tecnovum Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

tecnovum Aktiengesellschaft

Frankfurt am Main

ISIN DE0007207300

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am 21. Dezember 2021 um 14:00 Uhr

als virtuelle Hauptversammlung stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der tecnovum AG ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ein.

Die Gesellschaft macht dabei von der Möglichkeit einer Verkürzung der Einberufungsfrist nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („GesRuaCOVBekG“) Gebrauch.

Die gesamte Versammlung wird in Form einer virtuellen Hauptversammlung abgehalten und für Aktionäre und Aktionärsvertreter von den in der Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt, gelegenen Räumen im Internet über den passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft zur Hauptversammlung unter Nutzung eines Videokonferenztools im Wege der Bild- und Tonübertragung im Internet übertragen.

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl. Bitte beachten Sie die näheren Hinweise zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung in Abschnitt II. dieser Einladung „Weitere Informationen und Hinweise zur Hauptversammlung“.

I.
TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der tecnovum AG für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 24.553.125,58 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Vorstandsmitglieder für diesen Zeitraum

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes im Geschäftsjahr 2020 jeweils personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, abzustimmen.

a)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Konstantin Zoggolis für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

b)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Christopher Zoggolis für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

c)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Eva Katheder für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat und von Ersatzmitgliedern

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Herrn Jörn Follmer, Herrn Prof. Dr. Georgios Gounalakis und Frau Katharina Zoggolis endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 21. Dezember 2021.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung der Gesellschaft zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Herr Konstantin Zoggolis hat von seinem Entsendungsrecht gem. § 8 Absatz 2 der Satzung keinen Gebrauch gemacht, so dass die die Hauptversammlung gem. § 8 Absatz 2 der Satzung den Aufsichtsrat wählt.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

a)

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner für eine neue Amtszeit, die bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung dauert, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu bestellen:

aa) Herrn Jörn Follmer, Vorstand CdC Capital AG, München

ab) Herrn Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Universitätsprofessor, Frankfurt am Main

ac) Frau Katharina Zoggolis, Assistant Vice President, Frankfurt am Main

b)

Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, folgende Person als Ersatzmitglied für zu lit. a) gewählten Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen:

ba) Herrn Matthias Schröder, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main

Das Ersatzmitglied wird gemäß § 8 Abs. 5 Satz 2 der Satzung der tecnovum AG Mitglied des Aufsichtsrats, wenn Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung am 21. Dezember 2021 gewählt wurden, vor Ablauf der regulären Amtszeit ausscheiden und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt.

Die Amtszeit eines in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitgliedes endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des ersetzten Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre, also spätestens mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr beschließt.

Ein in den Aufsichtsrat nachgerücktes Ersatzmitglied erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied wieder zurück, wenn die Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes, durch das Ersatzmitglied ersetztes Aufsichtsratsmitglied erfolgreich eine Neuwahl vornimmt.

II.
Weitere Informationen und Hinweise zur Hauptversammlung

1.

Durchführung der Hauptversammlung in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten; Übertragung der Hauptversammlung im HV-Aktionärsportal

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Dieser Beschluss erfolgte gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (im Folgenden „COVID-19-Gesetz“).

Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Aktionärsvertreter an der Hauptversammlung ist deshalb nicht möglich.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die Aktionäre und Aktionärsvertreter haben die nachfolgend aufgezeigten Möglichkeiten zum Verfolgen der gesamten Hauptversammlung in Bild und Ton im Internet, zur Stimmrechtsausübung über elektronische Kommunikation (Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung, zur Stellung von Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation und zur Widerspruchserhebung gegen Beschlüsse der Hauptversammlung über elektronische Kommunikation.

Die gesamte Hauptversammlung wird unter Nutzung eines Videokonferenztools im Wege der Bild- und Tonübertragung im Internet übertragen. Ein Link zur Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung sowie die Zugangsdaten zur Einwahl in die Hauptversammlung werden von der Gesellschaft den gemäß nachfolgender Ziffer 2 ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären nach Ablauf der Anmeldefrist, spätestens jedoch einen Tag vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht.

In technischer Hinsicht ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung eine dem üblichen Standard entsprechende Internetverbindung sowie die Nutzung der gängigen Internetbrowser (z.B. Chrome oder Firefox) erforderlich, aber auch ausreichend. Es kann gegebenenfalls erforderlich sein, eine App zu installieren.

Diejenigen Aktionäre, die sich wie nachstehend in Ziffer 2 beschrieben ordnungsgemäß angemeldet haben, können die Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung über den vorbezeichneten Link verfolgen und darüber hinaus persönlich oder durch ordnungsgemäß Bevollmächtigte ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben sowie Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären.

Eine darüber hinausgehende Ausübung von Aktionärsrechten ist in der virtuellen Hauptversammlung nicht möglich. Insbesondere ist eine Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten vor Ort ausgeschlossen. Die Liveübertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Wir bitten unsere Aktionäre um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise zur Anmeldung, Ausübung des Stimmrechts und der Fragemöglichkeit sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte sind nach § 15 Abs. 1 und 2 der Satzung der tecnovum AG die Aktionäre oder deren Vertreter berechtigt. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes der Übermittlung von Zugangsdaten an teilnahmeberechtigte Aktionäre sowie deren Freischaltung bitten wir um Zusendung einer Anmeldung sowie des Anteilsnachweises bis spätestens 20. Dezember 2021 um 24:00 Uhr (MEZ) an folgende Adresse:

tecnovum AG
Rennbahnstr. 72 – 74
60528 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 96 87 03 26
E-Mail: hv@tecnovum.com
3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den oben unter II.2 „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ genannten Voraussetzungen gemeldet sind.

Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich ihrer Briefwahlstimmen können bis spätestens zum Schluss des von dem Versammlungsleiter angeordneten Zeitfensters zur Abgabe der Briefwahl während der Hauptversammlung am 21. Dezember 2021, („Briefwahlfrist“) postalisch, per E-Mail oder per Telefax unter Verwendung des den Anmeldeunterlagen beigefügten Antwortformulars an die oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ genannte Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stimmabgabe ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird das Formular zur Stimmabgabe darüber hinaus im Internet unter

https:/​/​www.tecnovum.com/​hauptversammlung

ab der Einberufung bis zum Ablauf der Briefwahlfrist zum Download zur Verfügung halten. Für den Fall, dass veröffentlichungspflichtige Gegenanträge (siehe hierzu nachfolgende Ziffer 7) oder ein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung gestellt werden, wird die Gesellschaft das im Internet zur Verfügung gestellte Formular zur Stimmabgabe um die zusätzlichen Abstimmungspunkte ergänzen. Die Gesellschaft empfiehlt daher, von der Möglichkeit zur Briefwahl erst nach Ablauf der Fristen für die Übermittlung von Gegenanträgen und Ergänzungsverlangen, das heißt nach Ablauf des 06. Dezember 2021, Gebrauch zu machen und sich auf der Internetseite der Gesellschaft zu vergewissern, ob Gegenanträge oder Ergänzungsverlangen zugänglich gemacht wurden.

Bei mehrfach eingehenden Erklärungen desselben Aktionärs hat nur die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Im Falle des Zugangs mehrerer Briefwahlbögen desselben Aktionärs wird deshalb ausschließlich die zuletzt bei der Gesellschaft zugegangene Briefwahl berücksichtigt.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Alternativ können Aktionäre ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, wie z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine Anmeldung gemäß den Bestimmungen unter Ziffer II.2 erforderlich. Nach erfolgter fristgerechter Anmeldung können bis zum Ablauf der Briefwahlfrist (hierzu vorstehend Ziffer 3) Vollmachten erteilt werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einem diesem gleichgestellten Institut oder Unternehmen, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person erteilt wird.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, ihnen gleichgestellten Instituten oder Unternehmen sowie Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer möglicherweise von ihm geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, können zur Erteilung der Vollmacht das Formular benutzen, welches die Gesellschaft hierfür zur Verfügung stellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit den Zugangsdaten übersandt. Zusätzlich kann ein Vollmachtformular auf Verlangen jeder stimmberechtigten Person bei der Gesellschaft angefordert werden und steht den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.tecnovum.com/​hauptversammlung

zum Download zur Verfügung.

Für den Nachweis der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder per E-Mail stehen die nachfolgend aufgeführten Kommunikationswege, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung:

tecnovum AG
Rennbahnstr. 72 – 74
60528 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 96 87 03 26
E-Mail: hv@tecnovum.com

Die vorgenannten Kommunikationswege können auch genutzt werden, wenn die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt werden soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht ist in diesem Fall nicht erforderlich. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann über die vorgenannte Adresse unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

5.

Fragemöglichkeit des Aktionärs gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz; Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 AktG

Aktionäre haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Nach § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Dabei ist er insbesondere berechtigt, Fragen und deren Beantwortung zusammenzufassen, wenn ihm dies sinnvoll erscheint.

Die Gesellschaft bittet die Aktionäre im Sinne eines effizienten Ablaufs der Hauptversammlung dringend, Fragen möglichst frühzeitig, jedenfalls aber bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens zum 20. Dezember 2021, 24:00 Uhr (MEZ), im Wege elektronischer Kommunikation unter der E-Mail-Adresse

hv@tecnovum.com

einzureichen. Der Vorstand behält sich vor, vorab eingereichte Fragen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.tecnovum.com/​hauptversammlung

zu beantworten.

Während der Hauptversammlung besteht keine Möglichkeit Fragen zu stellen.

6.

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären, die ihr Stimmrecht nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen sind der Gesellschaft über die E-Mail-Adresse

hv@tecnovum.com

zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich. Mit der Erklärung ist der Nachweis der Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem entweder der Name, das Geburtsdatum und die Adresse des Aktionärs angegeben werden.

7.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 und § 127 AktG

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge sind mit einer Begründung zu versehen, bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner Begründung. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind spätestens bis zum Ablauf des 06. Dezember 2021, 24:00 (MEZ), ausschließlich an die nachfolgende Anschrift der Gesellschaft zu richten:

tecnovum AG
Rennbahnstr. 72 – 74
60528 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 96 87 03 26
E-Mail: hv@tecnovum.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Über die in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründe hinaus braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten enthält.

Bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum 06. Dezember 2021, 24:00 Uhr (MEZ), („Gegenantragsfrist“) unter der vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und – bei Anträgen – der etwaigen Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter

https:/​/​www.tecnovum.com/​hauptversammlung/​

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Gegenantrags ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Ordnungsgemäß innerhalb der Gegenantragsfrist gestellte, zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden.

8.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Der Jahresabschluss der tecnovum AG zum 31. Dezember 2020 sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Diese Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen bzw. passwortgeschützt auf der Internetseite

https:/​/​www.tecnovum.com/​hauptversammlung/​Unterlagen

für die teilnehmenden Aktionäre zugänglich sein. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen und Berichte erteilt. Hierzu wenden Sie sich bitte an die

tecnovum AG
Telefon: +49 (0)69 96 87 03 24
Telefax: +49 (0)69 96 87 03 26
E-Mail: hv@tecnovum.com

9.

Datenschutzinformation für die Aktionäre der tecnovum AG

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien, Depotbank und Nummer der Eintrittskarte), um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c DSGVO.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung bedient sich die Gesellschaft Erfüllungsgehilfen. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Die Betroffenen haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

info@tecnovum.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:

tecnovum AG
Rennbahnstr. 72 – 74
60528 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 96 87 03 26
E-Mail: info@tecnovum.com

Zudem steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

 

Frankfurt, den 24. November 2021

tecnovum AG

Der Vorstand

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