TeamViewer AG – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
TeamViewer AG
Göppingen
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG 09.09.2019

TeamViewer AG

Göppingen

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Der TeamViewer AG wurden mit Schreiben vom 3. September 2019 folgende Mitteilungen nach § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG übermittelt:

Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mit, dass der TigerLuxOne S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mehr als der vierte Teil (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) und zugleich mehr als die Hälfte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) der Aktien Ihrer Gesellschaft unmittelbar gehört.

Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mit, dass der TigerLuxOne Holdco S.C.A., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der TigerLuxOne S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, gehören, und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) und zugleich mittelbar mehr als die Hälfte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) der Aktien Ihrer Gesellschaft gehört.

Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mit, dass der TigerLuxOne Midco S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der TigerLuxOne S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, gehören, und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) und zugleich mittelbar mehr als die Hälfte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) der Aktien Ihrer Gesellschaft gehört.

Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mit, dass der TigerLuxOne Topco S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der TigerLuxOne S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, gehören, und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) und zugleich mittelbar mehr als die Hälfte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) der Aktien Ihrer Gesellschaft gehört.

Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mit, dass der Tiger Group Holdings Limited, St. Peter Port, Guernsey, Channel Islands, kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der TigerLuxOne S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, gehören, und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) und zugleich mittelbar mehr als die Hälfte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) der Aktien Ihrer Gesellschaft gehört.

Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mit, dass der Permira Nominees Limited, St. Peter Port, Guernsey, Channel Islands, kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der TigerLuxOne S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, gehören, und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) und zugleich mittelbar mehr als die Hälfte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) der Aktien Ihrer Gesellschaft gehört.

Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mit, dass der PIL Investments LLP, London, Vereinigtes Königreich, kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der TigerLuxOne S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, gehören, und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) und zugleich mittelbar mehr als die Hälfte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) der Aktien Ihrer Gesellschaft gehört.

Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mit, dass der Permira Investments Management Ltd., Hongkong, kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der TigerLuxOne S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, gehören, und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) und zugleich mittelbar mehr als die Hälfte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) der Aktien Ihrer Gesellschaft gehört.

Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mit, dass der Permira Investments Holdings S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der TigerLuxOne S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, gehören, und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) und zugleich mittelbar mehr als die Hälfte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) der Aktien Ihrer Gesellschaft gehört.

Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mit, dass der P5 CIS S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der TigerLuxOne S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, gehören, und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) und zugleich mittelbar mehr als die Hälfte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) der Aktien Ihrer Gesellschaft gehört.

Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mit, dass der P5 CO-INVESTMENT L.P., St. Peter Port, Guernsey, Channel Islands, kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der TigerLuxOne S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, gehören, und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) und zugleich mittelbar mehr als die Hälfte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) der Aktien Ihrer Gesellschaft gehört.

Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mit, dass der Permira V I.A.S L.P., St. Peter Port, Guernsey, Channel Islands, kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der TigerLuxOne S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, gehören, und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) und zugleich mittelbar mehr als die Hälfte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) der Aktien Ihrer Gesellschaft gehört.

Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mit, dass der Permira V L.P.2, St. Peter Port, Guernsey, Channel Islands, kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der TigerLuxOne S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, gehören, und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) und zugleich mittelbar mehr als die Hälfte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) der Aktien Ihrer Gesellschaft gehört.

Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mit, dass der P5 SUB L.P.1, St. Peter Port, Guernsey, Channel Islands, kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der TigerLuxOne S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, gehören, und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) und zugleich mittelbar mehr als die Hälfte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) der Aktien Ihrer Gesellschaft gehört.

Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mit, dass der Permira V G.P. L.P., St. Peter Port, Guernsey, Channel Islands, kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der TigerLuxOne S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, gehören, und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) und zugleich mittelbar mehr als die Hälfte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) der Aktien Ihrer Gesellschaft gehört.

Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mit, dass der Permira V G.P. Limited, St. Peter Port, Guernsey, Channel Islands, kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der TigerLuxOne S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, gehören, und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) und zugleich mittelbar mehr als die Hälfte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) der Aktien Ihrer Gesellschaft gehört.

Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mit, dass der Permira Holdings Limited, St. Peter Port, Guernsey, Channel Islands, kraft Zurechnung gemäß § 16 Abs. 4 AktG derjenigen Anteile, die der TigerLuxOne S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, gehören, und ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG mittelbar mehr als der vierte Teil (Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG) und zugleich mittelbar mehr als die Hälfte (Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG) (Mitteilung gemäß § 20 Abs. 4 AktG) der Aktien Ihrer Gesellschaft gehört.

 

Göppingen, im September 2019

TeamViewer AG

Der Vorstand

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