Telefónica Deutschland Holding AG – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Telefónica Deutschland Holding AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG 22.05.2019

Telefónica Deutschland Holding AG

München

WKN: A1J5RX
ISIN: DE000A1J5RX9

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und
Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG´

1.

Die ordentliche Hauptversammlung der Telefónica Deutschland Holding AG („Gesellschaft“) hat am 21. Mai 2019 unter Tagesordnungsunkt 7 unter anderem beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum Ablauf des 20. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder den Namen lautende (i) Wandelschuldverschreibungen und/oder (ii) Optionsschuldverschreibungen und/oder (iii) Wandelgenussrechte und/oder (iv) Optionsgenussrechte und/oder (v) Genussrechte und/oder (vi) Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (nachstehend (i) bis (iv) gemeinsam „Finanzinstrumente“ und (i) bis (vi) gemeinsam „Instrumente“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.000.000.000,00 (in Worten: drei Milliarden Euro) mit einer Laufzeit von längstens 15 Jahren zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Finanzinstrumenten Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 558.472.700,00 (in Worten: fünfhundertachtundfünfzig Millionen vierhundertzweiundsiebzigtausend siebenhundert Euro) nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen bzw. der Wandel- bzw. Optionsgenussrechtsbedingungen zu gewähren. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch solche auf den Inhaber bzw. Gläubiger lautende Wandelschuldverschreibungen bzw. Wandelgenussrechte begeben, bei denen die Inhaber bzw. Gläubiger der Wandelschuldverschreibungen bzw. Wandelgenussrechte nach näherer Maßgabe der Wandelanleihe- bzw. Wandelgenussrechtsbedingungen während oder am Ende des Wandlungszeitraums verpflichtet sind, die Wandelschuldverschreibungen bzw. Wandelgenussrechte in neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft umzutauschen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Instrumente zu. Den Aktionären kann das gesetzliche Bezugsrecht auch dergestalt eingeräumt werden, dass die Instrumente von einem oder mehreren Kreditinstituten und/oder einem oder mehreren Unternehmen im Sinne des § 186 Absatz 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten, übernommen werden. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf die Instrumente in den im Beschluss bestimmten Fällen ganz oder teilweise auszuschließen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist dem Tagesordnungspunkt 7 der am 9. April 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung zur Hauptversammlung vom 21. Mai 2019 zu entnehmen.

Der Ermächtigungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Telefónica Deutschland Holding AG vom 21. Mai 2019 wird beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 201055) hinterlegt.

Die ordentliche Hauptversammlung der Telefónica Deutschland Holding AG hat am 21. Mai 2019 unter Tagesordnungspunkt 7 zugleich beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 558.472.700,00 durch Ausgabe von bis zu 558.472.700 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2019/I) und die Satzung entsprechend zu ändern. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Finanzinstrumenten, die gemäß der vorstehend genannten Ermächtigung vom 21. Mai 2019 bis zum Ablauf des 20. Mai 2024 von der Gesellschaft oder Gesellschaften, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung hält, begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung dient nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen bzw. Wandelgenussrechtsbedingungen auch der Ausgabe von auf den Namen lautenden Stückaktien an Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen bzw. Wandelgenussrechten, die mit Wandlungspflichten ausgestattet sind. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen wie von diesen Rechten Gebrauch gemacht wird oder wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und soweit nicht eigene Aktien oder Aktien aus genehmigtem Kapital zur Bedienung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden oder ein Barausgleich gewährt wird.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist dem Tagesordnungspunkt 7 der am 9. April 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung zur Hauptversammlung vom 21. Mai 2019 zu entnehmen.

Das Bedingte Kapital 2019/I wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister wirksam.

2.

Die ordentliche Hauptversammlung der Telefónica Deutschland Holding AG hat am 19. Mai 2016 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 18. Mai 2021 eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, und zwar nach näherer Maßgabe der Bestimmungen des Hauptversammlungsbeschlusses vom 19. Mai 2016 zu Punkt 6 der Tagesordnung. Der Vorstand wurde des Weiteren ermächtigt, erworbene eigene Aktien in den im Beschluss bestimmten Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden. Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, eigene Aktien einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist dem Tagesordnungspunkt 6 der am 6. April 2016 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung zur Hauptversammlung vom 19. Mai 2016 zu entnehmen.

 

München, im Mai 2019

Telefónica Deutschland Holding AG

Der Vorstand

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