TBIS Technische BauwerksInspektionsService AG
Lübeck
Wertpapier-Kenn-Nr.: 547 750
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre recht herzlich zur kommenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Die Sitzung findet statt am:
Termin: | Dienstag, 03.11.2020 |
Beginn: | 09:00 Uhr |
Ort: | Hotel Hanseatischer Hof, Wisbystraße 7-9, 23558 Lübeck |
I. Tagesordnung
Als Tagesordnung für unsere Sitzung schlagen wir folgende Tagesordnungspunkte vor:
TOP 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Berichts des Aufsichtsrats |
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TOP 2 |
Beschluss über die Verwendung des Bilanzergebnisses Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 510,80 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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TOP 3 |
Bericht des Vorstands über die Entwicklung des operationalen Geschäfts (Rückblick, Status Quo, Vorausschau) |
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TOP 4 |
Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung an, dass aufgrund des Jahresabschlusses zum Bilanzstichtag 31.12.2018 ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht. |
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TOP 5 |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands Aufsichtsrat schlägt vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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TOP 6 |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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TOP 7 |
Festlegung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Der Vorstand schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 eine Vergütung von EUR 1.000,00 je Mitglied, das Anderthalbfache an den stellvertretenden Vorsitzenden und das Doppelte an den Vorsitzenden zu zahlen. |
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TOP 8 |
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Der Aufsichtsrat der TBIS AG setzt sich gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Personen zusammen. Mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung enden die Amtszeiten von Herrn Plöttner, Herrn Heyke und Herrn Roch als Aufsichtsratsmitglieder. Der Vorstand schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. |
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TOP 9 |
Sonstiges |
II. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung bis zum 27.10.2020 (7 Tage vor Sitzung) während der üblichen Geschäftszeiten bei unserer Gesellschaft, Seelandstraße 3 TZL-Gebäude 6, 23569 Lübeck, einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Gesellschaft für sie bei Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Im Fall der Hinterlegung bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank muss die Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens mit Eingang am 28.10.2020 (1 Tag nach persönlicher Hinterlegung bei Gesellschaft) bei der Gesellschaft in Lübeck eingereicht werden.
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Für die Vollmachtserteilung ist die Schriftform erforderlich und genügend.
Lübeck im August 2020
Der Vorstand