Telefónica Deutschland Holding AG, München – Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien mit Bezugsrechtsausschluss (Erwerb eigener Aktien)

Telefónica Deutschland Holding AG

München

WKN: A1J5RX
ISIN: DE000A1J5RX9

 

Veröffentlichung gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien mit Bezugsrechtsausschluss)

Die ordentliche Hauptversammlung der Telefónica Deutschland Holding AG hat am 19.
Mai 2022 die Gesellschaft ermächtigt, nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Punktes
9 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung, bis zum 18. Mai 2027 einmalig,
mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen
oder – falls der Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung
bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkung
zu erwerben. Zugleich wurde der Vorstand ermächtigt, die Aktien der Gesellschaft,
die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, nach Maßgabe des Beschlusses zu
verwenden, in bestimmten Fällen unter Ausschluss des Bezugsrechts; die aufgrund des
Beschlusses erworbenen Aktien können auch ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss
ganz oder zum Teil, auch in mehreren Teilschritten, eingezogen werden. Der vollständige
Wortlaut des Beschlusses, welchen die Hauptversammlung ohne Änderung beschlossen hat,
ist in der im Bundesanzeiger vom 8. April 2022 veröffentlichten Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung angegeben.

 

München, Mai 2022

 

Der Vorstand

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