TEAG Thüringer Energie AG
Erfurt
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, den 30. November 2021, um 11:00 Uhr,
in der
Hauptverwaltung der TEAG Thüringer Energie AG,
Raum Abbe/Zeiss, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt,
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
ein.
Die Einberufung dieser außerordentlichen Hauptversammlung ist darin begründet, dass im Rahmen der grenzüberschreitenden Verschmelzung der TEAG IT-Services sp. z o.o. mit Sitz in Wroclaw/Breslau auf die TEAG Thüringer Energie AG Verhandlungen nach Maßgabe der §§ 13 ff. des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) mit einem besonderen Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer stattgefunden haben, die in einer Vereinbarung über die mitbestimmungsrechtliche Beteiligung der Arbeitnehmer in der TEAG Thüringer Energie AG vom 28. Juni 2021 gemündet sind. Im Zuge der Umsetzung dieser Vereinbarung wird der Vorstand eine Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach § 97 AktG veranlassen (Statusverfahren); ferner ist die Satzung der TEAG Thüringer Energie AG gem. § 22 Abs. 4 MgVG anzupassen und der Aufsichtsrat auf 18 Mitglieder aufzustocken, indem die amtierenden Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der TEAG Thüringer Energie AG bestätigt und zwei weitere Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der TEAG Thüringer Energie AG gewählt werden.
I. Tagesordnung
1. |
Beschlussfassung über die Änderungen des § 4 Abs. 4, § 7, § 8 Abs. 1 und des § 14 Abs. 2 der Satzung Im Rahmen der grenzüberschreitenden Verschmelzung der TEAG IT-Services sp. z o.o. mit Sitz in Wroclaw/Breslau auf die TEAG Thüringer Energie AG und der Vereinbarung über die mitbestimmungsrechtliche Beteiligung der Arbeitnehmer in der TEAG Thüringer Energie AG vom 28. Juni 2021 ist die Satzung der TEAG Thüringer Energie AG gemäß § 22 Abs. 4 MgVG anzupassen. Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats und des Vorstands: In § 4 der Satzung der TEAG Thüringer Energie AG wird folgender Abs. 4 hinzugefügt:
§ 7 der Satzung der TEAG Thüringer Energie AG wird wie folgt neu gefasst:
§ 8 Abs. 1 der Satzung der TEAG Thüringer Energie AG wird wie folgt neu gefasst:
§ 14 Abs. 2 der Satzung der TEAG Thüringer Energie AG wird wie folgt neu gefasst:
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2. |
Beschlussfassung über die Wahl von zwölf Anteilseignervertretern in den Aufsichtsrat der TEAG Thüringer Energie AG Der Aufsichtsrat der TEAG Thüringer Energie AG besteht bis zum Wirksamwerden der Anpassung der Satzung an die abgeschlossene Vereinbarung über die mitbestimmungsrechtliche Beteiligung der Arbeitnehmer in der TEAG Thüringer Energie AG vom 28. Juni 2021 gemäß § 96 Abs. 1 AktG und der § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 und § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz i.V.m. § 7 der bisherigen Satzung aus fünfzehn Mitgliedern, von denen zehn von der Hauptversammlung und fünf von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Mit dem Wirksamwerden der Anpassung der Satzung an die vorstehende Vereinbarung setzt sich der Aufsichtsrat der TEAG Thüringer Energie AG gemäß § 22 Abs. 1 MgVG i.V.m. § 3.1 und 3.2 der Mitbestimmungsvereinbarung i.V.m. § 7 der neuen Satzung aus achtzehn Mitgliedern zusammen, von denen zwölf von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Die bestehenden zehn von der Hauptversammlung zu wählenden Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der TEAG Thüringer Energie AG sind im Zuge der Umsetzung vorsorglich zu bestätigen, um das automatische Erlöschen deren Ämter analog § 97 Abs. 2 S. 3 AktG zu verhindern. Die laufenden Amtszeiten der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder enden regulär mit der Beendigung der Hauptversammlung 2023, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. Zudem sind zwei weitere Anteilseignervertreter von der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat der TEAG Thüringer Energie AG zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden. Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats:
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II. Hinweise
1. |
Zur Teilnahme an und zur Ausübung des Stimm- und Antragsrechts in der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt; besondere Voraussetzungen bestehen nicht. Für Aktionärsvertreter hängen das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung des Stimmrechts vom Nachweis ihrer Vertretungsmacht ab. |
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2. |
Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge sind per Brief, Telefax oder E-Mail an folgende Adresse zu richten:
Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden. |
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3. |
Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese möglichst frühzeitig an unsere Hauptverwaltung, Vorstandsbüro, Postfach 90 01 32, 99104 Erfurt, zu richten. Dies schränkt indes nicht das Recht ein, auch ohne vorherige Ankündigung unmittelbar in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. |
Erfurt, im September 2021
Der Vorstand