Talanx Aktiengesellschaft, Hannover – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und zugleich Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Talanx Aktiengesellschaft

Hannover

Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): TLX100
ISIN DE000TLX1005

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und zugleich Hinweisbekanntmachung
gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

(Ermächtigung zur Ausgabe von Namensschuldverschreibungen mit bedingten Wandlungspflichten
und der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Schaffung eines bedingten
Kapitals I, über die Änderung der Satzung sowie über die Aufhebung der bestehenden
Ermächtigung und des bestehenden bedingten Kapitals I)

Die ordentliche Hauptversammlung der Talanx Aktiengesellschaft vom 5. Mai 2022 hat
den Vorstand ermächtigt, mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 4. Mai
2027 einmalig oder mehrmals auf den Namen lautende Schuldverschreibungen mit oder
ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 750.000.000,00 (in Worten:
siebenhundertfünfzig Millionen Euro) („Namensschuldverschreibungen“) auszugeben und
den Gläubigern der Namensschuldverschreibungen, ohne Einräumung von Umtausch- oder
Bezugsrechten, bedingte Wandlungspflichten auf bis zu 75.000.000 (in Worten: fünfundsiebzig
Millionen) Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals
von je EUR 1,25 (in Worten: ein Euro und fünfundzwanzig Cent) aufzuerlegen.

Die Namensschuldverschreibungen können auch durch ein nachgeordnetes Konzernunternehmen
der Gesellschaft im Sinne des § 18 AktG ausgegeben werden. Für diesen Fall wird der
Vorstand ermächtigt, für die Gesellschaft die Garantie für die Namensschuldverschreibungen
zu übernehmen und den Gläubigern der Namensschuldverschreibungen bedingte Wandlungspflichten
auf Stückaktien der Gesellschaft aufzuerlegen.

Der Vorstand wird dabei ermächtigt, mit vorheriger Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre auf die Namensschuldverschreibungen vollständig auszuschließen.

Zur Bedienung von aufgrund der Ermächtigung begebenen Namensschuldverschreibungen
wird ein bedingtes Kapital I geschaffen. Das Grundkapital wird um bis zu EUR 93.750.000,00
(in Worten: dreiundneunzig Millionen siebenhundertfünfzigtausend Euro) durch Ausgabe
von bis zu 75.000.000 (in Worten: fünfundsiebzig Millionen) neuen Stückaktien mit
einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,25 (in Worten: ein Euro und
fünfundzwanzig Cent) bedingt erhöht.

Der vollständige Wortlaut des Hauptversammlungsbeschlusses ist unter Tagesordnungspunkt
9 der Einladung zur Hauptversammlung der Gesellschaft wiedergegeben, die im Bundesanzeiger
vom 24. März 2022 veröffentlicht worden ist. Das bedingte Kapital I bedarf noch der
Eintragung in das Handelsregister; erst mit Wirkung auf diesen Zeitpunkt werden auch
die Ermächtigung vom 11. Mai 2017 und das darauf bezogene bisherige bedingte Kapital
I aufgehoben.

 

Hannover, im Mai 2022

Talanx Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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