TECNOVUM AG
Frankfurt am Main
(Geschäftsadresse: Rennbahnstr. 72–74, 60528 Frankfurt am Main)
ISIN DE0007207300
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden die Aktionäre der tecnovum AG mit Sitz in Frankfurt am Main ein zu der ordentlichen Hauptversammlung am 19. August 2016, um 10:00 Uhr in die Geschäftsräume der Gesellschaft, Rennbahnstr. 72–74, 60528 Frankfurt.
I.
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der tecnovum AG für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015 |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Bilanzgewinne der Geschäftsjahre 2011 in Höhe von 24.662.000,95 Euro, 2012 in Höhe von 24.630.200,95 Euro, 2013 in Höhe von 24.626.834,87 Euro sowie 2014 in Höhe von 24.605.678,38 Euro jeweils auf neue Rechnung vorzutragen. Des Weiteren schlagen Aufsichtsrat und Vorstand vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 24.603.654,24 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Vorstandsmitglieds für diesen Zeitraum Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahlen zum Aufsichtsrat und von Ersatzmitgliedern Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Herr Marc Treber, Frau Renate Zoggolis und Frau Katharina Zoggolis endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 19. August 2016. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung der Gesellschaft zu wählenden Mitgliedern zusammen. Herr Konstantin Zoggolis hat von seinem Entsendungsrecht gem. § 8 Absatz 2 der Satzung keinen Gebrauch gemacht, so dass die Hauptversammlung gem. § 8 Absatz 2 der Satzung den Aufsichtsrat wählt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
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II.
HINWEIS ZUR TAGESORDNUNG
Der Jahresabschluss der tecnovum AG zum 31. Dezember 2015 sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Die vorstehenden Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Die Unterlagen werden ebenfalls in der Hauptversammlung ausliegen.
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS, VOLLMACHTEN
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte sind nach § 14 Abs. 1 und 2 der Satzung der tecnovum AG die Aktionäre oder deren Vertreter berechtigt. Einer Anmeldung zur Ausübung des Stimmrechtes gem. § 123 Abs. 2 AktG bedarf es nicht.
STIMMRECHTSVERTRETUNG
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten oder können, können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Das Erfordernis der Textform gilt nicht, wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen bevollmächtigt werden soll. In diesen Fällen sind die vorgenannten Personen oder Institutionen jedoch verpflichtet, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten; außerdem muss die Vollmachtserklärung vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Darüber hinaus sind in diesen Fällen die Regelungen in § 135 AktG sowie möglicherweise weitere Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Der Nachweis einer vor der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung bedarf der Textform und kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Anmeldung vorweist. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung auch an die folgende Adresse übermitteln:
tecnovum AG
Rennbahnstr. 72–74
60528 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 96 87 03 26
E-Mail: info@tecnovum.com
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen in Textform unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Werden Vollmachten, deren Widerruf oder Nachweise der Bevollmächtigung der Gesellschaft auf dem Postweg übersandt, müssen diese bei der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis zum Ablauf des 18. August 2016 (24:00 Uhr MESZ) eingehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per Telefax ist bis zum Tag der Hauptversammlung möglich.
Der Nachweis einer in oder während der Hauptversammlung erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Aktionär die Vollmacht an der Ausgangskontrolle abgibt.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen.
ANFRAGEN, ANTRÄGE, WAHLVORSCHLÄGE, AUSKUNFTSVERLANGEN
Anfragen oder Gegenanträge im Sinne der §§ 126, 127 AktG zu Vorschlägen der Verwaltung zu bestimmten Tagesordnungspunkten bitten wir an folgende Adresse zu richten:
tecnovum AG
Rennbahnstr. 72–74
60528 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 96 87 03 26
E-Mail: info@tecnovum.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
Frankfurt, im Juli 2016
tecnovum AG
Der Vorstand