TEAG Thüringer Energie AG: Außerordentliche Hauptversammlung

TEAG Thüringer Energie AG

Erfurt

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Dienstag, den 30. November 2021, um 11:00 Uhr,

in der

Hauptverwaltung der TEAG Thüringer Energie AG,
Raum Abbe/​Zeiss, Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt,

stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

ein.

Die Einberufung dieser außerordentlichen Hauptversammlung ist darin begründet, dass im Rahmen der grenzüberschreitenden Verschmelzung der TEAG IT-Services sp. z o.o. mit Sitz in Wroclaw/​Breslau auf die TEAG Thüringer Energie AG Verhandlungen nach Maßgabe der §§ 13 ff. des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) mit einem besonderen Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer stattgefunden haben, die in einer Vereinbarung über die mitbestimmungsrechtliche Beteiligung der Arbeitnehmer in der TEAG Thüringer Energie AG vom 28. Juni 2021 gemündet sind. Im Zuge der Umsetzung dieser Vereinbarung wird der Vorstand eine Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach § 97 AktG veranlassen (Statusverfahren); ferner ist die Satzung der TEAG Thüringer Energie AG gem. § 22 Abs. 4 MgVG anzupassen und der Aufsichtsrat auf 18 Mitglieder aufzustocken, indem die amtierenden Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der TEAG Thüringer Energie AG bestätigt und zwei weitere Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der TEAG Thüringer Energie AG gewählt werden.

I. Tagesordnung

1.

Beschlussfassung über die Änderungen des § 4 Abs. 4, § 7, § 8 Abs. 1 und des § 14 Abs. 2 der Satzung

Im Rahmen der grenzüberschreitenden Verschmelzung der TEAG IT-Services sp. z o.o. mit Sitz in Wroclaw/​Breslau auf die TEAG Thüringer Energie AG und der Vereinbarung über die mitbestimmungsrechtliche Beteiligung der Arbeitnehmer in der TEAG Thüringer Energie AG vom 28. Juni 2021 ist die Satzung der TEAG Thüringer Energie AG gemäß § 22 Abs. 4 MgVG anzupassen.

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats und des Vorstands:

In § 4 der Satzung der TEAG Thüringer Energie AG wird folgender Abs. 4 hinzugefügt:

„(4)

Ein bestehendes Vorstandsmitglied wird vom Aufsichtsrat analog § 33 Mitbestimmungsgesetz 1976 zum Arbeitsdirektor bestellt. Vor der Sitzung, in der die Beschlussfassung im Aufsichtsrat erfolgt, ist eine einvernehmliche Verständigung zwischen den Anteilseigner- und den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat auf dieses Vorstandsmitglied herbeizuführen. Die Verständigung wird durch den Aufsichtsratsvorsitzenden geleitet.“

§ 7 der Satzung der TEAG Thüringer Energie AG wird wie folgt neu gefasst:

„(1)

Der Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern.

(2)

Ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder sind Vertreter der Arbeitnehmer, die restlichen zwölf Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt.“

§ 8 Abs. 1 der Satzung der TEAG Thüringer Energie AG wird wie folgt neu gefasst:

„(1)

Der Aufsichtsrat wählt im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung, in der die von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder neu gewählt worden sind, unter dem Vorsitz des an Lebensjahren ältesten Aufsichtsratsmitglieds in einer ohne besondere Einladung erfolgenden Sitzung für die Dauer seiner Amtszeit aus seiner Mitte den Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie aus dem Kreis der Arbeitnehmervertreter den ersten Stellvertreter und aus dem Kreis der Anteilseignervertreter den zweiten Stellvertreter mit einer Mehrheit von zwei Dritteln.“

§ 14 Abs. 2 der Satzung der TEAG Thüringer Energie AG wird wie folgt neu gefasst:

„(2)

Über die Zahl der Ausschüsse, ihre Aufgaben und ihre Zusammensetzung wird in der ersten Aufsichtsratssitzung nach der Entsendung bzw. Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder beschlossen. Mit Ausnahme des Präsidiums muss jeder Ausschuss des Aufsichtsrats eine durch drei teilbare Anzahl von Mitgliedern aufweisen. Jedes dritte Ausschussmitglied muss ein Arbeitnehmervertreter sein. Sofern das Präsidium nicht aus mindestens sechs Mitgliedern besteht, ist nur ein Arbeitnehmervertreter Mitglied des Präsidiums.“

2.

Beschlussfassung über die Wahl von zwölf Anteilseignervertretern in den Aufsichtsrat der TEAG Thüringer Energie AG

Der Aufsichtsrat der TEAG Thüringer Energie AG besteht bis zum Wirksamwerden der Anpassung der Satzung an die abgeschlossene Vereinbarung über die mitbestimmungsrechtliche Beteiligung der Arbeitnehmer in der TEAG Thüringer Energie AG vom 28. Juni 2021 gemäß § 96 Abs. 1 AktG und der § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 und § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz i.V.m. § 7 der bisherigen Satzung aus fünfzehn Mitgliedern, von denen zehn von der Hauptversammlung und fünf von den Arbeitnehmern zu wählen sind.

Mit dem Wirksamwerden der Anpassung der Satzung an die vorstehende Vereinbarung setzt sich der Aufsichtsrat der TEAG Thüringer Energie AG gemäß § 22 Abs. 1 MgVG i.V.m. § 3.1 und 3.2 der Mitbestimmungsvereinbarung i.V.m. § 7 der neuen Satzung aus achtzehn Mitgliedern zusammen, von denen zwölf von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählen sind.

Die bestehenden zehn von der Hauptversammlung zu wählenden Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der TEAG Thüringer Energie AG sind im Zuge der Umsetzung vorsorglich zu bestätigen, um das automatische Erlöschen deren Ämter analog § 97 Abs. 2 S. 3 AktG zu verhindern. Die laufenden Amtszeiten der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder enden regulär mit der Beendigung der Hauptversammlung 2023, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.

Zudem sind zwei weitere Anteilseignervertreter von der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat der TEAG Thüringer Energie AG zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden.

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats:

„Die folgenden Damen und Herren werden mit Wirkung des Abschlusses des Statusverfahrens bis zur Beendigung der Hauptversammlung 2023, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, in ihren jeweiligen Ämtern bestätigt bzw. in ihre jeweiligen Ämter bestellt:

Herr Dr. Karl Kauermann, wohnhaft in Berlin, Vorsitzender des Vorstands der K.M.T. Immobilien AG,

Herr Michael Brychcy*, wohnhaft in Waltershausen, Bürgermeister der Stadt Waltershausen und Präsident des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen e.V.,

Herr Olaf Czernomoriez, wohnhaft in Wittenbeck, Gründungs- und Transaktionsberater sowie Unternehmer/​Gesellschafter in Energietechnologie Start Up,

Herr Michael G. Feist, wohnhaft in Schwangau, Pensionär,

Herr Sven Gregor*, wohnhaft in Eisfeld, Bürgermeister der Stadt Eisfeld,

Frau Franka Hitzing*, wohnhaft in der Landgemeinde Stadt Bleicherode, Referentin für Regelschulen am staatlichen Schulamt Nordhausen und Ortschaftsbürgermeisterin der Gemeinde Friedrichsthal (Thüringen) und 1. Beigeordnete der Landgemeinde Stadt Bleicherode,

Frau Stefanie Preikschat*, wohnhaft in Sülzfeld, Geschäftsführerin der Gesellschaft der kommunalen Strom-Aktionäre in Thüringen mbH und Geschäftsführerin Kommunale Dienstleistungs-Gesellschaft Thüringen mbH,

Herr Ralf Rusch*, wohnhaft in Neudietendorf, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen e.V.,

Herr Frank Schmidt*, wohnhaft in Auma-Weidatal, Bürgermeister der Stadt Auma-Weidatal,

Frau Katja Wolf*, wohnhaft in Eisenach, Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach,

Herr Maik Lüdecke, wohnhaft in Gotha, Referent TEAG Thüringer Energie AG,

Frau Jana Keßler, wohnhaft in Erfurt, Referentin TEAG Thüringer Energie AG.

Die mit * markierten Mitglieder werden aufgrund eines zur Zeit ihrer Wahl innegehabten öffentlichen Amtes in den Aufsichtsrat gewählt. Ihre Wahl erfolgt gemäß § 9 Abs. 1 S. 4 der Satzung längstens für die Dauer dieses Amts.“

II. Hinweise

1.

Zur Teilnahme an und zur Ausübung des Stimm- und Antragsrechts in der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt; besondere Voraussetzungen bestehen nicht. Für Aktionärsvertreter hängen das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung des Stimmrechts vom Nachweis ihrer Vertretungsmacht ab.

2.

Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge sind per Brief, Telefax oder E-Mail an folgende Adresse zu richten:

TEAG Thüringer Energie AG
Vorstandsbüro
Schwerborner Straße 30
99087 Erfurt
Telefax: 0361 /​ 652-3497
E-Mail: vorstandsbuero@teag.de

Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

3.

Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese möglichst frühzeitig an unsere Hauptverwaltung, Vorstandsbüro, Postfach 90 01 32, 99104 Erfurt, zu richten. Dies schränkt indes nicht das Recht ein, auch ohne vorherige Ankündigung unmittelbar in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

 

Erfurt, im September 2021

Der Vorstand

 

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