TAKKT AG
Stuttgart
Wertpapier-Kenn-Nr. 744 600
ISIN DE 000 744 600 7
Mitteilung nach § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG über eine Beschlussfassung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
Die ordentliche Hauptversammlung der TAKKT AG hat am 18. Mai 2022 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen:
Die Gesellschaft ist ermächtigt, bis zum 17. Mai 2027 Aktien der Gesellschaft zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Tagesordnungspunktes 8 der am 7. April 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung der TAKKT AG. Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder eingezogen werden.
Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im Bundesanzeiger am 7. April 2022 veröffentlicht worden ist.
Stuttgart, im September 2022
TAKKT AG
Der Vorstand
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