TeamBank AG Nürnberg – Ordentliche Hauptversammlung

TeamBank AG Nürnberg

Nürnberg

Ordentliche Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Montag, dem 12. Juni 2023, um 12:30 Uhr in den Geschäftsräumen der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, 60325 Frankfurt am Main, ein.

Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen

für die ordentliche Hauptversammlung der TeamBank Aktiengesellschaft Nürnberg („TeamBank“) am 12. Juni 2023 in Frankfurt am Main.

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des Aufsichtsratsberichts für das Geschäftsjahr 2022

TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen

TOP 4

Beschlussfassung über die Bestellung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu bestellen.

TOP 5

Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 und Abs. 2 DrittelbG und § 10 Abs. 1 der Satzung aus acht Mitgliedern der Anteilseigner und vier Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet entsprechend § 102 Abs. 1 S. 1 AktG mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Es werden

1.

Dr. Cornelius Riese, Co-Vorstandsvorsitzender DZ BANK AG, Frankfurt am Main

2.

Thomas Ullrich, Mitglied des Vorstands DZ BANK AG, Frankfurt am Main

3.

Thomas Diederichs, Vorstandssprecher Volksbank Rhein-Ruhr eG, Duisburg

4.

Martin Hettich, Vorsitzender des Vorstands Sparda-Bank Baden-Württemberg eG, Stuttgart

5.

Michael Joop, Vorsitzender des Vorstands Volksbank Hameln-Stadthagen eG, Hameln

6.

Ralf Pakosch, Mitglied des Vorstands Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG, Frankfurt am Main

7.

Roland Seidl, Mitglied des Vorstands meine Volksbank Raiffeisenbank eG, Rosenheim

8.

Robert Kling, Vorstandssprecher Volksbank Albstadt eG, Albstadt

für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat gewählt.

TOP 6

Beschlussfassung über Satzungsänderung

Einfügung eines neuen § 15 Abs. 4 und Abs. 5 in die Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden § 15 Abs. 4 und Abs.5 neu in die Satzung einzufügen und zu beschließen:

§ 15 Abs. 4

Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Der Vorstand ist des Weiteren ermächtigt, vorzusehen, dass die Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Der Vorstand ist ferner ermächtigt festzulegen, dass die Hauptversammlung ganz oder teilweise in Bild und/​oder Ton übertragen wird. Die dazu jeweils getroffenen Regelungen sind unter Beachtung der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu geben.

§ 15 Abs. 5

Der Vorstand ist bis zum Ablauf des 31. Mai 2028 ermächtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung in diesem Zeitraum ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung). Die dazu getroffenen Regelungen sind unter Beachtung der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu geben.

Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bis spätestens zum Freitag, 09. Juni 2023, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft angemeldet haben. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet sind, können auch Bevollmächtigte einsetzen. Gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung der TeamBank können dies Aktionäre, die selbst zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind, oder Mitarbeiter der Gesellschaft sein. Die TeamBank möchte wie bisher den Aktionären die Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet ihnen an, sich in der Hauptversammlung durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen.

Soweit Sie als im Aktienregister eingetragener Aktionär von Ihrem Recht, Gegenanträge bereits im Vorfeld der Hauptversammlung zu übersenden, Gebrauch machen wollen, sind die Gegenanträge ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

TeamBank AG Nürnberg
Oliver Bohner
Leiter Recht
Beuthener Straße 25
90471 Nürnberg

Auch per E-Mail: recht@teambank.de

 

Nürnberg, im April 2023

TeamBank AG Nürnberg

Der Vorstand

Comments are closed.