TeamBank AG Nürnberg – Hauptversammlung 2018

TeamBank AG

Nürnberg

Ordentliche Hauptversammlung 2018

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am 12. Juni 2018, 16:00 Uhr, im easyCredit-Haus der TeamBank AG Nürnberg, Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg ein.

Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen

für die ordentliche Hauptversammlung der TeamBank Aktiengesellschaft Nürnberg am 12. Juni 2018 in Nürnberg.

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Es wird vorgeschlagen zu beschließen, den Vorstandsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Es wird vorgeschlagen, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Bestellung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

TOP 5

Beschlussfassung über Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

§ 11 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Sitzungen des Aufsichtsrates werden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates und bei Verhinderung durch seinen Stellvertreter oder in deren Auftrag durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens sieben Tagen unter Angabe des Ortes, der Zeit und der Gegenstände der Tagesordnung einberufen. In dringenden Fällen ist eine Einberufung mit einer angemessen verkürzten Frist, die nach Möglichkeit drei Tage nicht unterschreiten soll, zulässig. Die Einberufung kann in Textform, mündlich, telefonisch oder mit Hilfe sonstiger geeigneter Mittel der Telekommunikation erfolgen.“

§ 14 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Über die Vergütung des Aufsichtsrates und die Bewilligung von Sitzungsgeldern beschließt die Hauptversammlung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten eine entsprechend anteilige Vergütung. Des Weiteren werden Auslagen erstattet. Die auf die Vergütung, das Sitzungsgeld und die Auslagen ggf. anfallende gesetzliche Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet.“

§ 16 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Anmeldung hat in Textform oder auf einem von der Gesellschaft näher zu bestimmenden elektronischen Weg zu erfolgen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens drei Kalendertage vor der Hauptversammlung zugehen.“

TOP 6

Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 und 2 DrittelbG und § 10 Abs. 1 der Satzung aus acht Mitgliedern der Anteilseigner und vier Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet entsprechend § 102 Abs. 1 Satz 1 AktG mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

Es werden

1.

Hermann Backhaus, Vorstandsvorsitzender, Märkische Bank eG, Hagen

2.

Wilfried Gerling, Vorstandsvorsitzender, Hallertauer Volksbank eG, Pfaffenhofen/Ilm

3.

Andreas Lorenz, Mitglied des Vorstands, Volksbank Karlsruhe eG, Karlsruhe

4.

Thomas Ullrich, Mitglied des Vorstands, DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt/Main

5.

Ulrich Tolksdorf, Vorsitzender des Vorstands, vr-bank Untertaunus eG, Idstein

6.

Michael Speth, Mitglied des Vorstands, DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt/Main

7.

Michael Joop, Vorsitzender des Vorstands, Volksbank Hameln-Stadthagen eG, Hameln

für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat gewählt.“

Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich spätestens am Freitag, den 08. Juni 2018 bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Soweit Sie als im Aktienregister eingetragener Aktionär von ihrem Recht, Gegenanträge bereits im Vorfeld der Hauptversammlung zu übersenden, Gebrauch machen wollen, sind die Gegenanträge ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

TeamBank AG Nürnberg
Rechtsabteilung
Beuthener Str. 25
90471 Nürnberg

Fax: 0911-53901323

 

Nürnberg, im Mai 2018

TeamBank AG Nürnberg

Der Vorstand

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