TELENORMA Holding AG: Ordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
TELENORMA Holding AG
Albstadt
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 25.02.2020

TELENORMA Holding AG

Albstadt

Der Vorstand lädt die Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Freitag, den 03. April 2020, um 12.00 Uhr, am neuen Firmensitz Johannes-Brahms-Str. 4, 72461 Albstadt, ein.

Tagesordnung

TOP 1:

Begrüßung

TOP 2:

Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 3:

Bericht zur Situation der Gesellschaft

TOP 4:

Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses zum 30.09.2019

Die Verwaltung schlägt vor, den vorgelegten Jahresabschluss festzustellen.

TOP 5:

Entlastung des Vorstands bis zum 30.09.2019

Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorstand die Entlastung zu erteilen.

TOP 6:

Entlastung des Aufsichtsrates bis zum 30.09.2019

Die Verwaltung schlägt vor, dem Aufsichtsrat die Entlastung zu erteilen.

TOP 7:

Beschlussfassung über Genehmigtes Kapital

Die Verwaltung schlägt vor, genehmigtes Kapital wie folgt zu beschließen und § 4 Abs. 4 der Satzung wie folgt zu ändern:

Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2024 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 750.000 EURO zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet über den Ausschluss des Bezugsrechts. Er legt den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest und kann den Beginn ihrer Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Absatz 2 AktG festsetzen.

§ 4 Absatz 4 werden wie folgt geändert:

„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2024 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 750.000 EURO zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet über den Ausschluss des Bezugsrechts. Er legt den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest und kann den Beginn ihrer Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Absatz 2 AktG festsetzen.“

TOP 8:

Verwendung des Bilanzgewinns

Vom Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018/2019 wird zum 15.07.2020 eine Dividende von 10,- € je Aktie im Nennbetrag von 1.000 € an die Aktionäre ausgeschüttet und der verbleibende Bilanzgewinn in die Gewinnrücklage eingestellt.

Die Verwaltung schlägt vor, eine Dividende zu bezahlen.

Teilnahme

Zur Teilnahme an der Versammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis

Dienstag, den 31. März 2020

bei der TELENORMA Holding AG anmelden und ihre Aktien spätestens am

Freitag, den 27. März 2020

bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Gesellschaft oder einer Hinterlegungsstelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelstelle ist die über die Hinterlegung auszustellende Bescheinigung spätestens am

Mittwoch, den 01. April 2020

bei der Gesellschaft einzureichen.

 

Albstadt, den 19. Februar 2020

TELENORMA Holding AG

Der Vorstand

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