TEAG Thüringer Energie AG
Erfurt
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 29. Juni 2023, um 11:00 Uhr
in der Hauptverwaltung der
TEAG Thüringer Energie AG, Raum Abbe/Zeiss,
Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der TEAG Thüringer Energie AG und des gebilligten Konzernabschlusses (HGB) zum 31. Dezember 2022, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022 (01.01.2022 bis 31.12.2022) |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2022 Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats und des Vorstands: „Auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses der TEAG Thüringer Energie AG für das Geschäftsjahr 2022 wird aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 122.403.012,66 Euro eine Dividende in Höhe von 28,03 Euro pro A-Aktie und 20,00 Euro pro B-Aktie, das sind insgesamt 62.784.552,13 Euro, an die Aktionäre ausgeschüttet, ein Betrag von 9.000.000,00 Euro in die anderen Gewinnrücklagen gemäß § 272 Abs. 3 HGB eingestellt und der Restbetrag in Höhe von 50.618.460,53 Euro auf neue Rechnung vorgetragen.“ |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats und des Vorstands: „Den Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.“ |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats und des Vorstands: „Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.“ |
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5. |
Bestellung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 (01.01.2023 bis 31.12.2023) Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats: „Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Berlin, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 (01.01.2023 bis 31.12.2023) bestellt.“ |
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6. |
Beschlussfassung über die Wahl von zwölf Anteilseignervertretern in den Aufsichtsrat der TEAG Thüringer Energie AG Der Aufsichtsrat der TEAG Thüringer Energie AG setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG i.V.m. § 22 Abs. 1 MgVG und § 3.1 und 3.2 der Mitbestimmungsvereinbarung i.V.m. § 7 der Satzung aus achtzehn Mitgliedern zusammen, von denen zwölf von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Die laufende Amtszeit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, Herrn Michael Brychcy, sowie der Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Johannes Bruns, Herr Dr. Andreas Cerbe, Herr Olaf Czernomoriez, Herr Michael G. Feist, Herr Sven Gregor, Frau Sylvia Hartung, Frau Franka Hitzing, Frau Stefanie Preikschat, Herr Ralf Rusch, Herr Frank Schmidt und Frau Katja Wolf als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der TEAG Thüringer Energie AG endet jeweils turnusmäßig mit der Beendigung der heutigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden. Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats:
werden gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der TEAG Thüringer Energie AG mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2028, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, als Aufsichtsratsmitglieder gewählt.
werden jeweils im Zusammenhang mit ihrem öffentlichen Amt in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt. Sie werden gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der TEAG Thüringer Energie AG mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2028, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, längstens jedoch für die Dauer ihres öffentlichen Amts gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4 der Satzung der TEAG Thüringer Energie AG als Aufsichtsratsmitglied gewählt.“ |
II. Hinweise
1. |
Zur Teilnahme an und zur Ausübung des Stimm- und Antragsrechts in der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt; besondere Voraussetzungen bestehen nicht. Für Aktionärsvertreter hängen das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung des Stimmrechts vom Nachweis ihrer Vertretungsmacht ab. |
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2. |
Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge sind per Brief, Telefax oder E-Mail an folgende Adresse zu richten:
Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden. |
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3. |
Die Jahresabschlussunterlagen zum Tagesordnungspunkt 1 liegen ab der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der TEAG Thüringer Energie AG, Schwerborner Straße 30 in 99087 Erfurt, sowie während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Eine Abschrift der Unterlagen wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt. |
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4. |
Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese möglichst frühzeitig an unsere Hauptverwaltung, Vorstandsbüro, Postfach 90 01 32, 99104 Erfurt, zu richten. Dies schränkt indes nicht das Recht ein, auch ohne vorherige Ankündigung unmittelbar in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. |
Erfurt, im März 2023
Der Vorstand