Tele Columbus AG – Ausgabe von Schuldverschreibungen und/oder Genussrechten

Tele Columbus AG,
Berlin
– ISIN: DE000TCAG172 / WKN: TCAG17 –
Mitteilungen gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Genehmigtes und Bedingtes Kapital, Ausgabe von Schuldverschreibungen und/oder Genussrechten mit Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss)
Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
(Wandel-, Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechte)
I.

Genehmigtes Kapital 2015/I

Die Hauptversammlung der Tele Columbus AG vom 15. Mai 2015 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, jedoch frühestens ab dem 15. September 2015 und insgesamt höchstens um EUR 28.345.833,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 7. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punkts 4 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Tele Columbus AG vom 15. Mai 2015 auszuschließen.

Der Beschluss zur Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien und die entsprechende Satzungsänderung wurden am 22. Mai 2015 in das Handelsregister der Tele Columbus AG beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.
II.

Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder einer Kombination dieser Instrumente sowie Wandelgenussrechten

Die Hauptversammlung der Tele Columbus AG vom 15. Mai 2015 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. Mai 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options-, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte oder eine Kombination dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 500.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen bzw. Optionsgenussrechten Optionsrechte und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen bzw. Wandelgenussrechten Wandlungsrechte auf bis zu insgesamt 28.345.833 auf den Namen lautende Stückaktien der Tele Columbus AG mit einem Anteil am Grundkapital von bis zu insgesamt EUR 28.345.833,00 frühestens ab dem 15. September 2015 und nach näherer Maßgabe der Schuldverschreibungsbedingungen bzw. Genussscheinbedingungen dieser Schuldverschreibungen bzw. dieser Genussrechte zu gewähren. Die Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte können gegen Barleistung als auch gegen Sacheinlagen begeben werden.

Die Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 7. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punkts 5 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Tele Columbus AG vom 15. Mai 2015 auszuschließen.

Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung wurde am 22. Mai 2015 beim Handelsregister der Tele Columbus AG beim Amtsgericht Charlottenburg hinterlegt.
III.

Bedingtes Kapital 2015/I

Zur Gewährung von Aktien an Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen und/oder Genussrechten, die aufgrund des vorstehenden Ermächtigungsbeschlusses ausgegeben werden, hat die Hauptversammlung der Tele Columbus AG vom 15. Mai 2015 beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 28.345.833,00 durch Ausgabe von bis zu 28.345.833 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2015/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch gemacht wird, wie zur Optionsausübung bzw. Wandlung verpflichtete Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen oder Genussrechten ihre Verpflichtung zur Optionsausübung bzw. Wandlung erfüllen oder wie die Tele Columbus AG ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien zu liefern und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis bzw. bestimmten niedrigeren Ausgabebetrag. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der Beschluss über die bedingte Kapitalerhöhung und die entsprechende Satzungsänderung wurden am 22. Mai 2015 in das Handelsregister der Tele Columbus AG beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.

Berlin, 23. Mai 2015

Tele Columbus AG

Der Vorstand

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