team AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
team AG
Süderbrarup
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 15.04.2019

team AG

Süderbrarup

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Dienstag, den 21. Mai 2019, um 11.30 Uhr

in der Flens-Arena – Campusallee 2 in 24943 Flensburg – stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft ein.

Beginn der Hauptversammlung ist 11.30 Uhr, Einlass erst ab 10.00 Uhr.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Vorstands und Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.563.806,24 wie folgt zu verwenden:

a) EUR 0,57 Dividende
je Stückaktie für 11.497.301 Aktien
EUR 6.553.461,57
b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 10.344,67
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung nach § 124 Absatz 3 Aktiengesetz schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der team AG vor, den Vorstandsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Gemäß der gesetzlichen Verpflichtung nach § 124 Absatz 3 Aktiengesetz schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der team AG vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats

Zukünftig soll der Aufsichtsrat eine pauschale jährliche Gesamtvergütung erhalten in Höhe von EUR 250.000,00. Über die Verteilung der Vergütung soll der Aufsichtsrat selbst beschließen. Darüber hinaus soll zukünftig ausdrücklich geregelt werden, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats Ersatz aller angemessenen Auslagen erhalten. Weiterhin soll verbindlich geregelt werden, dass zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Dieser Versicherungsschutz besteht bereits heute über die Konzernpolice.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

§ 12 Absatz 1 und 2 wird durch folgende Regelung ersetzt:

(1)

Der Aufsichtsrat erhält eine Gesamtvergütung je Geschäftsjahr in Höhe von EUR 250.000,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Aufsichtsrat beschließt über die interne Aufteilung der Vergütung selbst. Die im Geschäftsjahr 2019 bereits gezahlten Vergütungen sind anzurechnen.

(2)

Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied seine angemessenen Auslagen. Soweit das Mitglied vorsteuerabzugsberechtigt ist, werden die Auslagen nur in Höhe des sich nach Abzug des Vorsteuererstattungsanpruchs ergebenen Betrags erstattet. Eine Einkommensteuerbelastung des Mitglieds ist nicht Auslage im Sinne dieser Regelung.

(3)

Die Gesellschaft schließt zu Gunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zur Absicherung gegen Haftungsrisiken aus der Tätigkeit als Aufsichtsrat ab. Diese sieht einen Selbstbehalt vor.

6.

Beschlussfassung über die Aufhebung der Altersgrenze für die Wählbarkeit als Mitglied des Aufsichtsrats

Gemäß § 9 Absatz 7 der Satzung der team AG sind Personen bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres in den Aufsichtsrat wählbar. Das Aktiengesetz sieht eine Altersbeschränkung dagegen nicht vor.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor folgende Satzungsänderung zu beschließen:

§ 9 Absatz 7 wird ersatzlos gestrichen.

7.

Beschlussfassung über Verkürzung der Wahlperiode der Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 der Satzung der team AG werden die Aufsichtsratsmitglieder nicht für längere Zeit als bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Diese Regelung berechtigt die Hauptversammlung zur Ausnutzung der gesetzlich maximal zulässigen Wahlperiode gemäß § 102 Absatz 1 AktG. Die maximal zulässige Wahlperiode soll nunmehr um 2 Jahre verkürzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

§ 9 Absatz 2 Satz 1 der Satzung wird durch folgende Regelung ersetzt:

Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt nicht für längere Zeit als bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.

8.

Beschlussfassung über die Änderung der Regelung über die Vinkulierung von Aktien

Gemäß § 19 Absatz 1 Satz 2 der Satzung der team AG erteilt der Vorstand die Zustimmung zur Übertragung oder Belastung von Aktien. Diese Kompetenz soll gemäß § 68 Absatz 2 Satz 3 AktG auf den Aufsichtsrat übertragen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

§ 19 Absatz 1 Satz 2 wird durch folgende Regelung ersetzt:

Der Aufsichtsrat beschließt über die Erteilung der Zustimmung. Die Erklärung der Zustimmung erfolgt dann durch den Vorstand.

9.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lorentzendamm 43, 24103 Kiel, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

Ausgelegte Unterlagen

Der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, team Allee 22 in 24392 Süderbrarup, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen werden Abschriften dieser ausgelegten Unterlagen jedem Aktionär übersandt.

Anträge, Wahlvorschläge

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift team Allee 22, 24392 Süderbrarup per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 04641-9860-9023 oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse

info@team.de

Eingehende Anträge werden im Internet bekannt gemacht unter

www.team.de/hv2019

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 16 Abs. 2 der Satzung diejenigen Aktionäre zugelassen, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Die Ausübung ihres Stimmrechts kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

Im April 2019

team aktiengesellschaft

Iwer Jensen
Vorstand
Kevin Lorenzen
Vorstand

 

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