Tele Columbus AG – Ordentliche Hauptversammlung

Tele Columbus AG

Berlin

– ISIN DE000TCAG172 /​ WKN TCAG17 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden Sie ein zur

ordentlichen Hauptversammlung der Tele Columbus AG

die am Dienstag, den 28. Juni 2022, um 10:00 Uhr

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

stattfindet.

Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (ausgenommen der von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit
am Ort der Hauptversammlung. Die gesamte Hauptversammlung wird auf Grundlage des Gesetzes
über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („GesRuaCOVBekG„), als virtuelle Hauptversammlung stattfinden und für die Aktionäre der Tele Columbus AG bzw. ihre Bevollmächtigten mit Bild und Ton
live im Aktionärsportal auf der Internetseite der Tele Columbus AG unter

https:/​/​www.telecolumbus.com/​investor-relations/​ordentliche-hauptversammlung-2022/​

übertragen. Diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung i.S.d.
§ 118 Abs. 1 S. 2 Aktiengesetz (AktG). Einzelheiten zu den Rechten und Möglichkeiten
der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Weitere
Angaben zur Einberufung“, der im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt ist. Ort
der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553
Berlin.

I. Tagesordnung

 
1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Tele Columbus AG, des gebilligten
Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Tele Columbus AG
und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 S. 1 Hs. 1 AktG festgestellt.
Aus diesem Grund entfällt eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung zu diesem
Tagesordnungspunkt.

Die oben genannten Unterlagen sind ab Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​www.telecolumbus.com/​investor-relations/​ordentliche-hauptversammlung-2022/​

verfügbar und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Auf Verlangen
werden sie dem Aktionär unverzüglich und kostenlos zugesandt. Sie werden zudem in
der Hauptversammlung vom Vorstand und – soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft
– vom Stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats näher erläutert.

2

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr
2021 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im
Geschäftsjahr 2021 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzinformationen

Gestützt auf die entsprechende Empfehlung des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats
schlägt der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main,

a)

zum Abschlussprüfer (HGB) und Konzernabschlussprüfer (IFRS) für das Geschäftsjahr
2022, und

b)

zum Prüfer für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger verkürzter Abschlüsse
und Zwischenlageberichte für den Konzern für die Quartale, die vor dem Tag der ordentlichen
Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2023 enden, wenn und soweit diese einer prüferischen
Durchsicht unterzogen werden,

zu bestellen.

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main,
hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen
und sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits
und der Gesellschaft und ihren Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel
an ihrer Unabhängigkeit begründen können.

5

Änderung der Satzung der Tele Columbus AG zur Größe des Aufsichtsrats

Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung der Tele Columbus AG besteht der Aufsichtsrat aus acht
Mitgliedern. Die Vergrößerung des Aufsichtsrats von sechs auf acht Mitglieder wurde
im Jahr 2021 von der Hauptversammlung beschlossen. Seit den Amtsniederlegungen von
Ralph Dommermuth und Michael Scheeren zum 9. Februar 2022, von Joachim Grendel zum
16. Februar 2022 und Dr. Claudia Borgas-Herold zum 21. März 2022 besteht der Aufsichtsrat
nur noch aus vier Mitgliedern. Aufsichtsrat und Vorstand sind der Ansicht, dass ein
Aufsichtsrat mit vier Mitgliedern die Interessen der Anteilseigner entsprechend ihrem
Beteiligungsverhältnis hinreichend repräsentieren kann. Aufsichtsrat und Vorstand
befürworten daher eine Verkleinerung des Aufsichtsrats auf vier Mitglieder.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor im Hinblick darauf zu beschließen:

§ 9 Abs. 1 der Satzung der Tele Columbus AG wird wie folgt neu gefasst:

1. Der Aufsichtsrat besteht aus 4 Mitgliedern.

6

Beschlussfassung über die Änderung von § 18 der Satzung

§ 18 der Satzung gibt bisher die Vergütung des Aufsichtsrats vor. In Anbetracht der
neuen Eigentümerstruktur und des geringen Streubesitzes soll die Vergütung der Aufsichtsratstätigkeit
nicht mehr satzungsmäßig festgelegt werden und grundsätzlich entfallen. Gemäß § 113
Abs. 1 S. 2 AktG ist eine Bewilligung der Vergütung durch die Hauptversammlung weiterhin
möglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen mithin vor, § 18 der Satzung der Tele Columbus
AG wie folgt neu zu fassen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird nur eine Vergütung gewährt, wenn diese von
der Hauptversammlung bewilligt wird.

Weitere Angaben zur Einberufung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Tele Columbus AG über
ein Grundkapital von EUR 273.666.138,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 273.666.138
auf den Namen lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von
EUR 1,00 je Aktie. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Durchführung der Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
(virtuelle Hauptversammlung)

Auf Grundlage des GesRuaCOVBekG hat der Vorstand am 19. April 2022 mit Zustimmung
des Aufsichtsrats vom 19. April 2022 beschlossen, eine virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten abzuhalten.

Hierbei werden sich voraussichtlich der Versammlungsleiter, der CEO Dr. Daniel Ritz,
der CFO Herr Eike Walters, ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter
und der protokollierende Notar physisch in den Räumen der Gesellschaft, Kaiserin-Augusta-Allee
108, 10553 Berlin, befinden. Der Aufsichtsrat wird sich, soweit möglich und zulässig,
ebenfalls dort befinden. Sollte eine physische Teilnahme des Aufsichtsrats nicht möglich
sein, wird dieser an der Hauptversammlung durch Zuschaltung online teilnehmen. Aktionäre
oder ihre Bevollmächtigten (ausgenommen der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter)
werden keinen Zutritt zu diesem Ort erhalten, sondern nehmen rein virtuell über eine
von der Tele Columbus AG unter

https:/​/​www.telecolumbus.com/​investor-relations/​ordentliche-hauptversammlung-2022/​

zur Verfügung gestellte Plattform („HV-Portal„) teil. Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton übertragen werden. Bitte
beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.

Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind
ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.telecolumbus.com/​investor-relations/​ordentliche-hauptversammlung-2022/​

zugänglich und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Etwaige
bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge
und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite
zugänglich gemacht werden und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich
sein. Unter der genannten Internetadresse kann die Hauptversammlung in voller Länge
live in Bild und Ton verfolgt werden. Über die Internetseite ist auch das HV-Portal
zugänglich, das unter anderem eine Ausübung des Stimmrechts vor der Hauptversammlung
ermöglicht. Unter dieser Internetadresse werden nach der Hauptversammlung zudem die
Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienverzeichnis
eingetragen sind und die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet haben.
Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer
Sprache erfolgen.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse spätestens am
21. Juni 2022, 24:00 Uhr, zugehen:

Tele Columbus AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: telecolumbus@better-orange.de

Die Anmeldung kann bis spätestens 21. Juni 2022, 24:00 Uhr, auch über das HV-Portal
unter

https:/​/​www.telecolumbus.com/​investor-relations/​ordentliche-hauptversammlung-2022/​

erfolgen. Aktionäre, die die Anmeldung über das HV-Portal vornehmen möchten, benötigen
hierfür ihre Zugangskennung und das zugehörige Passwort. Die Informationen zur Nutzung
des HV-Portals werden den Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung
übersandt.

Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen und diesen
gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können
das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im
Aktienverzeichnis eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs
ausüben.

Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem den Aktionären übersandten
Einladungsschreiben zur Hauptversammlung.

Freie Verfügbarkeit der Aktien und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre
sind auch nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung weiterhin berechtigt, über
ihre Aktien zu verfügen. Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der im Aktienverzeichnis
eingetragene Aktienbestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am
Ende des letzten Tages der Anmeldefrist entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung
des Aktienverzeichnisses, die der Gesellschaft nach dem Ende des Anmeldeschlusstages
in der Zeit vom 22. Juni 2022, 00:00 Uhr, bis einschließlich 28. Juni 2022, 24:00
Uhr, zugehen, erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 28. Juni 2022 verarbeitet
und berücksichtigt werden (sog. Umschreibestopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag
ist daher der Ablauf des 21. Juni 2022, 24:00 Uhr (sog. Technical Record Date).

Bevollmächtigung und Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
das heißt durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (siehe dazu
sogleich mehr) oder durch einen Intermediär, eine Vereinigung von Aktionären oder
einen außenstehenden Dritten, ausüben lassen. Bevollmächtigte können nicht physisch
an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene
Aktionäre lediglich im Wege der Stimmabgabe durch (elektronische) Briefwahl oder durch
Erteilung von (Unter-)Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ausüben. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Bis zum Beginn der Hauptversammlung bedarf die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft nach § 21 Abs. 2
der Satzung der Textform (§ 126b BGB). Ausnahmen vom Textformerfordernis können für
Intermediäre gem. § 135 AktG (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellten Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 Abs. 8 AktG, § 125
Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten
an Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten
Personen oder Institutionen zu wenden und sich mit diesen abzustimmen.

Für die Vollmachtserteilung können Aktionäre auch das ihnen zusammen mit dem Einladungsschreiben
übersandte Anmeldeformular benutzen. Daneben kann die Vollmachtserteilung auf elektronischem
Weg unter Verwendung des HV-Portals erfolgen. Die Informationen zur Nutzung des HV-Portals
werden den Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt.
Die Vollmachtsformulare finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.telecolumbus.com/​investor-relations/​ordentliche-hauptversammlung-2022/​

Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine rechtzeitige Anmeldung durch den
Aktionär oder den Bevollmächtigten erforderlich. Wird eine Vollmacht erst nach Ablauf
der Frist zur Anmeldung erteilt, muss der Bevollmächtigte nicht mehr angemeldet werden,
sondern kann das Stimmrecht des Aktionärs ungeachtet einer eigenen Anmeldung ausüben,
sofern der Aktionär selbst rechtzeitig angemeldet war. Die Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte
die entsprechenden Zugangsdaten erhält. In diesem Fall unterliegt die Erteilung der
Vollmacht nicht der Schriftform.

Aktionäre können zudem den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter („Stimmrechtsvertreter„) zur Ausübung ihres Stimmrechts bevollmächtigen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte
Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Der Stimmrechtsvertreter wird das Stimmrecht nur aufgrund ausdrücklicher und eindeutiger
Weisungen ausüben. Deshalb müssen die Aktionäre zu den Gegenständen der Tagesordnung,
zu denen sie eine Stimmrechtsausübung wünschen, ausdrückliche und eindeutige Weisungen
erteilen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, gemäß diesen Weisungen abzustimmen.
Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt
eine hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Soweit eine ausdrückliche
und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen
Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter nimmt keine Aufträge
zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen
von Fragen oder von Anträgen entgegen. Er steht nur für die Abstimmung über solche
Beschlussvorschläge von Vorstand, Aufsichtsrat oder Aktionären zur Verfügung, die
mit dieser Einberufung oder später gemäß § 124 Abs. 1 oder 3 AktG bekannt gemacht
worden sind.

Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b
BGB). Sie können bis spätestens am 27. Juni 2022, 24:00 Uhr, unter Verwendung des
hierfür auf dem mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandten Anmeldebogen
vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulars unter

Tele Columbus AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48, 81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: telecolumbus@better-orange.de

erteilt, geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich ist jeweils der Zugang bei der
Gesellschaft.

Die Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter kann bis zum Beginn der Abstimmung
am Tag der Hauptversammlung auch auf elektronischem Weg unter Verwendung des HV-Portals
erfolgen. Eine Änderung oder ein Widerruf von Vollmachtserteilungen an den Stimmrechtsvertreter
im HV-Portal ist bis zum Beginn der Abstimmung möglich.

Alle übrigen zulässigen Formen der Teilnahme und Vertretung werden durch dieses Angebot
zur Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter nicht berührt. Weitere Einzelheiten
zur Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter finden sich auch auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​www.telecolumbus.com/​investor-relations/​ordentliche-hauptversammlung-2022/​

Verfahren für die Stimmabgabe durch (elektronische) Briefwahl

Aktionäre, die im Aktienverzeichnis eingetragen sind, können ihre Stimme durch Briefwahl
abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen eingetragenen
Aktionäre berechtigt, die nach den vorstehenden Bestimmungen rechtzeitig angemeldet
sind. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Personen, Institute oder Unternehmen können sich ebenfalls der Briefwahl bedienen.

Vor und während der virtuellen Hauptversammlung kann die Ausübung des Stimmrechts
dann im Wege der elektronischen Briefwahl unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.telecolumbus.com/​investor-relations/​ordentliche-hauptversammlung-2022/​

gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Diese Möglichkeit der elektronischen
Briefwahl steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung
am 28. Juni 2022 zur Verfügung.

Über den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

https:/​/​www.telecolumbus.com/​investor-relations/​ordentliche-hauptversammlung-2022/​

können auch während der virtuellen Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen
etwaige zuvor im Wege der elektronischen Briefwahl über den passwortgeschützten Internetservice
erfolgte Stimmabgaben geändert oder widerrufen werden.

Die Abgabe von Stimmen durch elektronische Briefwahl ist auf die Abstimmung über die
in der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge
von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung
gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Aktionären sowie
auf etwaige fristgerecht eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären,
die in der virtuellen Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt werden, beschränkt.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe
im Wege der elektronischen Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als
entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Wird bei der elektronischen Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche
oder eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung
gewertet. Erhält die Gesellschaft für denselben Aktienbestand mehrere Stimmabgaben
per elektronischer Briefwahl, wird die zuletzt formgültige Stimmabgabe per elektronischer
Briefwahl als verbindlich erachtet.

Rechte der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2 AktG, § 126 Abs. 1 AktG, § 127 AktG und §
131 Abs. 1 AktG; Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Das Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB (d.h. mit
qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten
und muss der Gesellschaft bis zum 3. Juni 2022, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Entsprechende
schriftliche Verlangen sind ausschließlich an folgende Adresse

Tele Columbus AG
z. Hd. Anja Naumann
Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin
Deutschland

oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB per E-Mail an

Anja.Naumann@pyur.com

zu richten.

Anderweitig adressierte oder formell fehlerhafte Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung
werden nicht berücksichtigt. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen
das Quorum von fünf Prozent des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00
erreichen, oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen. Im Übrigen
wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 1 S. 3 in Verbindung mit Abs. 2 S. 1 und
§ 70 AktG verwiesen. Die Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen
in gleicher Weise wie bei der Einberufung.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Jeder Aktionär hat das Recht, Gegenanträge zu Beschlussvorschlägen von Vorstand und/​oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu übersenden. Solche Gegenanträge
und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs sind von der Gesellschaft
gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich zu machen, wenn sie der Gesellschaft unter

Tele Columbus AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48, 81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: antraege@better-orange.de

spätestens bis zum 13. Juni 2022, 24:00 Uhr, zugehen und im Übrigen den gesetzlichen
Anforderungen genügen. Hierzu zählt insbesondere, dass Gegenanträge (nicht aber Wahlvorschläge)
zu begründen sind. §§ 126 Abs. 2, 127 S. 1 und 3 AktG regeln zudem die Voraussetzungen,
bei deren Vorliegen Gegenanträge und Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden
müssen. Das Zugänglichmachen erfolgt nach den gesetzlichen Regeln auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

https:/​/​www.telecolumbus.com/​investor-relations/​ordentliche-hauptversammlung-2022/​

Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Angesichts der Durchführung als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 GesRuaCOVBekG
ist eine Wiederholung des Antrags in der Hauptversammlung nicht erforderlich, sondern
die Gesellschaft wird nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und
Wahlvorschläge von ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären im Rahmen der virtuellen
Hauptversammlung so behandeln, als ob sie in der Hauptversammlung gestellt worden
wären. Dies gilt auch für Gegenanträge zu Tagesordnungspunkten, die aufgrund von zulässigen
und rechtzeitig gestellten Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung auf Verlangen einer
Minderheit von Aktionären gemäß § 122 Abs. 2 AktG auf die Tagesordnung gesetzt worden
sind.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge gestellt oder Wahlvorschläge
unterbreitet werden.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 S. 2 GesRuaCOVBekG

Ein Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG besteht im Rahmen der virtuellen
Hauptversammlung (ohne physische Präsenz der Aktionäre bzw. ihrer Bevollmächtigten)
nicht. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben jedoch
gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GesRuaCOVBekG ein Fragerecht. Die Fragen sind vorab bis
spätestens einen Tag vor der Versammlung, d.h. bis zum 26. Juni 2022, 24:00 Uhr, im
Wege elektronischer Kommunikation in deutscher Sprache einzureichen. Hierfür steht
das HV-Portal zur Verfügung. Eine Übermittlung der Fragen in anderweitiger Form oder
zu einem späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen.

Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 GesRuaCOVBekG nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet. Dabei kann er Fragen bei der Beantwortung
zusammenfassen, wenn ihm dies sinnvoll erscheint.

Der Vorstand behält sich vor die Fragesteller im Rahmen der Fragebeantwortung namentlich
zu nennen. Aktionäre, die damit nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit der
Namensnennung im Aktionärsprotal zu widersprechen.

Widerspruchsmöglichkeit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Den Aktionären steht auch weiterhin die Möglichkeit offen, Widerspruch zu erklären.
Dieser kann über einen gesonderten Bereich im HV-Portal erklärt werden. Die Übermittlung
des Widerspruchs muss während der Hauptversammlung erfolgen. Der Aktionär muss hierbei
ausreichend deutlich zum Ausdruck bringen, dass er hinreichende Bedenken gegen die
Rechtmäßigkeit von einem, mehreren oder allen Beschlüssen in der Hauptversammlung
hat. Aus dem Widerspruch muss klar hervorgehen, gegen welchen Beschluss der Widerspruch
gerichtet ist. Der Aktionär muss das Wort „Widerspruch“ nicht verwenden.

Die Gesellschaft weist noch einmal darauf hin, dass der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter keine Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen entgegennimmt.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126
Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.telecolumbus.com/​investor-relations/​ordentliche-hauptversammlung-2022/​

zugänglich gemacht.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Um die virtuelle Hauptversammlung verfolgen sowie das HV-Portal nutzen und Ihre Aktionärsrechte
ausüben zu können, benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät.
Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können,
empfiehlt die Gesellschaft eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden
Übertragungsgeschwindigkeit.

Sollten Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung
einen Computer benützen, benötigen Sie einen Internetbrowser und Lautsprecher oder
Kopfhörer. Ihr Browser muss eine sichere Internetverbindung (SSL) unterstützen. Weiterhin
muss JavaScript aktiviert sein und Cookies müssen akzeptiert werden.

Für den Zugang zum passwortgeschützten HV-Portal benötigen Sie Ihre individuellen
Zugangsdaten, die Sie mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung erhalten. Mit
diesen Zugangsdaten können Sie sich im HV-Portal auf der Anmeldeseite anmelden.

Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten
die Aktionäre zusammen mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung bzw. im Internet
unter

https:/​/​www.telecolumbus.com/​investor-relations/​ordentliche-hauptversammlung-2022/​

Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung

Die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten können die Hauptversammlung am 28. Juni 2022
ab 10:00 Uhr nach ordnungsgemäßer Anmeldung über das HV-Portal in voller Länge live
in Bild und Ton verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung und die
Verfügbarkeit des HV-Portals können nach dem heutigen Stand der Technik durch Einschränkungen
in der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Internetdienstleistungen
von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf die die Gesellschaft keinen Einfluss
hat. Die Gesellschaft übernimmt daher keine Gewährleistung und Haftung für die Funktionsfähigkeit
und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste und Netzelemente
Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie des Zugangs zum HV-Portal und dessen generelle
Verfügbarkeit. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und
Mängel der Hard- und Software, die für das HV-Portal eingesetzt werden, einschließlich
solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt.
Sofern es Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, behält sich
der Versammlungsleiter der Hauptversammlung vor, die virtuelle Hauptversammlung zu
unterbrechen oder ganz einzustellen.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung
personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten
umfassen insbesondere den Namen, Vornamen, Wohnort bzw. Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse,
den jeweiligen Aktienbestand, die Eintrittskartennummer und die Erteilung etwaiger
Stimmrechtsvollmachten. Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene
Daten in Betracht.

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der Zweck
der Datenverarbeitung ist, den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an
der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung
zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.
c der VO (EU) 2016/​679 vom 27. April 2016 (EU-Datenschutz-Grundverordnung – „DSGVO„).

Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung verschiedene Dienstleister
und Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten,
die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und
Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Alle
Mitarbeiter der Tele Columbus AG und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister
und Berater, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben und/​oder diese verarbeiten,
sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Im Übrigen werden personenbezogene
Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern,
die an der Hauptversammlung teilnehmen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur
Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist
oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle
gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung.
Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Betroffene Aktionäre und Aktionärsvertreter haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen
ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht
im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht
auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO. Außerdem steht ihnen ein Beschwerderecht
bei der Gesellschaft als verantwortliche Stelle und bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde
nach Art. 77 DSGVO zu.

Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche Stelle lauten:

Tele Columbus AG
Frau Anja Naumann
Kaiserin-Augusta-Allee 108
10553 Berlin

Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter:

MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Sabine Pernikas
– Datenschutzbeauftragte –
Große Himmelsgasse 1
67346 Speyer
E-Mail: datenschutz@pyur.com

 

Berlin, im Mai 2022

Tele Columbus AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.