird im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 berichtet, da der LTIP 2021 erst
im Mai 2025 fällig wird.
AUSGESTALTUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS IM DETAIL
ERFOLGSUNABHÄNGIGE VERGÜTUNG
Festvergütung
Alle Vorstandsmitglieder beziehen ein fix vereinbartes Jahresgrundgehalt. Dieses wird
in zwölf gleichen monatlichen Raten ausgezahlt. Die Höhe des Jahresgrundgehalts bemisst
sich an der Erfahrung des Vorstandsmitglieds und der im Horizontalvergleich für die
jeweilige Funktion bzw. Zuständigkeit maßgeblichen Marktvergütung.
Nebenleistungen
Die Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen die Nutzung von Dienstwagen und Mobiltelefon.
Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder gegen Nachweis im Rahmen der jeweils steuerlich
zulässigen Höchstgrenzen Ersatz für die im Interesse der Gesellschaft erforderlichen
Aufwendungen (Reise-, Repräsentations- und Bewirtungskosten). Darüber hinaus wird
für die Vorstandsmitglieder eine Unfall-, Reisegepäck- und D&O-Versicherung abgeschlossen,
letztere sieht eine vom Vorstand zu tragende Selbstbeteiligung von zehn Prozent vor.
Dieser Selbstbehalt entspricht gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG maximal dem Eineinhalbfachen
der Festvergütung.
Betriebliche Altersversorge
Die Vorstände erhalten eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung in Form einer beitragsorientierten
Direktzusage, der jährlich ein Beitrag von zehn Prozent der Summe aus Grundvergütung
und vertraglich vereinbartem STIP-Zielbetrag zugeführt wird. Dabei ist die Gewährung
des Beitrags an die Bestelldauer als Vorstand gebunden. Für die jährlichen Beiträge
wird bis zum Eintritt des Versorgungsfalls eine Verzinsung von fünf Prozent p.a. gewährt,
für ältere Beiträge eine von sechs Prozent p.a. Ein Anspruch auf Altersleistungen
besteht ab Austritt, frühestens allerdings mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Bei
Invalidität und im Todesfall wird das Versorgungsguthaben ausgezahlt bzw. verrentet,
das sich ergibt, wenn bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres Beiträge gezahlt worden
wären. Der über die Sicherungsgrenze des Pensionssicherungsvereins hinausgehende Teil
dieser Zusage wird mit marktüblichen Produkten auf Basis einer vertraglichen Treuhandvereinbarung
gegen Insolvenz abgesichert.
Weitere feste Vergütungsbestandteile
Der Aufsichtsrat kann nach pflichtgemäßem Ermessen aus Anlass von Neubestellungen
und bezogen auf den Einzelfall weitere Zahlungen gewähren. Bei diesen Zahlungen kann
es sich um einmalige Zahlungen handeln (z.B. zur Kompensation anderweitiger Vergütungsansprüche)
oder um die Übernahme von Kosten anlässlich des Wechsels (bspw. Umzugskosten).
ERFOLGSBEZOGENE VERGÜTUNG
Short Term Incentive Plan (STIP)
Als Bemessungsgrundlage des STIP dient das EBITA, eine Kennzahl für die operative
und kurzfristige Ertragskraft der TAKKT-Gruppe. Die Zielerreichung wird ausgehend
von einem Zielwert in einem Korridor von minus 30 Prozent (null Prozent des Zielwerts)
bis plus 30 Prozent (200 Prozent des Zielwerts) durch lineare Interpolation ermittelt.
Der Zielwert des EBITA wird vom Aufsichtsrat auf Grundlage der jährlich erstellten
operativen Planung im Einklang mit der Mehrjahresplanung festgelegt.
Auf Basis der Bewertung von individuellen Zielvorgaben („Results“) sowie des individuellen
Verhaltens („Behavior“) wird der gemäß des Zielkorridors ermittelte Wert mit einem
Modifier von null bis zwei multipliziert. Die Results und Behaviors werden dahingehend
eingeschätzt, ob die Erwartungen erfüllt, unter- oder überschritten sind. Je nach
Einschätzung der beiden Dimensionen wird die Positionierung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds
in ein „9-Box-Grid“ vorgenommen.
Jedem Feld im Grid ist ein Modifier bzw. eine Modifier-Spanne zugeordnet. Im Falle
einer Spanne entscheidet der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Personalausschusses nach
pflichtgemäßem Ermessen über den finalen individuellen Modifier.
Die individuelle Leistung bemisst sich an der Erreichung individueller Ziele (Results)
und des individuellen Verhaltens (Behavior). Die individuellen Ziele werden mit den
Vorstandsmitgliedern für jedes Geschäftsjahr vereinbart. Sie können quantitativ oder
qualitativ sein. Sie werden kontinuierlich beobachtet und können bei Bedarf angepasst
werden.
Das individuelle Verhalten wird entlang der fünf TAKKT Core Behaviors bewertet:
• |
Think customer first: Wir machen es leicht, Geschäfte mit uns zu machen. Unsere Kunden |
• |
Empower others: Wir motivieren unsere Mitarbeiter durch offenes Feedback, Zusammenarbeit, |
• |
Improve every day: Wir hinterfragen den Status quo und initiieren schnell Veränderungen. |
• |
Take ownership: Wir sind für unsere Ziele selbst verantwortlich und stehen immer zu |
• |
Compete for success: Wir sind entschlossen, unsere Ziele zu erreichen und gehen sie |
70 Prozent der an die Zielerreichung gekoppelten Vergütung werden im Folgejahr ausbezahlt,
30 Prozent werden für einen Zeitraum von drei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres
zurückgehalten (sog. Deferral). Das Deferral wird mit dem Total Shareholder Return
(TSR) verzinst, wobei sowohl eine positive wie negative Verzinsung möglich ist. Der
TSR ist wie folgt definiert: (Aktienanzahl * Endaktienkurs) / Anfangsaktienkurs –
1.
Hierbei wird der Durchschnitt der Schlusskurse der TAKKT-Aktie im XETRA Handelssystem
der Deutsche Börse AG der letzten 60 Börsenhandelstage vor Beginn des Wartezeitraums
(„Anfangsaktienkurs“) mit dem Durchschnitt der XETRA-Schlusskurse der letzten 60 Börsenhandelstage
vor Ende des Wartezeitraums („Endaktienkurs“) verglichen. Die während des Wartezeitraums
von der TAKKT ausgeschütteten Dividenden werden über eine Wiederanlageprämisse (anteiliger
Erwerb von TAKKT-Aktien zum XETRA- Schlusskurs am jeweiligen Tag der Ausschüttung
in Höhe des Dividendenbetrags pro Aktie) berücksichtigt.
Das EBITA lag im Geschäftsjahr 2020 um mehr als 50 Prozent unter dem festgelegten
EBITA-Zielwert und damit deutlich unter der unteren Zielerreichungsgrenze hinsichtlich
der finanziellen Komponente des STIP. Die individuelle Zielerreichung führte bei Felix
Zimmermann und Tobias Flaitz sowohl hinsichtlich der individuellen Zielvorgaben („Results“)
als auch hinsichtlich des individuellen Verhaltens („Behavior“) mit der Zielerreichung
„Erwartung erfüllt“ zu einem Modifier von 1,0. Bei Claude Tomaszewski wurden die individuellen
Zielvorgaben übererfüllt, so dass ein Modifier von 1,2 zur Anwendung kommt. Aufgrund
der multiplikativen Verknüpfung der finanziellen und individuellen Komponente kam
es unabhängig des angewendeten Modifiers zu einer Erreichung von null Prozent des
Zielwerts.
Der Aufsichtsrat hat jedoch die außergewöhnliche Leistung des Vorstands, TAKKT erfolgreich
durch die Coronakrise zu führen und damit die Grundlage für die Nachholung der 2020
ausgesetzten Basisdividende im Geschäftsjahr 2021 zu schaffen, bei der Festsetzung
des STIP berücksichtigt. Daher wurde im Mai 2021 die Hälfte des STIP-Zielwerts an
die Vorstände ausgezahlt.
Long Term Incentive Plan (LTIP)
Die LTIP in Form von Performance-Cash-Plänen werden jährlich neu aufgelegt und in
Abhängigkeit der Zielerreichung nach einer Laufzeit von vier Jahren bar ausbezahlt.
Für 2021 und 2020 wurden Performance-Cash-Pläne mit einer Laufzeit bis Ende 2023 bzw.
2024 gewährt. Die Höhe der Auszahlung hängt ausschließlich von der Entwicklung des
Total Shareholder Return (TSR) über die Laufzeit des vierjährigen Plans ab. Dabei
ist der TSR analog zur Berechnung der Verzinsung des Deferral im STIP definiert.
Der Zielwert wird erreicht, wenn der TSR neun Prozent p.a. beträgt. Die untere Hürde,
ab der es zu einer Auszahlung kommt, beträgt sechs Prozent TSR p.a. Die obere Begrenzung,
ab der die Auszahlung gedeckelt ist, beträgt zwölf ProzentTSR p.a..
Bei Erreichung der unteren Hürde beträgt die Zielerreichung 50 Prozent des vertraglich
vereinbarten LTIP-Zielbetrags, bei Erreichung der oberen Begrenzung 300 Prozent. Zwischen
sechs und neun Prozent TSR p.a. sowie zwischen neun und zwölf Prozent TSR p.a. wird
jeweils linear interpoliert.
Die Performance-Cash-Pläne der Jahre 2017, 2018 und 2019 hängen neben dem TSR mit
einer Zielgewichtung von 30 Prozent zusätzlich von der Höhe des kumulierten TAKKT
Value Added (TVA) mit einer Zielgewichtung von 70 Prozent über die Laufzeit des vierjährigen
Plans ab. Der TVA ist eine Kennzahl, die der am Unternehmenswert orientierten Steuerung
dient und zeigt, ob die Verzinsungsansprüche der Eigen- und Fremdkapitalgeber über
den vierjährigen Performance-Zeitraum erfüllt werden. Der TVA ist definiert als Differenz
aus dem erwirtschafteten Ergebnis nach Steuern und den Kapitalkosten auf das durchschnittlich
eingesetzte Kapital. Das erwirtschaftete Ergebnis nach Steuern ergibt sich dabei auf
Basis des EBIT (bereinigt um planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
in Folge von Unternehmenserwerben), das um den Steueraufwand vermindert und um das
übrige Finanzergebnis erhöht wird.
Die Zielwerte und Zielerreichung der im Geschäftsjahr 2021 zur Auszahlung gekommenen
LTIP-Tranche 2017 können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.
Bei einer negativen Aktienrendite (Anfangsaktienkurs 20,49 Euro, Endaktienkurs 10,24
Euro) und einem kumulierten bereinigten TVA von 100,6 Millionen Euro, u.a. bereinigt
um die Effekte aus der geänderten Bilanzierung von Leasingverträgen ab dem Geschäftsjahr
2019, ergab sich folgende Zielerreichung und Auszahlung.
Berechnung des Zielerreichungsgrads für den LTIP 2017 – 2020
Zielerreichung | Gewichtung | Gesamt | |
TVA | 69% | 70% | 49% |
TSR | 0% | 30% | 0% |
Summe | 49% |
Berechnung LTIP Auszahlung im Geschäftsjahr 2021
in TEUR
Zielwert | Zielerrei- chungsgrad |
Gesamt | |
Felix Zimmermann | 212 | 49% | 103 |
Claude Tomaszewski | 135 | 49% | 66 |
Dirk Lessing | 135 | 49% | 66 |
Summe | 235 |
MALUS / CLAWBACK
Die TAKKT kann einen bereits ausgezahlten STIP oder LTIP in begründeten Fällen während
eines Zeitraums von drei Jahren ab Fälligkeit teilweise oder vollständig zurückfordern.
Ein begründeter Fall liegt insbesondere dann vor, wenn einer der folgenden Tatbestände
durch den Vorstand verwirklicht worden ist:
• |
Der Vorstand war an einem Verhalten, das für die TAKKT zu erheblichen Verlusten oder |
• |
Der Vorstand hat relevante externe oder interne Regelungen in Bezug auf sein Verhalten |
Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass einer der vorgenannten Tatbestände durch
den Vorstand erfüllt worden ist, trägt die TAKKT. Die Beweislastumkehr des § 93c Abs.
2 Satz 2 AktG findet insoweit keine Anwendung.
Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte keine Rückforderung oder Reduzierung einer variablen
Vergütung seitens der TAKKT AG.
LEISTUNGEN IM FALLE DER BEENDIGUNG DER TÄTIGKEIT
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Für die Mitglieder des Vorstands ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten
Beiträge zur Altersvorsorge und laufenden Dienstzeitaufwendungen des Berichtsjahres
sowie Anwartschaftsbarwerte gemäß IAS 19.
LEISTUNGEN IM FALL DER VORZEITIGEN BEENDIGUNG
Einzelne Vorstandsmitglieder haben das Recht zur Kündigung ihres Anstellungsvertrags,
wenn ein oder mehrere gemeinsam handelnde Aktionäre die Stimmrechtsmehrheit an der
TAKKT AG im Sinne der §§ 29ff. Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) erwerben.
Bei Ausübung des Rechts zur Kündigung hat das Vorstandsmitglied einen Abfindungsanspruch.
Bei den aktuellen Vorstandsverträgen entspricht die Begrenzung möglicher Abfindungszahlungen
den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Demnach dürfen etwaige
Zahlungen, die dem Vorstandsmitglied im Falle der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit
ohne wichtigen Grund gewährt werden, maximal die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergüten
und gleichzeitig den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten. Eine Anrechnung
anderweitiger Einkünfte findet nicht statt. Der Abfindungsanspruch besteht nicht,
wenn die Gesellschaft den Anstellungsvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund kündigt.
Felix Zimmermann ist am 11. Mai 2021 aus dem Vorstand ausgeschieden. Für die vorzeitige
Beendigung der Vorstandstätigkeit wurde 2021 eine Abfindungsleistung in Höhe von TEUR
2.565 gezahlt. Heiko Hegwein ist am 30. September 2020 aus dem Vorstand der TAKKT
ausgeschieden. Für die vorzeitige Beendigung der Vorstandstätigkeit wurden 2021 TEUR
725 für den Zeitraum vom 01. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 gezahlt. Tobias
Flaitz ist am 20. Dezember 2021 aus dem Vorstand der TAKKT AG ausgeschieden. Für die
vorzeitige Beendigung der Vorstandstätigkeit wurde eine Abfindungsleistung in Höhe
von TEUR 515 vereinbart, die im Mai 2022 gezahlt wird. Zudem wird für den Zeitraum
vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Mai 2022 eine Festvergütung von TEUR 125 gewährt.
Pensionszusagen
in TEUR
Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge | Dienstzeitaufwand gemäß IAS 19 | Anwartschaftsbarwert gemäß IAS 19 | ||||
2020 | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | 2021 | |
Maria Zesch (ab 01. August 2021) | – | 35 | – | 91 | – | 82 |
Claude Tomaszewski | 77 | 77 | 134 | 162 | 3.601 | 3.458 |
Felix Zimmermann (bis 11. Mai 2021) | 117 | 49 | 183 | 73 | 5.266 | – |
Tobias Flaitz (ab 01. Juni 2020 bis 20. Dezember 2021) | 37 | 69 | 84 | 136 | 84 | 203 |
Summe | 231 | 230 | 401 | 462 | 8.951 | 3.743 |
„GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG “ IM SINNE DES § 162 ABS. 1 SATZ 1 AKTG
Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 AktG sind alle festen und variablen Vergütungsbestandteile
anzugeben, die den einzelnen Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2021 „gewährt
und geschuldet“ wurden. Die sowohl für die STIP als auch für die LTIP für das Geschäftsjahr
2021 angegebenen Werte beziehen damit alle im jeweiligen Geschäftsjahr tatsächlich
zugeflossenen Leistungen ein, unabhängig davon, für welches Geschäftsjahr sie den
Mitgliedern des Vorstands zugeflossen sind. Der STIP 2021 entspricht wertmäßig also
dem Betrag des STIP aus dem Geschäftsjahr 2020, der vertragsgemäß im Geschäftsjahr
2021 zur Auszahlung gekommen ist. Der LTIP 2017 entspricht wertmäßig folglich dem
Betrag für den LTIP, dessen vierjährige Laufzeit mit dem 31. Dezember 2020 endete,
der vertragsgemäß im Geschäftsjahr 2021 zur Auszahlung gekommen ist.
In der sonstigen Vergütung sind für Maria Zesch einmalige Zahlungen aus Anlass ihrer
Neubestellung, unter anderem zur Kompensation anderweitiger Vergütungsansprüche, enthalten.
Für Felix Zimmermann und Heiko Hegwein sind die Zahlungen aus Anlass der vorzeitigen
Beendigung der Vorstandstätigkeit enthalten. Felix Zimmermann erhielt im Geschäftsjahr
2021 die Auszahlung des STIP aus 2020 sowie seinen Anspruch aus dem STIP (anteiliger
Zielwert) aus 2021 ausbezahlt.
In Einklang mit § 162 Abs. 5 AktG werden personenbezogene Angaben für ehemalige Vorstandsmitglieder
unterlassen, sofern sie vor dem 31. Dezember 2011 ausgeschieden sind.
Gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG der gegenwärtigen
Mitglieder des Vorstands
Maria Zesch (seit 01. August 2021) |
Claude Tomaszewski | |||||||
2020 | 2021 | 2020 | 2021 | |||||
in TEUR | in % | in TEUR | in % | in TEUR | in % | in TEUR | in % | |
Festvergütung | – | – | 188 | 35% | 351 | 42% | 360 | 56% |
Nebenleistungen | – | – | 2 | 0% | 7 | 1% | 7 | 1% |
Erfolgsunabhängige Vergütung | – | – | 190 | 35% | 358 | 42% | 367 | 58% |
STIP 2019 / 2020 | – | – | – | – | 323 | 38% | 205 | 32% |
LTIP 2016 / 2017 | – | – | – | – | 162 | 19% | 66 | 10% |
Erfolgsbezogene Vergütung | – | – | – | – | 485 | 58% | 271 | 42% |
Sonstiges | – | – | 350 | 65% | – | – | – | – |
Gesamtvergütung (§162 Abs. 1 AktG) | – | – | 540 | 100% | 843 | 100% | 638 | 100% |
Tobias Flaitz (seit 01. Juni 2020 und bis 20. Dezember 2021) |
Felix Zimmermann (bis 11. Mai 2021) |
|||||||
2020 | 2021 | 2020 | 2021 | |||||
in TEUR | in % | in TEUR | in % | in TEUR | in % | in TEUR | in % | |
Festvergütung | 182 | 95% | 336 | 75% | 507 | 39% | 217 | 6% |
Nebenleistungen | 10 | 5% | 18 | 4% | 16 | 1% | 7 | 0% |
Erfolgsunabhängige Vergütung | 192 | 100% | 354 | 79% | 523 | 41% | 224 | 6% |
STIP 2019 / 2020* | – | – | 93 | 21% | 511 | 40% | 596 | 17% |
LTIP 2016 / 2017 | – | – | – | – | 254 | 20% | 103 | 3% |
Erfolgsbezogene Vergütung | – | – | 93 | 21% | 765 | 59% | 699 | 20% |
Sonstiges | – | – | – | – | – | – | 2.565 | 74% |
Gesamtvergütung (§162 Abs. 1 AktG) | 192 | 100% | 447 | 100% | 1.288 | 100% | 3.487 | 100% |
* Felix Zimmermann erhielt im Geschäftsjahr 2021 die Auszahlung des STIP aus 2020,
sowie seinen Anspruch aus dem STIP (anteiliger Zielwert) aus 2021 ausbezahlt.
Gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG der früheren
Mitglieder des Vorstands
in TEUR
Heiko Hegwein (bis 30. September 2020) |
Dirk Lessing (bis 31. Oktober 2019) |
Franz Vogel (bis 28. Februar 2014) |
||||
2020 | 2021 | 2020 | 2021 | 2020 | 2021 | |
Festvergütung inkl. Nebenleistungen | 276 | – | – | – | – | – |
STIP | 323 | 154 | – | – | – | – |
LTIP | – | – | 162 | 66 | – | – |
Renten | – | – | – | – | 90 | 91 |
Sonstiges | – | 725 | – | – | – | – |
Gesamtvergütung | 599 | 879 | 162 | 66 | 90 | 91 |
VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS
Jedes Aufsichtsratsmitglied der TAKKT AG erhält generell eine feste Vergütung von
jährlich TEUR 55. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, sein
Stellvertreter erhält zusätzlich zu seiner festen Vergütung TEUR 25. Für die Mitgliedschaft
in einem Aufsichtsratsausschuss erhält jedes Aufsichtsratsmitglied generell eine ergänzende
feste Vergütung von TEUR 3. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält davon den doppelten-,
sein Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag. Darüber hinaus erhält jedes Mitglied
für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats oder eines
Ausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von 500 Euro pro Sitzungstag. Die TAKKT AG gewährt
den Mitgliedern des Aufsichtsrats zudem einen Auslagenersatz.
Die Vergütung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat sowie in Ausschüssen wird erst im
darauffolgenden Geschäftsjahr ausbezahlt, die Sitzungsgelder werden im jeweiligen
Geschäftsjahr noch zum Monatsende zur Zahlung gebracht. Zur besseren Vergleichbarkeit
der jährlichen Veränderung der Vergütung werden die Sitzungsgelder in der nachfolgenden
Tabelle sowie in der Tabelle zur vergleichenden Darstellung so behandelt als wären
sie ebenfalls erst im nächsten Jahr zur Auszahlung gekommen.
Durch die Festvergütung, die Vergütung zusätzlicher Ausschusstätigkeit, Sitzungsgelder
und den Verzicht auf eine erfolgsabhängige Aufsichtsratsvergütung soll insbesondere
die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder gefördert werden.
Mit Wirkung zum 11. Mai 2021 wurde ein Wechsel in der Rollenverteilung im Aufsichtsrat
vollzogen. Thomas Schmidt wurde vom Aufsichtsrat zum neuen Vorsitzenden gewählt und
folgte damit Florian Funck, der dem Aufsichtsrat als Mitglied weiterhin erhalten bleibt.
Gewährte und geschuldete Vergütung der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Aufsichtsrats
2021
Festvergütung | Ausschussvergütung | Sitzungsgelder | Insgesamt | ||||
in TEUR | in % | in TEUR | in % | in TEUR | in % | in TEUR | |
Thomas Schmidt | 44,0 | 95% | – | 0% | 2,5 | 5% | 46,5 |
Johannes Haupt | 64,0 | 91% | 3,6 | 5% | 2,5 | 4% | 70,1 |
Florian Funck | 88,0 | 92% | 4,8 | 5% | 2,5 | 3% | 95,3 |
Thomas Kniehl | 44,0 | 95% | – | 0% | 2,5 | 5% | 46,5 |
Dorothee Ritz | 44,0 | 95% | – | 0% | 2,5 | 5% | 46,5 |
Christian Wendler | 44,0 | 90% | 2,4 | 5% | 2,5 | 5% | 48,9 |
2020
Festvergütung | Ausschussvergütung | Sitzungsgelder | Insgesamt | ||||
in TEUR | in % | in TEUR | in % | in TEUR | in % | in TEUR | |
Thomas Schmidt | 34,7 | 93% | – | 0% | 2,5 | 7% | 37,2 |
Johannes Haupt | 80,0 | 91% | 4,5 | 5% | 3,0 | 3% | 87,5 |
Florian Funck | 89,5 | 93% | 3,8 | 4% | 3,0 | 3% | 96,3 |
Thomas Kniehl | 55,0 | 95% | – | 0% | 3,0 | 5% | 58,0 |
Dorothee Ritz | 55,0 | 95% | – | 0% | 3,0 | 5% | 58,0 |
Christian Wendler | 55,0 | 91% | 3,0 | 5% | 2,5 | 4% | 60,5 |
Stefan Gemkow (bis 15.Mai 2019) | 40,7 | 93% | 2,2 | 5% | 1,0 | 2% | 43,9 |
VERGLEICHENDE DARSTELLUNG DER VERGÜTUNGSENTWICKLUNG DER VORSTANDSMITGLIEDER, DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER
SOWIE DER ÜBRIGEN BELEGSCHAFT UND DER ERTRAGSENTWICKLUNG DER GESELLSCHAFT
Um den Anforderungen des § 162 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 2 AktG nachzukommen, stellt die
folgende Tabelle die prozentuale Vergütungsentwicklung der Vorstandsmitglieder, der
Aufsichtsratsmitglieder, der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer
auf Vollzeitäquivalentbasis sowie die Ertragsentwicklung der Gesellschaft gegenüber
dem Vorjahr dar.
Die in der Tabelle enthaltene Vergütung der Mitglieder des Vorstands bildet die im
jeweiligen Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossenen Beträge ab. Diese entsprechen den
angegebenen Werten in den Tabellen zur gewährten und geschuldete Vergütung im Sinne
des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der
Vorstandstätigkeit werden zur besseren Vergleichbarkeit der Vergütung nicht berücksichtigt.
Soweit Mitglieder des Vorstands in einzelnen Geschäftsjahren nur anteilig vergütet
wurden, zum Beispiel aufgrund eines unterjährigen Eintritts, wurde die Vergütung für
dieses Geschäftsjahr auf ein volles Jahr hochgerechnet, um die Vergleichbarkeit sicherzustellen.
Gemäß §162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG enthält die vergleichende Darstellung ebenfalls
die jährliche Veränderung der „Ertragsentwicklung der Gesellschaft“. Gesellschaft
i.S. von §162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG ist die rechtlich selbstständige, börsennotierte
Einzelgesellschaft (TAKKT AG). Da die Vergütung der Mitglieder des Vorstands auch
maßgeblich von der Entwicklung von Konzernkennzahlen abhängig ist, wird darüber hinaus
auch die Entwicklung des EBITA des TAKKT Konzerns angegeben.
Vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung der Mitglieder
des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der durchschnittlichen Arbeitnehmervergütung
und der Ertragsentwicklung
Veränderung | Veränderung | Veränderung | Veränderung | Veränderung | |
2021 ggü. 2020 | 2020 ggü. 2019 | 2019 ggü. 2018 | 2018 ggü. 2017 | 2017 ggü. 2016 | |
in % | in % | in % | in % | in % | |
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands
im Geschäftsjahr 2021 |
|||||
Maria Zesch (ab 01. August 2021) | – | – | – | – | – |
Claude Tomaszewski | – 24% | – 14% | – 2% | – 20% | 7% |
Tobias Flaitz (ab 01. Juni 2020 und bis 20. Dezember 2021) | 57% | – | – | – | – |
Felix Zimmermann (bis 11. Mai 2021) | 3% | – 11% | – 1% | – 19% | 7% |
Frühere Mitglieder des Vorstands | |||||
Heiko Hegwein (ab 01. Februar 2018 bis 30. September 2020) | – 70% | – 11% | 116% | – | – |
Dirk Lessing (bis 31. Oktober 2019) | – 60% | – 84% | 3% | 13% | 11% |
Franz Vogel (bis 28. Februar 2014) | 1% | 4% | 2% | 3% | 2% |
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats
im Geschäftsjahr 2021 |
|||||
Thomas Schmidt (ab 15. Mai 2019) | – 20% | – | – | – | – |
Florian Funck | – 1% | 83% | 0% | 0% | 0% |
Johannes Haupt | – 20% | 8% | 0% | 0% | 0% |
Thomas Kniehl | – 20% | 10% | 0% | 0% | 0% |
Dorothee Ritz | – 20% | 13% | 0% | 3% | – 4% |
Christian Wendler (seit 10. Mai 2017) | – 20% | 10% | 0% | – | – |
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats | |||||
Stephan Gemkow (bis 15. Mai 2019) | – | 0% | 0% | 0% | 0% |
Arnold Picot (bis 10. Mai 2017) | – | – | – | 0% | 0% |
Arbeitnehmer | |||||
Durchschnittliche Arbeitnehmervergütung | 6% | 6% | 2% | 0% | 5% |
Ertragsentwicklung | |||||
Jahresüberschuss nach Steuern TAKKT AG | 30% | – 4% | – 26% | – 23% | – 5% |
EBITA TAKKT Konzern | 33% | – 50% | – 11% | – 1% | – 14% |
Da die Arbeitnehmer- und Vergütungsstrukturen in den Tochtergesellschaften vielfältig
sind, insbesondere bei Beschäftigten im Ausland, wird für den Vergleich der Entwicklung
der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer auf die durchschnittliche Vergütung
der Belegschaft der deutschen Tochtergesellschaften der TAKKT Gruppe abgestellt. Um
die Vergleichbarkeit sicherzustellen, wurde die Vergütung von Teilzeitarbeitskräften
auf Vollzeitäquivalente hochgerechnet.
SONSTIGE ANGABEN
DEFERRED COMPENSATION
Die Vorstände können nach Altersklassen gestaffelt Teile ihrer STIP- Auszahlungen
in zusätzliche Rentenbestandteile umwandeln (sog. Deferred Compensation). Durch den
Verzicht auf Bruttobeträge der STIP-Zahlungen werden Rentenbaustein-Ansprüche gegenüber
der Gesellschaft erworben. Die Versorgungsleistungen werden als Alters- und Hinterbliebenenversorgung
sowie im Falle von Invalidität gewährt. Die ab 2021 umgewandelten Beträge werden bis
zum Eintritt des Versorgungsfalls mit vier Prozent p.a., für ältere Beträge mit fünf
bzw. sechs Prozent p.a. verzinst.
Aus der Deferred Compensation bestehen gegenüber den Mitgliedern des Vorstands Rentenverpflichtungen
in Höhe von TEUR 550 (TEUR 1.922). Im Geschäftsjahr wurden diesem Plan TEUR 0 (TEUR
100) zugeführt.
TAKKT PERFORMANCE BONDS
Aktienoptionen zählen bei der TAKKT nicht zur Vorstandsvergütung und sind auch in
Zukunft nicht vorgesehen. Es existiert ein freiwilliges Beteiligungsangebot, bei dem
TAKKT-Führungskräfte durch die Zeichnung von Schuldverschreibungen an der wirtschaftlichen
Entwicklung der TAKKT-Gruppe teilhaben können.
Die Rendite dieses Instruments ergibt sich aus einer Basisverzinsung zuzüglich eines
Auf- oder Abschlags, welcher auf Basis der Performance des TAKKT-Konzerns (TAKKT Value
Added) ermittelt wird. Der Zeichnungsbetrag sowie die erzielbare Rendite sind nach
oben gedeckelt. Gegenüber Mitgliedern des Vorstands bestehen Verbindlichkeiten aus
TAKKT Performance Bonds in Höhe von TEUR 113 (TEUR 217).
VERGÜTUNG VON AUFSICHTSRATSMANDATEN
Vergütungen für Tätigkeiten aus Aufsichtsratsmandaten oder als Mitglied der Geschäftsführung
in Unternehmen, an denen die TAKKT unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist oder für
die der Vorstand im Interesse der TAKKT tätig ist, werden auf den STIP angerechnet.
Die Anrechnung erfolgt in der Weise, dass die im Laufe eines Geschäftsjahres zugeflossenen
Vergütungen mit dem für dieses Jahr von der Gesellschaft zu zahlenden STIP verrechnet
werden.
SONSTIGES
Gegenüber den Mitgliedern des Vorstands bestehen übliche Forderungen und Verbindlichkeiten
aus den Be- und Anstellungsverträgen.
Die Mitglieder des Vorstands haben weder im Geschäftsjahr 2021 noch im Geschäftsjahr
2020 Leistungen von Dritten erhalten, die ihnen im Hinblick auf ihre Tätigkeit als
Vorstand zugesagt oder gewährt worden sind.
Zum 31. Dezember 2021 hielten die Mitglieder des Vorstands keine (8.036) Aktien der
TAKKT AG.
VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS ÜBER DIE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS
NACH § 162 ABS. 3 AKTG
An die TAKKT AG, Stuttgart
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den Vergütungsbericht der TAKKT AG, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach
§ 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162
Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen
Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil
erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs.
3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“
unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die
Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der
Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer / vereidigte
Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
VERANTWORTUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht.
Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig
erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten
– falschen Darstellungen ist.
VERANTWORTUNG DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht
in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden
sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich
der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten
Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In
Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben,
die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung
des Vergütungsberichts nicht geprüft.
UMGANG MIT ETWAIGEN IRREFÜHRENDEN DARSTELLUNGEN
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht
unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei
für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen
in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit
der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen,
dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese
Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Stuttgart, 16. März 2022
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Christoph Eppinger
Wirtschaftsprüfer |
Sonja Kolb
Wirtschaftsprüferin |