Tele Columbus AG: Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

Tele Columbus AG

Berlin

Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die Kublai GmbH, Thurn- und Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehöre.

2.

Die Hilbert Management GmbH, Thurn- und Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehöre, da ihr die unmittelbar von der Kublai GmbH gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen seien.

3.

Die Canterbury Holding B.V., Radarweg 29 B 7, 1043 NX Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehöre, da ihr die unmittelbar von der Kublai GmbH gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft über die Hilbert Management GmbH gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen seien.

4.

Die NHIP III Holdings Coöperatief U.A., Radarweg 29 B 7, 1043 NX Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehöre, da ihr die unmittelbar von der Kublai GmbH gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft über die Canterbury Holding B.V. und Hilbert Management GmbH gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen seien.

5.

Die North Haven Infrastructure III Hedging L.P., 50 Queen Street North, Ste. 1020, Kitchener, N2H 6M2, Kanada, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehöre, da ihr die unmittelbar von der Kublai GmbH gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft über die NHIP III Holdings Coöperatief U.A., Canterbury Holding B.V. und Hilbert Management GmbH gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen seien.

6.

Die Morgan Stanley Infrastructure III Inc., c/​o The Corporation Trust Company (DE), Corporation Trust Center, 1209 Orange Street, Wilmington DE 19801, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehöre, da ihr die unmittelbar von der Kublai GmbH gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft über die North Haven Infrastructure III Hedging L.P., NHIP III Holdings Coöperatief U.A., Canterbury Holding B.V. und Hilbert Management GmbH gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen seien.

7.

Die MS Holdings Incorporated, c/​o The Corporation Trust Company (DE), Corporation Trust Center, 1209 Orange Street, Wilmington DE 19801, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehöre, da ihr die unmittelbar von der Kublai GmbH gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft über die Morgan Stanley Infrastructure III Inc., North Haven Infrastructure III Hedging L.P., NHIP III Holdings Coöperatief U.A., Canterbury Holding B.V. und Hilbert Management GmbH gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen seien.

8.

Die Morgan Stanley, c/​o The Corporation Trust Company (DE), Corporation Trust Center, 1209 Orange Street, Wilmington DE 19801, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehöre, da ihr die unmittelbar von der Kublai GmbH gehaltenen Aktien an unserer Gesellschaft über die MS Holdings Incorporated, Morgan Stanley Infrastructure III Inc., North Haven Infrastructure III Hedging L.P., NHIP III Holdings Coöperatief U.A., Canterbury Holding B.V. und Hilbert Management GmbH gem. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen seien.

Tele Columbus AG

Der Vorstand

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